Lohnt sich ein Studium Geschichte/Philosophie auf Lehramt?

Meine Eltern sagen mir ständig, dass ich mein Lehramtsstudium Geschichte/Philosophie abbrechen sollte (habe gerade das 1. Semester abgeschlossen) und stattdessen Jura studieren sollte, wobei jedoch

-ich mir nicht wirklich zutraue, Jura bewältigen zu können, es ist ja schon als schweres Studienfach bekannt,

-ich mir nicht sicher bin, ob ich überhaupt mit meinem Schnitt (2,4) zum jetzigen Zeitpunkt, nach meinem Studienbeginn, zu Jura zugelassen werden kann,

-ich nicht meine Zeit vergeuden möchte, wenn sich Jura als zu viel herausstellen sollte und ich dann zurück zu Lehramt wechsle.

Allerdings habe ich auch schon gelesen, dass es viel zu viele Studenten geben soll, die Deutsch und Geschichte auf Lehramt studieren, und auch in den Philosophie-Vorlesungen sitzen normalerweise sehr viele Studenten. Ich bekomme da schon Zukunftsängste bezüglich meinen Anstellungschancen.

Was wäre das klügste, was ich jetzt tun könnte? Ich hatte im Leben bisher nie richtig Ziele, studieren tue ich auch nur, um später als Lehrer gut Geld zu verdienen, Philosophie und Geschichte auch nur deshalb, weil ich die beiden Fächer in der Schule als relativ angenehm und interessant empfand. Ich möchte, wann immer möglich, bevorzugt das tun bzw. studieren, was am sichersten wäre.

Ich bin für jede hilfreiche Antwort sehr dankbar, mir ist bewusst, wie dumm und unorganisiert ich bin, darum sind mir Ratschläge von erfahrenen Personen sehr wichtig.

Studium, Schule, Zukunft, Job, Geschichte, Eltern, Jura, Lehramt, Philosophie, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Erlass/Reduktion der Gerichtskosten?

Hallo zusammen und zwar habe ich eine Frage:

Vorgeschichte:

Ich habe in einer WG gewohnt und einem Mitbewohner 20€ und etwas zu essen aus dem Zimmer genommen. Aufgrund der tatsache das es abgeschlossen war und Seine Mutter es bis zur Anzeige getrieben hatte obwohl ich alles zurückgegeben habe, wurde es als Einbruch gewertet weil ich in sein Zimmer eingedrungen bin daraufhin habe ich Sozialstunden bekommen die ich in eine Geldstrafe umwandeln habe lassen. Ich habe also stattdessen eine 900€ Geldstrafe bekommen welche ich abbezahlt habe und ich rief mit meiner Mutter bei der Staatsanwaltschaft an um nachzufragen ob noch etwas offen ist was verneint wurde.

Aktuell:

Jetzt habe ich eine Mahnung von der Zentralen Zahlstelle in Hamm erhalten und wie sich nach einem Telefonat mit der Staatsanwaltschaft und der Zahlstelle herausstellt muss ich auch noch die Verfahrenskosten bezahlen. Die Staatsanwaltschaft hat wohl nur die Strafe vorliegen und für die Verfahrenskosten ist Hamm zuständig. Das Problem ist aber Ich bekomme Geld vom Sozialamt und habe noch viel zurückzuzahlen an das Amt wie Kaution und Möbelgeld in Raten. Mir stehen im Monat sowieso schon nur nach Abzug aller Raten und laufender Kosten nur 200€ für Lebensmittel und Freizeit zur verfügung daher sind die 50€ Raten monatlich ganz schön heftig. Meine Frage zu dem Thema ist kann man da was machen? Z.b. einen Erlass der Kosten O.Ä. beantragen?

Recht, Jura, Gerichtskosten
Arbeitszeugnis; Wo und von wem kommt die Unterschrift?

Hallo,

leidiges Thema ich weiss.

Drei Sachen würde ich gerne kurz abgeklärt haben. Hoffe da kann jemand helfen.

  1. Die Unterschrift --> Bei mir haben zwei Personen unterschrieben mit denen ich so keinen kontakt hatte. Und ich weiss auch nicht in wie wiet das dann annerkannt wird. Der Erste der beiden Nennt sich als HR Business Partner der Zweite nennte sich HR Administration. Ist das mitlerweile so dass anstelle von Geschäft- oder Niederlassungsleiter Personen aus der HR-Abteilung unterschreiben dürfen.
  2. Bei einem einfachen Arbetiszeugnis wird doch nicht auf die Punkte eingegangen die der Mitarbeiter als Tätigkeitsfeld hatte oder? Also einfach war als Depotmitarbeiter beschäftigt. Aufzählung wie beispielsweise :
  • Ordnungsgemäse.......
  • Zustellung der auszuliefernden.....
  • Ordnungsmegäße und pünktliche........
  • ........
  • ...........

und lääst die Anzahl dieser Punkte auf irgendwas schliessen? Also 5 Tätigkeitsfelder (bei der eine überflüssig ist) = 5?

