(BGH) Entscheidungen/Urteile bezüglich Retouren?

Hallo Leute,

ich habe folgendes Problem: ich habe bei Boohoo 3 Klamottenteile bestellt. 2 davon habe ich zurückgeschickt. Dafür wurde mir vom deutschen Boohoo Support eine deutsche Adresse geschickt, an welche ich die Retoure auch schicken könnte; sonst müsste ich sie zurück nach Großbritannien verschicken, welches 10-mal so teuer gewesen wäre. Nachdem ich das Paket zurückgeschickt habe (an die deutsche Adresse) habe ich die Quittung nach paar Tagen weggeworfen, da ich diesbezüglich nie Probleme hatte. Lediglich einen Beleg für die Online-Frankierung kann ich vorweisen. Paar Wochen später hat mir Klarna mitgeteilt, dass von Seiten Boohoos keine Retoure gemeldet worden ist. Daher habe ich erneut dem deutschen Boohoo Support geschrieben. Die meinten dieses Mal, dass es nur eine einzige Adresse für die Rücksendung gäbe, nämlich eine in Großbritannien. Die deutsche Adresse "sei nicht mehr verfügbar" aufgrund des "mir bekannten Brexit". Nach Aussage des Supports soll Boohoo nicht die Erlaubnis haben, Artikel in Lagern in Deutschland zu halten. Alle Rücksendungen an eine deutsche Adresse würden nicht erstattet werden können.

Meine Frage nun an euch: Wie würdet ihr hier vorgehen? An welche Gesetze würdet ihr eure Ansicht stützen? Leider habe ich keine Urteile oder Entscheidungen für ähnliche Fälle gefunden. Kennt jemand von euch vielleicht ähnliche Urteile oder Entscheidungen, vielleicht vom BGH oder EuGH?

Vielen Dank im Voraus!

Recht, Kaufrecht, Widerruf, Gesetz, Verbraucherschutz, BGB, Bundesgerichtshof, Jura, Widerrufsrecht, BGH
Vermieter kümmert sich nicht um Pharaoameisen in der Wohnung seit 3 Monate?

Wir halten es einfach nicht mehr aus. Ob im Bad, Küche, Schlafzimmer einfach die komplette Wohnung ist voll mit Pharaoameisen. Erst vor ca 1 Monat war der Vermieter bereit was zu machen als wir Ihn Druck machten mit einem Anwalt etc. Davor hat er das ganze auf leichte Schulter genommen. (Das immer noch). Er besorgte uns einen "Kammerjäger" angeblich von einer Firma aber der einfach wie jemand aus Ebay Kleinanzeigen ausschaut. Der Kammerjäger war 5 mal in den Wohnung hat alle Mittel gegen die P.ameisen getan. Köder etc. Für ne Weile gabs Ruhe doch es fängt wieder an. Der Vermieter hat Stress mit dem "Kammerjäger" da er Ihn wohl noch nichts gezahlt hat. Jetzt geht das ganze wieder so seit 2 Wochen , man kann einfach nichts kochen egal was wir essen man sieht immer wieder als wäre es Zauber die Pharaoameisen. In Klamotten überall ist es zu finden. Wir halten es nicht mehr aus wir wollen umziehen! Jetzt schnell ne Wohnung zu finden ist auch ein hindernis. Seit 2 Wochen schreiben wir den Anwalt bis zum geht nicht mehr. Nun lustigerweise kam er Freitag zu uns und will das ganze Problem selber lösen mit einem Mittel wo wir nichts mals wissen woher er es geholt hat... einfach witzig. Er nimmt die Sache auf leichte Schulter. Was sollen wir jetzt machen? Das Gesundheitsamt haben wir mehrmals versucht zu erreichen niemand fühlt sich angesprochen. Ich bin ab sofort bereit sofort einen Anwalt einzuschalten. Wissen einfach nicht mehr weiter.

Miete, Rechtsanwalt, Anwalt, Vermieter, Gesetz, Gericht, Ameisen, Jura
Fitnessstudio will keinen Gutschein ausstellen?

