Dokument digital unterschreiben rechtswirksam?
Guten Morgen, rein aus Interesse würde es mich interessieren, ob eine digital getätigte Unterschrift eines Dokuments z.B. mit Tablet gültig ist.
4 Antworten
Für die Gleichstellung ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich, also z.B. DocuSign, § 126a BGB. Ein Dokument einfach so auf dem Tablett zu unterschreiben reicht also nicht aus, wenn die Schriftform vorgeschrieben ist.
Wenn die Signatur eine Passworteingabe erforderlich macht (von einem selbst erstelltes Passwort, dass sonst niemand kennt), denke ich schon, dass diese Signatur dann rechtswirksam ist.
Anders sieht es aus, wenn es eine Signatur ist, die theoretisch jeder hätte eintragen können, weil kein Passwort notwendig ist. Also im Sinne "Name eintragen und das Programm macht eine Unterschrift daraus".
Ja, eine elektronische(digitale) Unterschrift ist genauso rechtsgültig, wie eine analoge Unterschrift.
Mehr hier:
https://www.docusign.de/blog/5-richtige-oder-falsche-aussagen-uber-die-elektronische-unterschrift
in der Schweiz ist eine qualifizierte elektronische Signatur dieser auf Papier gleichgestellt.
https://www.bdo.ch/de-ch/publikationen/fachartikel/nl/die-elektronische-unterschrift