Stehen Urteile aus dem JGG im erweiterte Führungszeugnis?

Hallo, und zwar studiert mein kleiner Bruder jetzt Jura. Alles schön und gut, aber er wurde vor 1-2 Jahren wegen versuchter gemeinschaftlicher mittelbarer Falschbeurkundung erwischt was sehr dumm war, er aber noch die Kurve gekriegt hat und sein Abi sogar noch mit 1,5 bestanden hat. Allerdings bekam er eine Auflage von 20 Tagessätzen (bei ihm 180€ insgesamt) gemäß des Jugendgerichtsgesetz. Er war auch nicht vorbestraft. Ich meinte halt das es im Erziehungsregister stehen wird, aber ab dem 23. Lebensjahr dort gelöscht wird und nicht im Führungszeugnis stehen wird. Allerdings weiß ich nicht ob es im erweiterten Führungszeugnis und im Bundeszentralregister steht. Ich hab halt gelesen, dass erst ab 90 tagessätzen Strafen im Führungszeugnis stehen und im erweitern größtenteils sexualstraftaten. Außerdem hab ich gehört, dass im Bundeszentralregister, wenn man nach dem Jugendstrafgesetz behandelt wird, keine Zuchtmittel oder Erziehungsmaßnahmen eingetragen werden außer bei Jugendstrafen, was bei ihm ja nicht der Fall war. Bin mir aber nicht sicher vielleicht weiß es ja einer besser und kann uns weiterhelfen. Und kann jemand ins Erziehungsregister einsehen? Führungszeugnis und Bundeszentralregister sind nach meiner Kenntnis ja einsehbar. Er hat halt Angst, dass es Probleme für sein Studium und später bereiten könnte. Vielen Dank für eure Antworten und bitte nur seriöse Antworten.

Jura, Führungszeugnis Behörde
Wer zahlt die Bestattung, wenn Erbe ausgeschlagen wird?

Guten Abend,

ich habe da einige Fragen zum Thema Erbschaft und Bestattung.

Zur Info:

Meine Oma (Sozialleistungsbezieherin) ist vor drei Wochen verstorben. 

Sie hat drei Kinder. Meine Mutter und meine beiden Onkel.

Meine Mutter ist aus gesundheitl. Gründen Frührentnerin.

Onkel 1 lebt im Ausland, seine finazielle Situation ist unbekannt.

Onkel 2 arbeitet noch und verdient sehr gut.

Meine Oma hatte zu Lebzeiten (im Altenpflegeheim wohnend) einen Betreuer, der seine Arbeit ab ihrem Tod niederlegt.

Kontaktiert bei wichtigen Dingen im Heim (Krankenhauseinlieferungen etc.) wurde jedoch immer meine Mutter. 

Zu ihren beiden Söhnen hatte meine Oma keinen Kontakt.

Meine Oma hatte keine Einnahmen. Lediglich Witwenrente glaube ich, seit dem sie im Heim ist. Sie hatte jedoch auch keine Ausgaben und somit 800 EUR auf dem Heimkonto.

Meine Mutter darf das Zimmer nicht ausräumen, da sie das Erbe ausschlägt. 

Ebenso (ich bin mir sicher), werden ihre beiden Söhne das Erbe ausschlagen.

Im Krankenhaus und nach ihrem Versterben wurde der Betreuer, jedoch auch immer meine Mutter kontaktiert, da ihre Nunner als Kontakt überall hinterlegt war. Nicht so die Nummern der beiden Söhne.

Sie hat sich daher auch um die Bestattung gekümmert. Diese ist so günstig es geht ausgefallen.

Meine Mutter wird jedoch auch diese von ihrer wenigen Rente nicht bezahlen können und hat auch schon das Erbe ausgeschlagen.

Meine Mutter hat einen ihrer Brüder über den Tod meiner Oma in Kenntnis gesetzt. Er verdient sehr gut, will jedoch nichts mit der Bestattung zu tun haben. 

Zum anderen Bruder hat sie keinen Kontakt.

NUN ZU DEN FRAGEN:

  • Meine Mutter hat einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Wie wahrscheinlich ist ea, dass die durchgeht, bei ihrer wenigen Rente.
  • Wenn alle drei Kinder das Erbe ausschlägt, wer kommt dann für die Beerdigung auf? Der, der „die Musik bestellt“, sprich die Bestattung organisiert hat, oder der der am meisten verdient? Oder doch der Staat? Oder wird durch drei geteilt, egal wieviel jeder verdient?
  • Und wer bekommt die 800 EUR von Omas Konto? Der Staat, oder der der die Bestattung zahlt, auch wenn keiner Erbe ist?

Danke im Voraus!

Recht, Erbschaft, Bestattung, Beerdigung, Bestattungskosten, Erbe ausschlagen, Jura, Sozialleistungen, Beerdigungskosten
Fitnessstudio kündigen aber ich finde meinen Vertrag nicht mehr?

Hallo! Bereits vor Corona bin ich schon lange nicht mehr im Fitnessstudio gewesen und sozusagen eine „Karteileiche“.

Jetzt möchte ich endlich meinen Vertrag kündigen (es wird ja jeden Monat Geld abgebucht und ich nutze das Angebot nicht).

Das Problem ist dass ich meinen Vertrag nicht mehr finde, wie gesagt es ist mehrere Jahre her dass ich mich dort angemeldet habe.

Ich möchte nun persönlich vorbei gehen und die Kündigung direkt mit Datum unterschreiben lassen oder einen Eingangsstempel vom Studio drauf machen lassen (als Nachweis dass die Kündigung auch eingegangen ist).