Hallo,

mein Vertrag vom Fitnessstudio läuft zum 30.04.2021 aus. Vor einem Monat bat ich mein Studio um Rückerstattung aller während der Schließungen gezahlten Beiträge oder um Ausstellung eines Gutscheins. Mein Fitnessstudio (EasyFitness, Franchise, alleiniger Vertragspartner) versucht mich abzuwimmeln und verweist auf eine Corona Hotline der EasyFitness, welche ebenfalls nicht auf mein Schreiben reagierte. Um ein Druckmittel zu haben, lies ich die letzten zwei Lastschriften von meiner Bank zurückbuchen und heute kam die Mahnung per E-Mail (Inkl. 12€ Rücklastschriftgebühr unf 7€ Mahnkosten). Nachdem ich auf ihre Mahnung ebenfalls mit einer Zahlungsaufforderung und Widerspruch reagierte, wurde vom Fitnessstudio mitgeteilt, dass die Ausstellung des Gutscheins erst nach Öffnung der Fitnessstudios möglich sei.

Kann das Studio die Ausstellung des Gutscheins so lange ins Ungewisse ziehen und war es klug, die zwei Monatsbeiträge zurückbuchen zu lassen? Schließlich weiß man ja noch garnicht, wann die Studios wieder öffnen dürfen und im Gesetz findet man auch nichts dazu, wann die Gutscheine ausgestellt werden sollen. Auch ist garnicht gewiss, ob die Studios dieses Jahr noch öffnen dürfen. Die Gutscheine aber sollen ab dem 31.12.21 ausgezahlt werden. Am Ende stehe ich ohne Gutschein und ohne Geld da.

Da mein Vertrag mit dem April endet, sehe ich kein Problem darin, schon jetzt einen Gutschein auszustellen. Auch sehe ich es nicht ein, mich mit einer "Corona-Hotline" herum schlagen zu müssen. Vertragspartner ist mein Fitnessstudio und meiner Ansicht nach muss das Studio selbst alle Auskünfte erteilen und mein Anliegen bearbeiten.

Achso, ich habe dem Studio auch mitgeteilt, dass ich die zwei Beiträge gerne zurückzahle, sobald sie mir einen ordnungsgemäßen Gutschein ausgestellt haben.

Kurzgesagt:

Fitnessstudio ignoriert meine Forderungen, ich ziehe mein Geld zurück, Studio "wacht auf" und will seinen Monatsbeitrag zurück aber will jetzt noch keinen Gutschein ausstellen.

Kann das Studio auf die Rückzahlung der zwei Beiträge beharren?

Kann das Studio die Ausstellung des Gutscheins hinauszögern?

Wie schätzt ihr die Sache ein?

Fitnessstudio, Recht, Vertrag, Jura
Kann ein vorsätzlicher Betrug durch "Ausschluss jeglicher Gewährleistung" legal durchgeführt werden?

Hallo liebe Community,

ich habe in eBay Kleinanzeigen ein technisches Produkt gekauft. Dieses wurde in der Anzeige als nur einmal benutzt und vollkommen funktionstüchtig beschrieben. Ganz unten in der Anzeige steht: "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung."

Heute hat die Post dieses Produkt geliefert. Leider entspricht der tatsächliche Zustand nicht dem beschriebenen Zustand, das Produkt ist beschädigt und so keinesfalls funktionsfähig.

Als ich den Verkäufer darauf hingewiesen habe, teilt er mir mit, dass er diesen Zustand erst bei einer genauen Betrachtung nach der Erstellung der Anzeige festgestellt habe. Nach Feststellung dieses Zustands habe er die eBay Kleinanzeigen Anzeige nach eigenen Angaben korrigiert. Dies ist allerdings nicht so, auch beim Öffnen der inzwischen gelöschten Anzeige sind die Mängel nicht aufgeführt und das Produkt ist - genau wie bei meinem Kauf - als vollkommen funktionstüchtig beschrieben. Als ich dem Verkäufer dies mit Screenshots belegt habe, hat er mit schriftlich mitgeteilt, dass auch er seine Änderungen in der Anzeige nicht mehr finden kann.

