Minderjähriger schließt Vertrag per E-Mail ab?

Hallo, ich schilder kurz mal den Sachverhalt und stelle dann meine Fragen:

Ein Student schickt einem 17 Jährigen eine E-Mail, indem er sein Tablet für 200€ anbietet. Der 17 jährige sieht die Mail nicht, aber die Mail kommt an. Paar Tage später schreibt der Student wieder eine Mail, indem er das Angebot zurückzieht. Diese landet aber im Spam Ordner und der 17 Jährige sieht danach nur die Mail mit dem Angebot und ruft direkt an. Während dem Anruf sagt der Student, dass er sein Angebot zurückgezogen hat. Der 17 jährige sagt, dass er die 2. Mail nicht gesehen hat. Nach etwas Diskutieren einigen sich die beiden und treffen sich und das Tablet wird verkauft und übergeben. Das Geld hat der 17 Jährige vom Restgeld beim Einkaufen von seinen Eltern abgezweigt und gesammelt, da die Eltern strikt gegen elektronische Geräte sind und nicht einverstanden sind.

Um das Einverständnis der Eltern zu bekommen wartet der 17 Jährige bis er sein Zeugnis mit guten Noten erhält. Die Eltern sind dann überglücklich und sind mit dem Kauf einverstanden.

Der Student ist verunsichert, ob erstens wegen der Sache mit dem Spam Ordner ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist und zweitens das Einverständnis der Eltern gültig ist. Deshalb ruft er bei den Eltern an und fragt nach. Die Mutter, die wieder skeptisch ist, will mit dem Vater darüber reden.

Der 17 Jährige hat Geburtstag und ist 18 geworden und die Eltern möchten ihm eine Freude machen, rufen bei dem Student an und genehmigen den Kauf.

Der mittlerweile 18 Jährige möchte jedoch ein neueres Model und erklärt dem Student, dass er den Kauf nicht genehmigt.

Die Frage die ich stelle ist, ob zwischen dem Jungen und dem Student ein Wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist?

Folgende Gedanken habe ich mir gemacht:

Ein Angebot wurde per Mail abgegeben, aber mit der zweiten Mail widerrufen. Somit ist kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Aber beim Anruf ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, da sie sich geeinigt haben. Aber es ist ja noch Minderjährigkeit und das Einverständnis der Eltern zu prüfen. Die Eltern waren ja quasi vor dem Kauf ausdrücklich gegen elektronische Geräte, aber nachdem er die guten Noten nach Hause gebracht hat, haben sie ihr Einverständnis gegeben.

Könntet ihr mir da weiterhelfen und auf die Frage eingehen, bzw. Ob meine Gedanken stimmen und inwiefern ich was falsch gedacht habe?

Recht, Kaufvertrag, BGB, Genehmigung, Jura, Rechtswissenschaft, einverstaendnis, minderjährigkeit, Sachverhalt
Selbstständigkeitserklärung bei Klausur vergessen/falsch?

Hallo,

ich habe vor einer Woche eine online Klausur für die Uni geschrieben und jetzt habe ich gemerkt dass die Selbständigkeitserklärung falsch ist.
Ich hätte versichern sollen, dass ich die Klausur selbstständig und nur mit Hilfe des Gesetzes angefertigt habe, ich habe für die Erklärung allerdings eine Vorlage von einer Klausur benutzt die ich davor geschrieben habe, wo ausnahmsweise Hilfsmittel zugelassen waren, deshalb steht in meiner Erklärung nur dass ich die Arbeit ohne Hilfe anderer geschrieben habe über die Hilfsmittel steht nichts.

ich habe keine anderen Hilfsmittel als das Gesetz benutzt, habe aber vergessen dass die Vorlage hier ausnahmsweise von den üblichen abweicht.. Was würdet ihr machen?

Hoffen dass es keiner bemerkt? Oder lieber Bescheid geben und hoffen dass ich den anderes Teil der Erklärung noch nachreichen kann? Ich habe halt Sorge dass die Korrektoren nun annehmen dass ich tatsächlich davon ausgegangen bin dass ich Hilfsmittel verwenden darf, was nicht der Fall ist.
Wie die Korrektoren und der Prof. entscheiden liegt wohl in ihrem Ermessen oder? Also sie könnten es erlauben den Teil nachzureichen, aber auch die Klausur mit 0 Punkten bewerten ist das richtig?

Schule, Rechtsanwalt, Prüfung, Recht, Anwalt, Rechte, Gesetz, Gesetzeslage, Jura, Klausur, Rechtslage, Rechtswissenschaft, Universität, Ausbildung und Studium, Rat
eBay Kleinanzeigen Käufer behauptet Artikel sei kaputt?