Und da ist dann noch ein Satz:

" Aufgrund der kurzen Beschäftigungszeit von Herrn Gaygusuz ist eine qualifizierte Lestungsbeurteilung leider nicht möglich. "

In der Vorlage die ich dem Arbeitgeber zugesendet hatte, hatte ich explizit diesen Satz gelöscht.

Werde damit die Tage eh zur Gewerkschaft gehen... würde nur vorab wissen ob und in wie wiet das alles so zutrifft.

Wissen, Recht, Anwalt, Arbeitsrecht, Arbeitszeugnis, Jura, Ausbildung und Studium
Fragen zur Lösungsskizze der Hausarbeit in Jura?

Hallo,

ich bin im 1. Semester und schreibe meine erste Hausarbeit in Jura. Leider helfen meine Kommilitonen nicht, da ein großer Konkurrenzkampf zu herrschen scheint und erhoffe hier die Hilfe zu bekommen, die ich brauche. Im Sachverhalt geht es um einen Tierschutzaktivisten, der in die Wohnung einbricht, um zum Stall eines Bauers zu gelangen. Um dies zu schaffen, bricht er einmal in die Wohnung und dann in den Stall, der abgegrenzt der Wohnung liegt, ein. der Tierschutzaktivist filmt die Tiere um Beweismaterial zu haben, wie der Bauer mit seinen Tieren umgeht. Da sein Akku nicht ausreicht, kommt er am nachfolgenden Abend wieder zurück, um das Filmen fortzusetzen. dort sieht ihn der Bauer und will ihn nicht in den Stall durchlassen und versperrt den Weg. Der Tierschutzaktivist schlägt ihn und läuft in den Stall, um den Film fortzusetzen. Später sperrt ihn der Bauer ein und ruft die Polizei.

mir ist bewusst, dass ich § 123I StGB prüfen muss (Hausfriedensbruch), doch ich bin unsicher, ob ich es 3x prüfen muss. 1.Einbruch in die Wohnung, 2.Einbruch in einem Geschäftsraum (Stall), 3.erneuter Einbruch in einem Geschäftsraum, aber diesmal mit der Aufforderung zu gehen. (also der Einbruch am nächsten Tag)

Die Körperverletzungsdelikte sind auch einfach zu ermitteln und die Freiheitsberaubung habe ich auch erkannt.

Mein 2. großes Problem ist, was für ein Vergehen das filmische dokumentieren vom fremden Eigentum ( die Tiere im Stall) im Strafgesetzbuch ist.

Ich wäre wirklich glücklich eine Antwort zu bekommen, denn ohne richtige Lösungsskizze werde ich die Hausarbeit wohl nicht bestehen. ich bedanke mich schonmal im Voraus.

Recht, Hausarbeit, Jura, Strafrecht, Sachverhalt
Erfahrungen Rechtspfleger vs Jura?

Ich bin aktuell noch in einer Ausbildung zum Industriekaufmann bis Januar 2021, nur leider gefällt dies mir von Zeit zu Zeit immer immer schlechter. Ich habe mich einfach fachlich vergriffen und mir fehlt der Kontakt zu Menschen extrem.

Bei meinen aktuellen Nebenjob im Einzelhandel habe ich diesen Kontakt mit Menschen und das fasziniert mich, die Zeit verfliegt dort. Durch meine Ausbildung muss ich mich nur noch durchquälen, ich habe dauernde Schlafstörungen und Stimmungsschwankungen gepaart mit Selbstzweifeln. Ich habe oft nichts zu tun und die theoretischen Inhalte muss ich mir nuur noch reinzwingen, um Sie dann in den Prüfungen wieder auszukotzen.

Da bei mir auch während der Ausbildung das Interesse an rechtlichen Inhalten gewachsen ist, möchte ich direkt nach dem Ausbildungsende in die Justiz gehen.

Hat hier jemand Erfahrungen mit dem dualem Studium Rechtspfleger und oder dem Jura Studium?

Ich tendiere eher zum Rechtspfleger-Studium, jedoch habe ich Angst, dass mir nach dem dualen Studium die Aufstiegsmöglichkeiten fehlen und dass ich nur dem Zuarbeiter von den Richtern und Staatsanwälten sein werde. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, ob ich nicht direkt Jura studieren sollte. Recht begeistert mich und sollte ich einmal Richter sein, dann würde tatsächlich ein Traum für mich in Erfüllung gehen. Aber ich weiß nicht, ob ich das Studium packen würde und geschweige denn, wie ich dieses über die lange Zeit finanzieren sollte. Bafög würde ich wegen dem zu hohen Verdienst meines Vaters nicht bekommen. Unterstützen würde er mich sicher, aber ob er mir über 10 Jahre 1000 Euro im Monat zuschiebt, stelle ich stark in Frage.