Ich habe darauf hingewiesen, dass wir uns ja nun irgendwie einig werden müssen, da das Produkt in diesem Zustand vielleicht höchstens 40 - 50 % meines gezahlten Preises wert ist und ich vor dem Kauf nicht von diesem Zustand in Kenntnis gesetzt wurde. Der Verkäufer zeigt sich jetzt absolut nicht kooperationsbereit und weist durch den Ausschluss der Gewährleistung alle Schuld von sich. Welche Rechte greifen hier bzw. mit welchen Gesetzen kann ich juristisch begründen, dass er mir nachträglich noch irgendwie entgegenkommen muss?

Besten Dank!

Grüße carbonpilot01

Betrug, Recht, Rechte, Kleinanzeigen, Gewährleistung, Jura, Rechtswissenschaft, Täuschung, Sachmängelhaftung
Führungszeugnis im kaufmännischen bereich notwendig Ausbildung?

Es geht um folgendes. Bei einer Ausbildung zum Industriekaufmann wurde genau bei Vertragsabschluss noch ein Führungszeugnis verlangt. Ich habe gar nicht damit gerechnet gerade in diesem Beruf. Jetzt ist es aber so dass möglichweise sich dort 2 Einträge befinden. BtM Handel in geringer Menge (Cannabis) und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit Körperverletzung. Naha ehrlich gesagt, nicht wirklich Körperverletzung da der Polizist Sozialpunkte brauchte und mir unterstellt hatte dass ich Ihn gekratzt hätte. Da waren es 3 Aussagen gegen meine. Das ist nunmal im Suff passiert und bin da auch nicht stolz drauf.

Jetzt hatte ich gelesen, dass Arbeitgeber eigentlich nur nach Vorstrafen fragen sollten die für den Beruf relevant wären. Wie gesagt, ich habe keinen Betrug oder Diebstahl begangen.

Wie kann ich das erklären bzw. wie kann ich erklären dass ich das Zeugniss nicht zeigen möchte da dort evt. 2 Einträge sind und ich von meinem Persönlichkeitsrecht Gebrauch machen will.

Ich meine wenn die mich danach bewerten und dass Einfluss darauf haben sollte dass man mir die Chance gibt die Ausbildung zu machen dann hätte ich sowieso ein schlechtes Gefühl gehabt nur weil ich kein Max Mustermann gewesen bin.

Ich bin mir meines Wertes bewusst und werde es akzeptieren müssen wenn dke mich dann danach bemessen und ich die Lehre somit nicht machen kann.

Meine Frage nun lautet wie folgt. Wie würdet Ihr den Sachverhalt ansprechen oder euch erklären?

Leben, Arbeit, Schule, Wirtschaft, Polizei, Menschen, Lösung, Ausbildung, Recht, Gesetz, Psychologie, Gesellschaft, Jura, Soziales, Ausbildung und Studium
Wie kann man einem Richter der versucht einen klein zu machen im Gerichtsaal höflich sagen das er damit aufhören soll?

Ich habe gehört ein Richter darf nur bis zu einer bestimmten grenze jemanden auf gut deutsch gesagt blöd anmachen im Gerichtsaal ansonsten mache er sich strafbar, nun ja aber manche Richter glaube ich legen es schon mal genau darauf an, wie bittet man dann in so einem fall höflich den Richter das er damit aufhören soll?