Servus, ich habe ein analoges Objektiv verkauft, welches ich zuvor komplett durchgetestet habe und keine Mängel feststellen konnte.

Der Käufer hat das Objektiv mit Paypal Freunde bezahlt und bis hierhin war alles in Ordnung. Direkt nach Erhalt des Paketes behauptet er, dass Innen etwas leicht klappert. Da es sich um ein Zoom-Objektiv handelt, welches aus vielen beweglichen Teilen besteht, ist ein leichtes Klappern beim Schütteln völlig normal. Dies wurde mir von zwei weiteren Personen bestätigt, die genau dieses Objektiv besitzen. Zudem besitze ich weitere Zoom-Objektive, die ebenfalls leichte Geräusche machen, wenn ich sie leicht schüttel. Die Funktion ist in keiner Weise beeinträchtigt.

Einen Transportschaden schließe ich aus, das Paket war bestens gepolstert.

Der Käufer wollte eine Rückabwicklung, welche ich dann auch akzeptiert habe. Jedoch möchte ich nicht auf den Versandkosten sitzenbleiben, weshalb der Käufer diese übernehmen sollte. Zudem würde ich das Geld erst Rückerstatten, wenn das Objektiv wieder bei mir angekommen ist.

Der Käufer möchte dies nicht, weil er ebenfalls nicht auf den Versandkosten sitzenbleiben möchte und lehnt dieses Angebot erstmal ab. Nun möchte er sich rechtlich Beraten lassen.

Danke erstmal bis hierhin, nun zu meinen Fragen:

  • Kann ich dem Käufer ein Ultimatum für die Rückabwicklung stellen? Ich möchte dieses Thema so schnell wie möglich beenden.
  • Nehmen wir an, der Käufer hätte tatsächlich recht und das Objektiv ist nun aus unerfindlichen Gründen defekt, wer trägt die Schuld? Ich nehme vor Versand immer ein Video der Funktion auf, aber geschüttelt habe ich das Objektiv natürlich nicht.

Bitte nur Antworten, wenn man sich in der Thematik juristisch ein wenig auskennt. Persönliche Meinungen bringen mich hier nicht weiter.

Fotografie, Betrug, Recht, Anwalt, eBay, Kleinanzeigen, Objektiv, Jura, Jurist
Dsgvo Verstoß durch Anwaltskanzlei, hab ich Chancen?

Hallo, ich freue mich über Rat bezüglich einer etwas komplizierten Angelegenheit: ein Angestellter Anwalt einer Anwaltskanzlei hatte mir eine Unterlassungserklärung zugesandt, da er einen Arzt vertreten hat, dem ich eine schlechte Bewertung im Internet schrieb. Ich ging auf deren Forderungen ein, weil ich meine Ruhe wollte. In der Unterlassungserklärung an mich haben sie den Fall quasi von vorn bis hinten aus ihrer Perspektive geschildert und dies beinhaltete ca 6 Seiten sehr intime Details über meine Schönheits-Op. Nun zum eigentlichen: dieses Schreiben ging auch an eine unbeteiligte dritte Person, die wie ich auch eine Unterlassungserklärung dieser Kanzlei zugesandt bekam. Sie hatte also auch meine Unterlagen bei sich drin. Da sie sich gegen die Vorwürfe wehren will, hat sie nen Anwalt, dem sie das zeigte und dieser Anwalt informierte mich über die Datenpanne. Er informierte auch die Verantwortliche Kanzlei. Dies ist viele Monate her und ich habe vor 2 Monaten beschlossen, dagegen vorzugehen. Die verantwortliche Anwaltskanzlei hat alle Forderungen meines Anwaltes ignoriert. Mein Anwalt schlägt nun vor : Klage einreichen und Prozesskostenbeihilfe beantragen. Mein Anwalt forderte Geld aufgrund der sehr eklatanten Verstöße aufgrund besonderer personenbezogener Daten, er forderte auch Auskunft, ob dieses Schreiben noch an andere dritte gegangen ist und ob diese Kanzlei dies überhaupt bei der Datenschutzbehörde gemeldet hat.

Bei abgelehntes PKH-Antrag muss ich schließlich zahlen, selbst wenn er bewilligt wird und ich am Ende verliere muss ich zahlen. Sollte ich das einfach ruhen lassen?:/ Ich habe Angst vor den Kosten, kann mir aber auch nicht vorstellen, dass diese Kanzlei so ungeschoren davonkäme

Datenschutz, Recht, Anwalt, Jura, medizinrecht, Anwaltskanzlei, datenschutzverletzung
Internetanschluss von anderer Wohnung in Benutzung?

Hallo zusammen, ich habe ein außergewöhnliches Problem, und komme hier einfach nicht weiter.