Über Erfahrungsberichte zu beiden Berufsbildern wäre ich sehr dankbar.

Schule, Jura, Justiz, Richter, Staatsanwaltschaft, rechtspfleger, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Nachbarskind von unserer Mauer gefallen?

Hallo!

Ich habe heute was von meiner Oma mitbekommen, unzwar: Wir haben eine nette kleine Nachbarschaft mit vielen kleinen sowohl auch etwas größeren Kindern. Bei Nachbar X leben 2 kleine Kinder, welche immer in unseren Gärten spielen. Finden wir auch nicht schlimm. Jetzt haben wir eine Mauer im Vorgarten, wo sich heute einer von den Kleinen daraufgestellt hat. Ich habe mal ein ungefähres Bild von der Mauer und der Position des Kindes gezeichnet:

Man sieht das dass Kind auf einem extra Stein steht, der auf der Mauer liegt. Normalerweise war der Stein immer fest. Das Kind stand aber mit dem Falschen Gleichgewicht auf dem Stein und muss so heruntergefallen sein:

Der Bruder rannte wohl sofort zu unseren Nachbarn und die Nachbarn haben dann mit meiner Oma geredet, dass deren Sohn gerade von unserer Mauer gefallen ist und warum dieser Stein abgefallen sei also warum dieser Stein nicht fest war wollten die wissen. Meine Oma meinte dann halt, dass wir nicht danach schauen ob der Stein fest sitzt oder nicht. Sonst ist der Stein ja auch nie herunter gefallen. Daraufhin sagen unsere Nachbarn in einem etwas frecherem Ton, dass wir doch darauf achten müssen, ob dieser Stein fest sitzt. Schließlich wissen wir ja, dass die Nachbarskinder manchmal in unserem Garten spielen. Und so weiter....

Wer liegt im Recht? Wir oder meine Nachbarn. Theoretisch haben die ja nichts auf unserem Grundstück zu suchen.

Bild zum Beitrag
Recht, Jura, Streit
Nach Berufsschule in den Ausbildungsbetrieb?

Hallo!
Vor einigen Tagen wurde ich von einem Mitschüler in meiner Berufsschule darauf angesprochen dass er nicht versteht, wieso ich an einem von zwei Tagen nach der Schule immer in den Betrieb muss.

Es gäbe da seit Januar 2020 eine Neuerung im BBiG, die die Situation der Azubis deutlich verbessert.

Ich habe zwei mal pro Woche Berufsschule.
Tag1: 6 Schulstunden (8:00 - 13:10)
Tag2: 8 Schulstunden (8:00 - 15:00)

Wie ich das verstehe, sollen auch Volljährige Berufsschüler ab Januar an einem Berufsschultag mit mindestens 5x45 Minuten Unterricht den vollen Tag angerechnet bekommen.
An jedem weiteren Tag wird nur so viel angerechnet, wie man in der Berufsschule war (Unterricht + Pausezeiten + Arbeitsweg)

Nun Gehen die Meinungen bei meinem Chef und mir an folgenden Punkten stark auseinander:

1.) Was zählt als Arbeitsweg?

  • Weg von zu Hause zur Berufsschule
  • Weg vom Betrieb zur Berufsschule
  • beides zusammen
  • Weg von Berufsschule zu Betrieb * 2

2.)Muss ich überhaupt an einem der Tage in den Betrieb?

Mein Chef besteht darauf, dass die neue Regelungen exklusiv für Berufsschüler gelten, die an EINEM Tag Berufsschule haben.
In meinem Fall sind das allerdings zwei, weshalb ich seiner Meinung nach an Tag1 noch für 2,5 Stunden in den Betrieb muss.

Meine Meinung dazu ist, dass Tag1 mit den vollen 8 Stunden angerechnet werden müsste, Tag2 lediglich mit den Stunden, die ich wirklich in der Schule bin.

Kennt sich da jemand mit der genauen Lage aus?
Mein Chef ist niemand, der sich da nur mit ungefährem Halbwissen überzeugen lässt, weil ich halt bei Leibe nicht der einzige Azubi im Betrieb bin, den das betrifft.
Ich selber finde selbst im BBiG nur Schwammige Aussagen, ich brauche allerdings Hieb- und Stichfeste Fakten, Quellen und genaue Definitionen.

Über jede Art von Hilfe freue ich mich sehr!

Schule, Ausbildung, Rechte, Gesetz, Jura, Berufsbildungsgesetz, Ausbildung und Studium

Meistgelesene Beiträge zum Thema Jura