Ihr fragt euch wie ich darauf komme, naja letztes jahr war ich angeklagt wegen einer Straftat und da versuchte die Richterin mich richtig klein zu machen weshalb ich in den letzten 5 Jahren nichts auf die kette bekommen habe, obwohl ich doch meinte das mit einem Hauptschulabschluss sehr schwierig sei in Hamburg eine Ausbildung zu bekommen, das ich mich sehr darum bemüht hatte doch bekam nur absagen, Sie flippte darauf richtig aus und meinte das sei doch nur geschwätz wenn man möchte dann bekommt man auch und dies und jenes daraufhin ist dann mein Anwalt richtig ausgeflippt und meinte "das habe ich in meinem 20 Jahren strafrecht nicht erlebt so wie Sie den jungen hier fertig machen das geht mal überhaupt nicht Sie machen sich strafbar!" und dann war die Richterin auch ruhig, das ding ist die Gerichtsverhandlung fand in Baden Württemberg statt da ist es normal das die so streng sind, ich hingegen kam mit meinem Anwalt aus Hamburg angereißt weil ich in Hamburg lebe, also die Richterin war einfach nur mucks mäusschen still danach, das hatte mich voll überrascht in dem Augenblick.

Nun frage ich mich, so wie der Anwalt mich da verteidigt hatte ich glaube das ist eine seltenheit, ich fand das sehr korrekt, aber wie soll man im ernstfall alleine sich so verteidigen können wenn man klein gemacht wird ohne irgendwie unhöflich zu werden? mit welchen Worten würdet ihr es dann sagen wollen?

Recht, Anwalt, Jura
Kann man eine therapie bei einem Psychologen machen wenn man unruhe hat und Schlafprobleme?

Ich habe unruhe weil gegen mich seit 5 Jahren die Polizei und der Staat ermittelt und ich jetzt angeklagt werde wegen Raub, die haben sich da wirklich viel Zeit gelassen für eine tat wo ich angeblich jemanden versucht habe das Geldbeutel aus der Hand zu entnehmen unter drohung um leib und seele und ich kann mich wirklich kaum an so einem vorfall erinnern bis auf kleine Filmrisse, das es an einem Tag auf einer Hausparty oder Garten party stattfand und mehrere Personen vor Ort unter Alkohol einfluss feierten mit darunter ich, da ich aber inzwischen seit jetzt über 4 Jahren nicht mehr in dieser Gegend bzw. Bundesland lebe und gefühlt 500 km einfach mal in ein anderes für mich neues Bundesland umgezogen bin mit Familie und einen kompletten neu anfang im leben begann, schein ich aber nicht mit dem frieden mit mir selbst abschließen zu können, seitdem gegen mich ermittelt wird, egal was bei rum kommt, ich freue mich das ich es bald hinter mir habe, ich merke jedoch das es psychisch mir doch sehr zu schaffen macht, ich kann damit nicht umgehen. Ich bin nicht vorbestraft und der Opfer ist jetzt auch nicht gestorben bzw. es fand keine körperliche gewalt statt das er sich verletzt hat, wobei jemand anderes soll ihn geschubst haben noch an dem Abend kurz nachdem man versucht habe ihm das Geldbeutel zu entnehmen, der Mitbeschuldigter der ihn geschubst hat wurde an dem Abend gestellt. Nun jetzt meine frage weil ich merke wie es unbewusst mich psychisch belastet hat all die Jahre der ermittlungen, macht es sinn einen Psychologen aufzusuchen deswegen, kurz vor der Gerichtsverhandlung?

Gesundheit, Anwalt, Psychologie, Jura
Schadensersatz neben der Leistung für verspätete Leistung erst nach Eintritt des Verzugs?

Hallo, eine Frage an die Jura-Experten hier: Ich lerne gerade für das Abitur in Bayern im Bereich Recht, Thema sind gerade Leistungsstörungen und daraus resultierende Ansprüche.

Im § 280 BGB, der allgemein den Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen regelt, steht in Abs. 2 eigentlich eindeutig, dass Ansprüche aus der Verzögerung der Leistung nur bei gleichzeitigem Gelten des § 286 (Verzug) geltend gemacht werden können, in vielen Fällen ist also a) eine Mahnung und b) das Vertretenmüssen erforderlich.