Vor gut einem 3/4 Jahr bin ich in eine Mietwohnung eingezogen. Meine Vormieterin, hatte einen DSL Anschluss vom gleichen Anbieter, welchen ich jetzt auch habe.. Bzw haben sollte (magenta Farben). Als diese ausgezogen ist, wurde der Vertrag gekündigt. Soweit so gut. Nun wollte ich auf diese Leitung zugreifen, und die Mitarbeiter sagen mir, dass es keinen freien Anschluss mehr gibt. Nach Übergabe der Nummer, welche auf der Telefon Buchse in der Wohnung steht, meinte die nette Dame am Telefon, dass dieser Anschluss auf einen Herr XY läuft. Ich meinte das kann aber nicht sein weil das ja meine Wohnung hier ist und ich nicht Herr XY bin. Nun kam der Techniker und meinte, da habe wohl wer die Leitung umgesteckt und er könne da nichts machen.

Eigentlich ist das ja MEIN Anschluss, der auf meine Wohnung ausgelegt ist. Den kann man doch nicht einfach umstecken?

im Endeffekt schiebt der eine das immer auf den anderen. Telek... magenta.. angerufen, die schicken den Techniker, der sagt das geht nicht und ich soll mich bei der Hausverwaltung melden, und diese sagt wieder ich soll den Internetanbieter kontaktieren. Ich weiß nicht mehr weiter. Ach und LTE kann man hier knicken. Max 5mbs wenn ich Glück habe.

Jetzt meine Frage. Wie ist hier die Rechtslage?
villt ist noch interessant, dass das Gebäude schon älter ist.

Internet, Wohnung, Miete, Recht, DSL, Jura, Telekom, Magenta
Plagiat Uni Klausur?

Hallo,

ich bin aktuell in der Situation, dass ich für mein Jura-Studium (1. Semester) Open-Book-Klausuren mit eidesstattlicher Versicherung schreibe. Nun habe ich für alle Klausuren viel gelernt und dabei natürlich auch viele Klausuren probeweise geschrieben/Fälle gelöst und dabei zur Kontrolle die AG-Unterlagen von der Uni und Bücher sowie das Internet genutzt.

Ich habe nun wahnsinnige Angst, dass ich mir beim Lesen/Lernen versehentlich einen Satz zu sehr eingeprägt habe und dann so in der Klausur niedergeschrieben habe bzw. versehentlich in der Klausur gleich formuliert habe wie in den Unterlagen. Wenn das als Plagiat zählt, bin ich natürlich direkt raus. Zudem ist es ja sehr unüblich, in einer Klausur Quellenangaben zu machen (wir schreiben Gutachten zu einem bestimmten Fall, der so natürlich vorher noch nicht drankam). Ich habe nun richtige Angst, dass bei allgemeinen Sätzen wie einem Obersatz: "Die Klage hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist" es als Plagiat zählt, wenn man schreibt "Aussicht auf Erfolg hat die Klage, sofern die Zulässigkeit und Begründetheit gegeben ist". (die Formulierung Aussicht auf Erfolg wird ja so immer verwendet in juristischen Klausuren).

Ich weiß einfach nicht, wie man eine inhaltlich richtige Klausur verfasst, ohne versehentlich ein Plagiat zu fabrizieren und habe sehr große Angst vor Geldstrafen oder einer Exmatrikulation. Ab wann zählt etwas in Open-Book-Klausuren als Plagiat? :(

Liebe Grüße

Studium, Schule, Recht, Jura, Jurastudium, Klausur, Plagiat, Rechtswissenschaft, Universität, Ausbildung und Studium
Habe ich mit einer chronischen Krankheit Anspruch auf Befreiung der Nachtschicht?

Sehr geehrtes gutefrage.net team,

Ich bin bald in einer Ausbildung zum Rettungssanitäter und ich habe mir vor kurzem erst richtig gedanken darüber gemacht wie ich das mit meiner Colitis Ulcerosa (Chronische Darmentzündung) vereinbaren soll. Ich nehme vor dem schlafen gehen täglich ein Zäpfchen und das heißt so viel wie: Eine Nachtschicht wäre unvorteilhaft für meine Gesundheit.

Nun der Rettungsdienst ist für mich mein Traumberuf und ich werde alles dafür geben in diesem Beruf auch weiterhin so gut es geht tätig zu sein.

Ich habe gelesen, dass das Gesetz auf meiner Seite ist und dass ich wenn ich gesundheitlich nicht bei der Nachtschicht mitmachen kann, ich davon befreit werden kann.

Es gab im Internet Beispiele mit Personen die schon Jahrelang gearbeitet haben. Doch wie ist das mit Personen die erst anfangen in dem Beruf zu arbeiten? Habe ich da die selben rechte Tagsüber zu arbeiten? Oder würde man mich kündigen?

