Mängelrechte / Rechtsmangel?
Hallo,
ich wollte euch fragen ob Mängelrechte, das gleiche wie Rechtsmangel in Jura ist? Wenn nein, wie unterscheiden sie sich bzw. wie sind sie beide definiert?
3 Antworten
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Es gibt Rechts- und Sachmangel, das eine ist physischer Natur das andere rechtlicher, was mit solchen Mängeln passiert regeln die Mängelrechte
Google kennt die Antwort!
Was versteht man unter einem Rechtsmangel?
Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn ein Dritter bezüglich des Kaufgegenstandes Rechte gegen den Käufer geltend machen kann, die im Kaufvertrag nicht vereinbart wurden. Beispiel: Der Verkäufer verkauft eine Sache, für die noch ein Eigentumsvorbehalt besteht.
Rechtsmangel | Definition & Beispiele - Unternehmer.de
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http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=19&art=&find=Kaufvertrag@M%E4ngelrechte
Der Rechtsmangel ist Voraussetzung für ein Mängelrecht. Wenn eine Sache mit einem Pfandrecht belastet ist, ist das ein Rechtsmangel, weil ein Dritter ggf Rechte in Bezug auf die Sache ausüben kann. Dann kann der Käufer die Beseitigung des (Rechts-)Mangels verlangen.