Nun die Fragen anhand von Fallbeispielen: A und B schließen einen Kaufvertrag über eine bewegliche Sache ab. A soll die Sache zum Zeitpunkt X mit seinem Auto an einem 500km entfernten Ort abholen. A fährt die weite Strecke, B erscheint aber nicht. Ein Verzug ist allerdings meiner Meinung nach nicht eingetreten, kann A also als Schadensersatz neben der Leistung aus § 280 (unabhängig von dem weiterhin bestehenden Hauptanspruch auf die Sache, der wie auch immer weiterbehandelt wird) nicht den Ersatz seiner Fahrtkosten geltend machen?

Gleiches Fallbeispiel, doch dieses mal ist B vor Ort, die Sache (wir nehmen eine Stückschuld an) ist allerdings kurz vorher untergegangen (nicht durch Fahrlässigkeit etc. --> B muss den Umstand nicht vertreten). Liege ich richtig, dass A hier keine Fahrtkosten verlangen kann? Und auch keinen Schadensersatz statt der Leistung, Ersatz vergeblicher Aufwendung o.ä. sondern nur durch einen Rücktritt gemäß § 323 sein eventuell schon übereignetes Geld?

Vielleicht kann mir ja jemand auf die Sprünge helfen. Würde mir wirklich sehr weiterhelfen! Vielen Dank!

PS: Zum ersten Fall hatte ich beim Schreiben gerade den Einfall, dass nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 ja der Verzug quasi sofort bei dem Nichterscheinen von B eintritt, weil keine Mahnung erforderlich ist. Ist das richtig und die Lösung meines Problems?

Schadensersatz, Recht, Kaufvertrag, Abitur, Bayern, Jura, Schuldrecht
Kann man als Mieter einen Handwerker auch dann bestellen, wenn man dem (Privat-)Vermieter nicht schriftlich zur Instandsetzung aufgefordert hat?

Achtung! Text komplett lesen und im Zusammenhang mit der Frage verstehen!

Achtung Achtung! Bitte keine Antworten wie "Geh' zum Rechtsanwalt/Mieterverein!".

Bitte entweder auf die Fragestellung konkret eingehen oder nichts schreiben!

Leider, weil es immer wieder vor kommt, dass irgendwelche Leute wirre Vermutungen und Anschuldigungen formulieren anstatt wirklich Antworten auf die Frage zu schreiben, gleich folgende Informationen vorsorglich vorweg (!):

Mir sind die Möglichkeiten der Mietminderung bekannt. Ich kenne auch einige Gerichtsurteile dazu. Ich bin im Besitz des Mieterlexikons! Ich war auch mal in einem Mieterverein! Ich weiß welche Pflichten der Vermieter hat.

Nun kommen wir aber zur realen Situation:

Der Vermieter ist ein Privatvermieter (Rentner, ein Haus, wohnt im selben Haus). Ich bin der einzige Mieter. Und aus diversen Gründen bin ich ein sehr pragmatischer Typ, der keine Lust auf großen Streit hat. Daher juristische Schritte nicht angedacht, auch weil das Mietverhältnis einige Vorteile hat.

Sowohl mein Mietvertrag als auch die übliche Rechtssprechung geben es her, dass ich einen Handwerker bestelle und ihn erst einmal bezahle, dann aber die Miete dafür einbehalte (verrechne).

Im Mieterlexikon steht jedenfalls: "Der Mieter kann selbst die Handwerker bestellen und Ersatz der Kosten verlangen. ... Dann kann er die Kosten des Handwerkers mit der Miete verrechnen... Achtung: Erst die Handwerker bestellen, wenn der Vermieter "in Verzug" ist, also ihn immer erst schriftlich auffordern die Wohnung umgehend in Ordnung zu bringen".

Hierbei stellt sich für mich die Frage, ob der Teil "also ihn immer erst schriftlich auffordern" eine glasklare Forderung/Handlungsdevise seitens der Rechtssprechung (vlt. auch des Gesetzgebers/Gesetzes?) an den Mieter ist, die man unbedingt immer einhalten muss oder ob es auch mündlich geht.

