ARGE - Wer Vertragspartner bei Kündigung durch Maßnahmenträger?

Hi, hier in Kürze: Es gibt 3 Parteien. Die Arge, die 15.000 Euro an eine Fahrschule bezahlt hat. Die Fahrschule die einen Ausbildungsvertrag mit mir abgeschlossen hat und ich als Teilnehmer der Fahrschule. Ich habe Theorie mit Null Fehlerpunkten bestanden. Die Fahrschule hat ihre vertraglichen Leistungen nicht erbracht, Beispiel nur halber Gabelstaplerkurs, hat vergessen mich zu den Modulen einzuladen, also alles belegt. Ich habe die Fahrschule am 1.1. in Verzug gesetzt und die Fahrschule hat mündlich der ARGE gegenüber gekündigt. Mein Ausbildungsvertrag besteht noch, ich erhalte aber keine Leistungen mehr von der Fahrschule. Die ARGE sagt, das geht sie nichts an, was mich wundert, hier werden 15.000 Euro einfach mal so transferiert ohne nachzufragen... Meine Fragen: 1. Ist die Fahrschule der ARGE gegenüber auskunftspflichtig, die ARGE sieht hier keine Notwendigkeit, oder ist die Fahrschule mir gegenüber auskunftspflichtig? 2. Ist mir ein Schaden entstanden? Immerhin hätte ich das Geld iin eine andere Maßnahme stecken können? 3. Zu welchem Anwalt geht man und ist das über Prozesskostenhilfe abgedeckt? Wer hatte den Fall schonmal, dass einem der Maßnahmenträger ohne Angabe von Gründen kündigt?

Falls jetzt jemand neugierig ist. Nein, ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen, bin immer dorthin und wollte das ja auch machen. bin aber in der 2ten und 3. Std. genötigt worden einzusehen, dass ich mehr wie die vertraglichen 38 Stunden brauche, da habe ich immer gesagt, es gibt keinen Anschlußkurs. Privatzahler wurden nach 7 Doppelstunden zur Prüfung vorgelassen. Ich denke mal, dass dies der Grund zur Machtdemonstration durch die Fahrschule war.

Recht, Anwalt, Sozialrecht, Gericht, Fahrschule, Jobcenter, Jura, Vertragsrecht, Maßnahme, Ausbildung und Studium
Tipico Wettbetrug?

Halli hallo,

das hier richtet sich vor allem an Menschen mit Tipico-Erfahrung und oder Menschen mit Juristischem Hintergrund oder Wissen.

also folgendes: Ich habe gestern bei dem Spiel Holstein Kiel gg Bayern München bei Tipico eine Wette abgeschlossen. Ich habe gewettet, dass Holstein Kiel gewinnt. Darauf gab es einen 15 fachen Multiplikator.
Als dann Kiel nach dem Elfmeterschießen gewonnen hat, hab ich mich riesig gefreut. Bis Tipico meine Wette als „verloren“ deklariert hat und mir kein Geld überwiesen hat.
tipico verweist hier darauf, dass Kiel nicht in der „Regulären Spielteit“ gewonnen hat. Das bedeutet, dass Kiel nicht innerhalb der Regulären 90 Minuten gewonnen hat, sondern unentschieden gespielt hat. Alles was ab der Verlängerung passiert, zählt nicht mehr zur wette.

für mich ist hier eine Grenze überschritten worden. Ich habe auf „Sieg“ für Kiel getippt und Kiel hat gesiegt. Sie haben gewonnen. Es stand nirgendwo am Rand oder in Klammern, dass es sich nicht um den Spiel-Sieg handelt, sondern nur um den Sieg der ersten 90 Minuten.

in den AGBs steht geschrieben, dass ein Sieg nur in der „regulären Spielzeit“ als Sieg zählt.

ich will nicht rummimosern, aber ich fühle mich betrogen. In den 100 Seiten AGBs irgendwo im Kleingedruckten so eine wichtige Information zu verstecken und es nicht nochmal zu notieren, wenn es wichtig ist, empfinde ich als bewusste abzocke.

jetzt meine Frage: ist das juristisch in Ordnung? Zu sagen, dass der Tippende die Wette verloren hat, obwohl er die wette eigentlich gewinnt. Durch Hintertürchen die Leute um ihr Geld zu bringen?

ich hoffe jemand, der sich mit der Materie etwas auskennt nimmt sich die Zeit mir zu antworten :)

liebe Grüße

Jura, Tipico
Wieso geben sich einige Anwälte keine Mühe?

