Was passiert, wenn man die 60€ wegen Schwarzfahren nicht bezahlt?
Was würde passieren? Bin 14 fast 15. Habe sonst noch nie eine straftat begangen. Die Schülertickets sind bei uns kostenfrei aber ich hatte keins, da ich vergaß mir eins machen zu lassen, sprich ich habe keine leistungen erschlichen da ws so oder so gratis wäre zu fahren.
13 Antworten
Hallo Avxih
Rechtlich gesehen finde ich die Frage sehr interessant, da § 265a StGB vorraussetzt, dass die Tat "in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten" begangen werden muss:
https://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html
Wenn du Anspruch auf ein kostenloses Ticket gehabt hast und das auch beweisen kannst kannst du dich rein theoretisch überhaupt nicht strafbar gemacht haben und somit nach Strafrecht überhaupt nicht belangt werden.
Allerdings sind die kostenlosen Schülertickets noch recht neu, sodass es vermutlich noch kein entsprechendes Urteil gibt und du damit rechnen musst, dass Verkehrsbetriebe es weitergeben und die Staatsanwaltschaft zumindest mal ermittelt.
Was das erhöhte Beförderungsentgelt angeht, so ist die Rechtslage mittlerweile klarer, hier gibt es schon mehrere Urteile, dass Minderjährige dies nicht bezahlen müssen:
Du könntest stattdessen anbieten, die 7€ Nachzeigegebühr zu zahlen und mit einer entsprechenden Bescheinigung deiner Schule nachweisen, dass du zum Zeitpunkt der Fahr bereits Schüler warst.
LG
Darkmalvet
Hallo
Heute erschienen dazu:
https://m.youtube.com/watch?v=2_AaAZonN6E&feature=youtu.be
Im Allgemeinen läppern sich die Kosten, wenn du nichts unternimmst.
jaaaa, habe ich heute auch gesehen. :D
nur läppert sich da gar nix, die 60 € sind nicht zu löhnen.
Ich konnte einen interessanten Artikel zu dieser Frage finden, hier ist der Link:
Allerdings ist deine Annahme, die du im letzten Satz aufstellst, falsch. Das Ticket ist eine Zahlungsbefreiung. Und um von einer Bezahlung befreit zu werden, muss man sich ein solches besorgen. Hast du keines, kann es auch nicht gelten. Die Frage ist, ob du ein solches nachreichen könntest.
Allerdings ist der Fragesteller nicht voll geschäftsfähig, womit es keine Rolle spielt ob das erhöhte Beförderungsentgelt bei einem Erwachsenen rechtmäßig wäre oder nicht.
Die strafrechtliche Seite kann er nicht erfüllen, solange die Leistung, die er erschleichen würde kostenlos ist:
https://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html
in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten
Somit könnte das Verkehrsunternehmen von ihm nur den Preis einer einfachen Fahrt fordern.
Dieser Aspekt war bereits im Link enthalten. Was die DB aber nicht daran hindern wird, Post zu verschicken.
Natürlich, aber ein solches wird erst mit entsprechendem Dokument gültig. Das ist deutsche Bürokratie. ;)
Die DB Schickt dir eine Mahnung mit 30€ Strafe oder so. Und dann glaube ich noch eine Mahnung und wenn du dann immernoch nicht zahlst geht die Zahlung vors Gericht glaube ich und dann kannste mit extrem hohen Beträgen rechnen. Anwalt, Gerichtskosten usw.
Ist mir mal fast passiert. Habe es ernsthaft 2 Mal vergessen zu zahlen (damals noch kein Online Banking gehabt). Und am letzten Zahlungstag bin ich zu einer DB Station gefahren um die Strafe zu zahlen da die Banken schon zu waren.
Paar Minuten später und ein knackiges Verfahren beginnt.
Also wenn du den Brief erhälst dann stehen da ja die Bankdaten an die du das Geld schicken sollst.
Dahin kannst du das Online oder über die Bank überweisen.
Mit Online meine ich online Banking falls du sowas hast
Du wirst wahrscheinlich eine Mahnung per Post bekommen und wenn du dann wieder nicht zahlst, wirst du wahrscheinlich draufzahlen müssen.
Wo kann man das online bezahlen?