Denn (!), was man nun beachten muss in meinem Falle ist Folgendes (!): Dem Vermieter ist grundsätzlich alles, was schriftlich ist, zuwider. Er würde auf eine schriftliche Mängelanzeige extrem aggressiv reagieren. Er wohnt im selben Haus. Und ich als Mieter habe kein Interesse daran den Haussegen zu zerstören oder mich gar einer Gefahr einer Kündigung auszusetzen (auch wenn sie noch so unwahrscheinlich ist in diesem Falle). Ich kenne diesen Menschen. Er rastet wirklich extrem aus, wenn er irgendetwas schriftlich bekommt, was für ihn dann wie eine "Anordnung" wirkt.

Es ist nun so, dass der Mangel dem Vermieter absolut bekannt ist und ich ihm diesen Mangel auch mehrfach gemeldet habe - aber eben nur mündlich. Aber (!) es gibt auch Zeugen für das alles. Es ist praktisch allgemein bekannt, dass der Mangel vorhanden ist und dass der Vermieter das weiß. Immerhin ist auch eine Flickschusterei des Vermieters dokumentiert und der Vermieter hat mündlich mehrfach gesagt, er wolle das in Ordnung bringen. Bis heute, seit über 1 Jahr, nichts passiert.

Ich würde meinen, er ist so oder so "in Verzug". Oder etwa nicht?

Wie würdet ihr handeln?

Recht, Mietrecht, Vermietung, Gesetz, Mietvertrag, Jura, Mieterrecht, Mietsache, Wohnungsmängel
Elektriker Pfusch anzeigen oder melden sinnvoll?

hey Leute :)

habe mein Elternhaus (Ende 70er Jahre)

sanieren lassen weil ich selbst aktuell weder Lust noch Zeit dafür habe.

Bin Elektriker und angehender Meister, also kann durchaus beurteilen was abgeht xD

Folgendes ist passiert

2 junge Männer etwa 18/19 kommen zu meinen Eltern rein und wollen unten den HV im Keller sanieren, ist halt alles 70er Jahre Stil - okay soweit so gut.

Dass da überall Steigleitungen sind, ist denen nicht aufgefallen :( schade schon mal das Erste.

Im HV selbst waren alte Geyer Automaten verbaut mit starren Leitungen verbunden.

Was machen die Pfuscher jetzt? Natürlich einfach nur 1:1 austauschen gegen Hager und FIS nachrüsten.

Hab das natürlich sofort gesehen, aber gedacht ich lass die einfach mal machen. Mal schauen ob das denen auch irgendwann auffällt (leider nicht)

Was mir auch aufgefallen ist, die haben Phasenschienen benutzt bei denen nur L1 und N aufgelegt werden und haben damit die FIS angeschlossen :( heißt Phasen ungleich belastet.

Was mir auch aufgefallen ist :

Die haben unter Spannung gearbeitet, da unten links die Zuleitung unten immer noch Saft drauf hatte. Aber denen war das egal, die haben das wahrgenommen aber nichts dagegen unternommen wie abgedeckt oder abgeschrankt (hatte bisschen Angst um die Deppen)

Gab auch noch ein paar andere Kleinigkeiten wie eine sehr dummes Verhalten beim Versuch die Verteilertür zu demontierten,

Ich mach’s kurz ich bezweifle dass die überhaupt wussten, was sie tuen bzw. solche Arbeiten überhaupt durchführen dürfen

Auf der Rechnung wurden übrigens beide im Gesellentarif abgerechnet

Hab jetzt mal im Freundlich gesagt, dass ich keinen Cent zahle bevor ich nicht wenigstens deren ihre Gesellenbriefe gesehen habe , danach wird natürlich noch der Pfusch beseitigt von dem Wissen die noch nicht mal was xD

Ich kenn den Elektriker gut und sowas kommt mir recht wenn ich den bisschen auflaufen lassen kann :D

Habt ihr noch weitere Ideen oder Tipps was ich machen kann um denen eine Lektion zu erteilen ?

Technik, Elektronik, Strom, Elektrik, Recht, Anwalt, Elektrotechnik, Baustelle, Elektriker, Elektro, Jura, Rechtslage, gesellenbrief

Meistgelesene Beiträge zum Thema Jura