Brauche ich einen Anwalt für Strafrecht?

7 Antworten

Grundsätzlich musst du dich als Beschuldigter bei der Polizei nicht äußern. Wenn du höflich bist, sagst du den Termin einfach telefonisch ab.

Wenn du noch unters Jugendstrafrecht fällst KANN es Sinn machen, sich zu äußern. Wenn der Sachbearbeiter zu der Einschätzung kommt, dass du echte Reue zeigst, dann kann er bei der Abgabe an die Amtsanwaltschaft oder Staatsanwaltschaft eine Diversion anregen.

Die kann dir ein Strafverfahren ersparen. Hierfür würde auch ein außergerichtlicher Tatausgleich erfolgen.

Auf jeden Fall solltest du dich VORHER mit einem Anwalt beraten und klären ob und was du sagst. Der Anwalt kennt sich auch mit den Gegebenheiten in deinem Bundesland besser aus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter im gehobenen Dienst seit 2017
Von Experte furbo bestätigt

Was ist denn geschehen?

Wenn man dir wirklich einen Betrug vorwerfen kann, macht es wohl keinen Sinn bei der Polizei etwas zu sagen. Für diese Erkenntnis brauchst du keinen Anwalt.

Bei Anzeigen wegen Warenbetrug - gerade im Zusammenhang mit eBay und Co - liegt häufig aber kein Betrug vor. Wenn du also der Ansicht bist, das du den Käufer nicht getäuscht hast, solltest du dich gegen das Strafverfahren wehren und ggf. auch bei der Polizei aussagen. Ich persönlich würde dafür keinen Anwalt beauftragen. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.


Patrikneumann34 
Beitragsersteller
 07.04.2021, 10:51

Ich habe die Ware vergessen abzuschicken ....

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uni1234  07.04.2021, 11:47
@Patrikneumann34

„Vergessen“ ist halt keine Straftat. Ob man dir das glaub ist eine andere Frage.

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Ist die Anschuldigung denn gerechtfertigt ?

Eindeutig billiger wäre es das Geld zurückzugeben, für 100 Euro Honor macht ein Anwalt fast gar nichts.

Wenn der Geschädigte die Anzeige dann zurücknimmt, wird das Verfahren eingestellt.

Wenn die Ansprüche nicht gerechtfertigt sind, reicht es wenn du das zu Protokoll gibts, möglichst mit Beweismittel: Postquittung, Zeugenaussage was die eingepackt hast, dann führt das auch zu einer schnellen Einstellungen, dann müsste der Käufer sich einen Anwalt nehmen um zivilrechtlich was zu erreichen.


NonNam  06.04.2021, 13:47

Anzeigen kann man nicht zurück ziehen. Niemals.

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Tooru  06.04.2021, 07:24

Betrug ist ein Offizialdelikt. Die Straftat wird dann schon allein von Amtswegen her verfolgt.

Es ist nicht wie im Fernsehen, wo einfach einer sagt, dass er doch keine Anzeige machen will und alles ist wieder gut..

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Tooru  06.04.2021, 07:50
@juergen63225

Das bestätigt ja nur, was ich gesagt habe...

Man kann nicht einfach pauschal sagen, dass da 'nicht großartig' was passiert. Das kommt sehr auf den individual Fall drauf an und wie der genaue Tathergang war.

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furbo  06.04.2021, 08:26
@juergen63225
auch wenn 100 Euro über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, haben Staatsanwälte sicher besseres zu tuen als wegen bereits zurückgezahlter 100 Euro gross weiter zu ermitteln.

Ich habe wegen ca. 40 € eine Betrugsanzeige erstattet. Nix von Einstellen, der StA hat die Sache verfolgt.

Btw: das Geld habe ich zurückbekommen.

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Patrikneumann34 
Beitragsersteller
 06.04.2021, 07:11

Ja ist gerechtfertigt, da ich das Ebay Passwort vergessen habe und ich ihm nicht mehr antworten konnte und das Paket nicht abschicken konnte. Ich dachte man kann keine Anzeige zurückziehen? Würde ihm das Geld überweisen

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uni1234  06.04.2021, 08:31
@Patrikneumann34

Du hast das Passwort vergessen zwischen den Abschluss des Kaufvertrags und der Versendung des Pakets?

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uni1234  06.04.2021, 07:01

Das Verfahren wird nicht automatisch eingestellt. Das ist schlichtweg falsch!

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Bist du der Täter und die Tat kann dir unzweifelhaft nachgewiesen werden?

Dann kannst du bei der Polizei auch dein Bedauern über deine Tat zu Protokoll geben.

Dann warte ab, was die Staatsanwaltschaft daraus macht. Wenn dir der Strafbefehl zu teuer erscheint, kannst du noch immer einen Anwalt hinzuziehen.

Ganz allgemein: Niemals gegenüber der Polizei etwas ohne Anwalt äußern. Außer in ganz trivialen Fällen. Rein rechtlich musst Du Dich gar nicht gegenüber der Polizei zu etwas äußern.

Warum wurdest Du denn angezeigt und von wem?