Dokument digital unterschreiben rechtswirksam?

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Für die Gleichstellung ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich, also z.B. DocuSign, § 126a BGB. Ein Dokument einfach so auf dem Tablett zu unterschreiben reicht also nicht aus, wenn die Schriftform vorgeschrieben ist.


Pflaumenpfanne 
Beitragsersteller
 27.04.2021, 06:40

Vielen Dank für die Antwort😁

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Wenn die Signatur eine Passworteingabe erforderlich macht (von einem selbst erstelltes Passwort, dass sonst niemand kennt), denke ich schon, dass diese Signatur dann rechtswirksam ist.

Anders sieht es aus, wenn es eine Signatur ist, die theoretisch jeder hätte eintragen können, weil kein Passwort notwendig ist. Also im Sinne "Name eintragen und das Programm macht eine Unterschrift daraus".