Guten Abend liebe Gutefrage Community,

meine heutige Frage lautet, weshalb einige Rechtsanwälte, die in der Selbständigkeit tätig sind, sich überspitzt ausgedrückt, keine außerordentliche Mühe geben.

Oft ist die Rede davon, dass der Großteil eher bescheidene Umsätze erwirtschaftet. Dies hängt zumal auch davon ab, wie viele Mandate man vertritt.

Ich komme sogar aus einer Großstadt, und wenn ich mir einige Kleinkanzleien optisch (Von der Vermarktung her) anschaue, wundert es mich gewaltig. Selbstverständlich ist der Inhalt bzw. die vorausgesetzte Kompetenz eines Rechtsanwalts ausschlaggebend. Vorerst zählt allerdings der erste Eindruck.

Gut 95% der Kanzleien besitzen kein eigenständiges Unternehmenslogo, keine moderne Website (Welche man notfalls, durch selbständige Weiterbildung in der Digitalisierung, selber konzipieren kann), kein Wiedererkennungsmerkmal - Keinen Key-Point.

Siehe Kanzleien wie Clifford Chance uvm. , wo man ausdrückliche Logos erkennt, Alleinstellungsmerkmale... Natürlich handelt es sich dabei um Großkanzlein, aber Kleinkanzleien sollte sich mal was abschauen..

Ebenso bezüglich social media marketing: Es gibt genügend Einzelanwälte, die ihre Leistungen über das Internet (Z.B Herr Anwalt auf TikTok) propagieren. Es ist also alles möglich, um seine Vermarktung grundlegend zu optimieren!

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Schuldrecht BT II und Sachenrecht in 6 Wochen?

Hey allerseits,

ich weiß gerade nicht so genau, was ich machen soll. Ich bin jetzt im 4. Semester meines Jura-Studiums und beende dieses Semester meine ZP.
Problem: Ich war nun die ersten 2 Monate des Semesters krank, also richtig krank, so dass ich nichts machen konnte. Jetzt bin ich wieder komplett genesen und habe noch 6 Wochen Zeit, dann muss ich in ZR III eine Klausur schreiben, welche aus Schuldrecht BT II und Sachenrecht besteht (ferner auch noch die Klausur im Verwaltungsrecht AT, welche aber eher weniger ein Problem ist, da es wirklich nur AT ist und kein Prozessrecht ist). Ist das irgendwie machbar? Ich bin am verzweifeln. Abmelden oder die Klausuren schieben geht bei uns an der Uni nicht, ich muss sie mitschreiben. Ich habe mir die ersten 3 Semester wirklich den Hintern aufgerissen und fast jede Klausur zweistellig geschrieben. Mein Traum ist es einmal bei der Großkanzlei Clifford Chance zu arbeiten und der erste Meilenstein wäre das Stipendium von Clifford Chance. Sie wollen mindestens 10 P Durchschnitt in der ZP dafür sehen. Ich bin derzeit zwischen 10 und 11 im Durchschnitt, deswegen muss ich die ZR III und die ÖffR III Klausur zumindest 9 Punkte schreiben, um bei diesem Schnitt zu bleiben, sonst würde der Traum des Stipendiums platzen. Aber ich weiß nicht, wie ich das machen soll. GoA, Bereicherungsrecht, Deliktsrecht, Sachenrecht I (mit Ausnahme von Pfandrechten an beweglichen Sachen) und Sachenrecht II (mit Ausnahme von Hypothek und Grundschuld) in 6 Wochen. Ich mache mir gerade nicht nur Gedanken, ob ich in der Klausur 9 Punkte schreiben, sondern, ob ich sie überhaupt bestehen kann. Das ist so viel. Hat jemand Tipps, wie ich vorgehen sollte? 1 Tag die Woche, bin ich von morgens bis abends arbeiten. 1 Tag VerwR und 1 Tag StrafR. Ich habe also 4 Tage die Woche für ZR. Pro Tag lerne ich immer 2x 4h. Wenn jemand eine gute Strategie hat, wäre ich wirklich sehr sehr dankbar, wenn er sie mit mir teilen könnte.