Ich würde mich freuen wenn die Antworten von Leuten kommen die sich wirklich auskennen. Mir ist bewusst, dass es auf der moralischen Ebene für meinen Arbeitgeber blöd ist und dass ich mir doch einen neuen Beruf suchen kann, aber das will ich garnicht, weil es sich um meinen Traumberuf handelt und ich diesen ja auch am Tag ausüben kann.

Vielen dank :) mfg

Arbeit, Arbeitsrecht, Krankheit, Gesetzeslage, Gesundheit und Medizin, Jura, Nachtschicht, Rettungsdienst, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Käufer will Auto wiedergeben, habe ich recht dabei?

Hallo Leute, eine Frage..

Habe vor ca. 5-8 Monaten ein Auto gekauft. Diesen bis heute gefahren und vor kurzem verkauft. Das Auto hat auch vor kurzem neuen TÜV bekommen. (also VOR dem Verkauf)

Keinen Tag später meldet sich der Käufer und möchte das Auto zurückgeben. Der Grund: er soll von der Polizei angehalten und zum TÜV gezwungen worden sein. Dabei soll sich herausgestellt haben, dass das Auto zu tief sei (angeblich maximale Höhe bereits ausgeschöpft - höher soll es nicht gehen) und der Auspuff sei zu laut.

Von dem allem wusste ich nichts, es war mein erstes Auto und mir selbst ist sowas in der ganzen Zeit nicht passiert. Außerdem hat er ja auch TÜV bekommen.

Jetzt kommt halt das klassische: mir wird mit Anwalt gedroht.. Vor dem Kauf hat er und ein Freund von ihm das Auto beim 1. Mal besichtigt und wir haben eine Probefahrt gemacht. Beim 2. Mal, wo er das Auto abholen wollte, hatte er dann dieselbe Möglichkeit, das Auto zu beobachten. Desweiteren haben wir einen Kaufvertrag (von mobile) als Grundlage genommen. Ich habe ihm VOR DEM KAUF ausdrücklich darauf hingewiesen, dass hier eine Rücknahme, Gewährleistung oder ähnliche Sachen komplett ausgeschlossen sind und er sich das bewusst sein soll, BEVOR er unterschreibt und das Auto mitnimmt. Das hat er bejaht und unterschrieben. In der ebay-kleinanzeigen-Inserierung war natürlich auch der ausdrückliche Hinweis, dass es keine Rücknahme gibt.

Meint ihr, ich muss mir jetzt noch weiterhin Kopf machen? Oder ist die Sache eigentlich schon erledigt und er selbst muss sich um die angeblichen Fehler kümmern?

Vielen Dank

Auto, Recht, Kaufvertrag, Autoverkauf, Jura, Zivilrecht, Auto und Motorrad
Unglücklich mit dem Studium... jetzt will ich wechseln/Angst vor Exmatrikulation?

Hallo liebe Community,

meine Situation ist etwas verzwickt und ich hoffe einfach mal auf außenstehende Ideen und Ratschläge, vielleicht auch Erfahrungsberichte.

Folgendes ist nun bei mir am Argen:

ich bin am Ende meines ersten Semesters (Jura) und habe von Anfang an gemerkt, dass es mir kaum Spaß macht und mich heillos überfordert. Ich dachte immer "das liegt am Online-Unterricht" und "das wird schon"... es wurde nicht und es mag teilweise an der Situation liegen, aber Fakt ist, ich will Jura nicht weiter studieren.

Ich möchte mich jetzt zum 2-Fächer Bachelor Lehramt einschreiben und leider beginnen diese Fachsemester erst im Winter. Ich habe mich schon für das 2. Semester Rückgemeldet und in 3 Wochen sind Klausuren.

Ich weiß leider gar nicht, was ich jetzt so recht machen soll. Im Studiengangwechsel Infoblatt steht, dass man noch für zulassungsfreie Studiengänge bis zum 31.03. einen Wechsel beantragen kann, was für den Lehramt Bachelor (Kombination English und Philosophie) zutrifft. Was meint ihr, soll ich das einfach mit dem Antrag probieren? Und wenn das nicht geht, soll ich dann trotzdem das 2. Semester so "mitschleifen" bis ich wechseln kann zum Wintersemester? Kann ich exmatrikuliert werden, wenn ich die Klausuren nicht bestehe? Ich bin völlig ratlos gerade.

Ich will morgen mal mit dem Studienservice telefonieren und hören, was die mir raten.

Wie habt ihr das bei einem Fachwechsel gemacht? Hat euch das geholfen und habt ihr dann trotzdem noch die Klausuren mitgeschrieben?

Ich freue mich auf eure Kommentare!

Liebe Grüße

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Studium, Schule, Jura, Lehramtsstudium, Exmatrikulation, Studiengangwechsel, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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