Meine Frage ist jetzt, müsste das Fitnessstudio noch eine Zweitausfertigung von meinem Vertrag haben woraus meine Kündigungsfrist hervorgeht?

Was wäre im schlimmsten Fall die längste Frist die ich einhalten müsste? Mehr als ein Quartal kann ja eigentlich nicht sein oder? Oder könnte es theoretisch sein dass ich eine Frist von einem Jahr oder sowas hätte?

Falls die Frist unverhältnismäßig lang sein sollte, könnte sich dann vielleicht auch eine Klage lohnen um die aktuell finanzielle Lage der Fitnessstudios ausnutzen können? Auf dem Klageweg könnten dem Studio schließlich sogar noch Kosten entstehen falls Ich irgendwie aus dem Vertrag Komme, könnte sich also zur Not eine Klage lohnen um das Studio unter Druck zu setzen?

Ich möchte unbedingt raus aus diesem Vertrag, ich bin bestimmt 1 Jahr nicht mehr dort gewesen und zahle jeden Monat.

Lg

Sport, Allgemeinwissen, Recht, Gesetz, Vertrag, Gesellschaft, Jura
Lärmbelästigung oder nicht?

Guten Morgen,

ich suche Rat bezüglich unserer Nachbarschaft in der Straße.

Wir sind vor 10 Wochen umgezogen von einer größeren in eine Kleinstadt in ein eigentlich stilles Gässchen.

Nun ist es so, dass am anderen Ende der Straße Leute wohnen, die bestimmt 15-20 Mal mit ihren selbstgebastelten Mofas vorbeifahren und 5-6 Mal am Tag bei uns (EG) vorbeilaufen. Damit ist es aber nicht getan. Diese Familie (Großfamilie, bereits 3 Kinder weggenommen bekommen vom Jugendamt, sehr dümmlich und ungepflegt, untere soziale Schicht, auch assi genannt) schreit immer auf der Straße beim Vorbeilaufen rum. Keine Streitigkeit oder so. Die können halt einfach nicht reden. 

Zudem, und nun zum eigentlichen Problem, haben sie immer, wirklich immer laute Musik an. (Ihr könnt euch vorstellen, was sa läuft). Gröhlen manchmal noch mit.

Mein Mann war zweimal bei der Familie und hat diese gebeten, zumindest das vor unserer Wohnung zu lassen, da unser Baby manchmal davon aufwacht. Antwort: „Interessiert mich nicht!“ 

Sie laufen am Schlafzimmer vorbei, Fenster auf Kipp, da Frischluft. Aber auch wenn das Fenster geschlossen ist, sind sie laut zu hören. Das interessiert die überhaupt nicht.

Wenn ich Pech habe, wacht unser Baby alle zwei Tage im Mittagsschlaf davon auf. Juckt die nicht.

Das Problem ist, dass es sowas wie Mittagsruhe nicht mehr gibt. Und Lärmbelästigung ist das wohl auch nicht, da sie ja nicht vor unserem Fenster verweilen, sondern weiterlaufen. Und das dürfen sie ja leider.

Polizei rufen, bringt daher nehme ich mal an nichts.

Ich weiß nicht, was ich noch machen soll. Denen ist das sch... egal, ob unser Baby dann um seinen Schlaf gebracht wird und haben höchstwahrscheinlich vorm deutschen Gesetz auch noch recht. Was kann ich tun? Mittlerweile bin ich echt verzweifelt und zugegeben auch etwas aggressiv!

Welche Möglichkeit gibt es für mich, das zu unterbinden?

Gesetz, Jura, Lärmbelästigung, Nachbarschaft, Paragrafen, Ruhestörung
Fahrkartenkontrolle: Personalausweis verlangen bei Onlineticket rechtens?

Hallo,

Ich hätte eine kurze Frage an die Juristen unter euch:

Nach meinem Verständnis sind ja nur Polizei und andere staatliche Behörden dazu berechtigt, meinen Ausweis zu verlangen. Nun bietet die Bahn ja aber personalisierte Online-Tickets an. Muss ich denn in diesem Falle auch dem Fahrkartenkontrolleur meinen Ausweis zeigen? Oder könnte ich im Zweifel auch auf eine Identitätsfeststellung durch die Polizei pochen?

Ich frage logischerweise nicht, um den Kontrolleuren ihre Arbeit zu erschweren.

Aber zum einen finde ich, dass ein Online Ticket nicht wirklich unsicherer ist als ein am Automaten gekauftes, man kann Geschlecht und ungefähres Alter überprüfen, zudem sind sie ja auch meist nur eine kurze Zeit gültig. Auch werden die Tickets ja bei der Kontrolle durch eindeutige Ticket und Buchungsnummern zugeordnet, was Mehrfachverwendung ja praktisch ausschließt.

Zum Anderen entstehen mir ja durch die Tickets am Automaten auch Nachteile: diese sind meist teurer und nicht an jedem Bahnhof gibt es einen Automaten. Auch ist es mir schon vorgekommen, dass ich mir ein online Ticket gekauft habe, und erst später feststellte, dass ich keinen Ausweis dabei habe.

Für eine fundierte juristische Antwort (bitte keine Vermutungen, die kosten nämlich im Zweifel 60€;) wäre ich sehr dankbar.

Datenschutz, Personalausweis, Recht, Bahn, Ausweis, Fahrkarte, Jura, Identitätsprüfung

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