Kann die Kirche die Verlängerung des Erbpachtvertrags wegen Kirchenaustritt verhindern?

4 Antworten

Der Austritt wird nicht zur Pachtkündigung führen, aber warum sollte die Kirche einem Menschen gefällig sein, der sich von ihr trennt? Die Kirche hat ihren Teil des Pachtvertrages erfüllt. Die Verlängerung ist nicht Bestandteil des Vertrages.

Ein Kirchenaustritt ist kein hinreichender Grund für eine vorzeitige Kündigung. Eine Vertragsverlängerung ist eine beiderseitige Willenserklärung, wenn eine Seite nicht will, dann ist das so. Über den Kaufpreis des Hauses kann ich dir keine Auskunft geben, er wird aber kaum von deiner Kirchenzugehörigkeit abhängig sein.

Die Kirche ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Erbbauvertrag zu verlängern. Sie ist auch nicht verpflichtet, diesen Schritt zu begründen.

§ 27 ErbbauRG muss der Grundstückseigentümer eine Entschädigung zahlen. Wie hoch sie auszufallen hat, steht im Vertrag. Steht dort nicht, ist der Verkehrswert zu zahlen.

Das kann sein.

Nicht wegen des Austritts, sondern wegen der Vereinbarung. Wenn die Zeit der Erbpacht abgelaufen ist, dann geht Grundstück automatisch wieder in den Besitz des Eigentümers über. Für den "Inhalt" des Grundstücks muss eine Ausgleichszahlung geleistet werden. Wenn das - wie in deinem Fall - nicht so sein soll, dann müsstest du mit der Kirche (bzw. genauer: dem Pfarrer) über das Grundstück neu verhandeln.