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Falscher Absender bei einem internationalen Brief - Straftat?

Guten Tag.

Ich wollte fragen, ob es eine Urkundenfälschung oder eine andere Straftat darstellt, wenn man einen Brief an einen Kumpel in einem anderen Land (in meinem Falle von der Schweiz nach Kumpel in Deutschland) schickt und auf den Brief schreibt: "Absender Max Mustermann, Musterstrasse 3, 9240 Musterstadt, Schweiz" also Muster im Sinne von... egal was.

Genauere Praxis: Ich habe meinem Kumpel einen Brief geschickt mit einem Geburtstagsgeschenk drin. Aus Scherz, damit er nicht direkt versteht, von wem der Brief ist - habe ich einen Absender "erfunden". Die Strasse, die Gemeinde und das Land gibt es natürlich, nur der Name nicht. Eine offizielle Zolldeklaration habe ich so perse nicht ausgefüllt, sondern bloss eine Zolldeklaration aus dem Internet ausgedruckt (CN22) und dort auch ehrlich drauf geschrieben, was der Inhalt - Gewicht & Wert ist. Neben der Zolldeklaration habe ich von Hand geschrieben Absender: "Name X usw." also einfach ein erfundener Absender mit erfundener Unterschrift.

Ich weiss, manche mögen das für idiotisch halten, aber ich finde dies witzig und mein Kumpel wird es das auch finden - wir verstehen uns logischerweise gut. Eben die Absicht war eine Verwirrung zu schaffen bei ihm, bis er den Inhalt sieht.

MEINE FRAGE:

Stellt diese Aktion von mir eine Straftat dar, wie z.B Urkundenfälschung oder Ähnliches und würde diese schlimme Konsequenzen haben? Ich weiss, es ist dumm, dass ich das erst jetzt im nachhinein gemerkt habe - aber bin wenigstens ehrlich und möchte nicht Streit mit dem Zoll kriegen. Und wenn es eine Straftat ist, welches Gesetz gilt - das Schweizer oder das Deutsche? usw... das sind meine Fragen

Besten Dank

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Gartenteilung?

Gartenteilung bei Mehrfamilienhaus?

Wir wohnen in einem dreifamilienhaus und teilen und mit den Nachbarn einen Garten. Hat nun jeder das Recht das ihm ein Drittel des Gartens gehört? Im Vertrag ist es geregelt dass sich jeder um den Garten kümmern muss, jedoch hat sich eine Familie das Recht genommen und sieht den Garten als wäre es nur ihrer. Dass sie den Garten pflegen möchten und so einrichten wie sie wollen stört uns nicht, ich meine da ist uns einiges an Arbeit abgenommen. Aber dadurch sind sie bestimmerisch und denken es wäre nur ihr Garten. Es gab schon mehrere Disskusionen unter der Blume darum, nur bloß kein Streit wir wollen nicht unbedingt den Hausfrieden kaputt machen.
Zur Frage : wir wollten ein Trampolin in den Garten stellen, es würde vielleicht einen viertel Platz vom ganzen Garten wegnehmen, es war alles abgesprochen und sie waren einverstanden ihn in eine Ecke zu stellen. Nun war das Trampolin an einer Stelle zu groß da es wegen der Mauer und einem Busch nicht reingepasst af und man hätte es in eine andere Ecke stellen müssen. Das hat dieser Nachbarin optisch nicht gepasst. Nun durften wir das Trampolin doch nicht hinstellen. Ist das erlaubt so oder hätten wir auf unser Drittel des Gartens bestehen müssen? Auch wünschen sie sich nicht dass unsere Katze in den Garten geht, obwohl alle beiden Familien mit der Haltung eines Tieres bei uns einverstanden waren. Wie sieht das hier mit einer rechtlichen Regelung aus, weiß das jemand und kann uns helfen?

Tiere, Wohnung, Recht, Hilflosigkeit, Jura, Nachbarn

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