Was passiert nach diebstahl kommt man vor dem richter oder wie läuft es ab?

9 Antworten

  • In Deutschland gibt es keine "Haftrichter" sondern "Richter am Amtsgericht, Landgericht" etc.
  • Das weitere Verfahren kommt auf Dein Alter an: Über 21 Jahre kommt ein Strafbefehl über eine Geldstrafe oder eine Einstellung nach 153 bzw. 153a StPO.
  • Bei Jugendlichen/Heranwachsenden möglicherweise eine Verhandlung vor dem Jugendrichter, dann möglicherwese als Strafe Sozialstunden, wahrscheinlicher ist eine richterliche Ermahnung bei Ersttat und 10 € Schadenshöhe + Wiedergutmachung des Schadens.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Juristexperte  05.05.2021, 16:09

Bei Jugendstrafrecht gibt es keine "10 € Schadenshöhe + Wiedergutmachung des Schadens." .

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Vor einen Haftrichter kommt man nur, wenn man in Haft soll.

Das Verfahren wird wegen geringer Schuld eingestellt, so meine Einschätzung.

Aber es bleibt registriert. Du solltest also nicht weiter machen.

Erstmal kriegst du ne Anzeige. Die Polizei ermittelt und übergibt den Fall der Staatsanwaltschaft. Diese wird dann entscheiden, ob es zu einer Hauptverhandlung kommt, oder ob das Verfahren sogar wegen Geringfügigkeit oder gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt wird.


Juristexperte  05.05.2021, 16:13

Wieso "sogar" ? Als ob das in dem Fall etwas ganz besonderes wäre.

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Vermutlich müsstest du ein paar Sozialstunden leisten und damit wär die Sache durch. Du kommst nicht vor Gericht, musst nicht ins Gefängnis und wärst auch nicht vorbestraft.

Aber jetzt komm runter, du wurdest nicht mal verhaftet. Lass es dir eine Lehre sein und gut ist.


wiki01  05.05.2021, 16:07

Vorbestraft ist man, sobald man verurteilt wurde. Wurscht, zu wie viel. Die Frage ist, ob die Vorstrafe sichtbar ist oder nicht.

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ElliLara  05.05.2021, 19:27
@wiki01

Quatsch, wenn die Staatsanwaltschaft bei Minderjährigen sozialstunden anordnet und die Sache danach vom Tisch ist, dann ist man nicht verurteilt. Das kommt nicht mal vor Gericht, also auch keine Verurteilung und keine Vorstrafe. Ist in meinem Umfeld damals nicht nur einmal passiert. Da ist keiner vorbestraft.

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Nein, kommt man nicht. Ein Haftrichter entscheidet über die Anordnung und Aufhebung von Untersuchungshaft, bzw. den dazugehörigen Haftbefehlen. Vorausgesetzt du bist nicht mit Straftaten vorbelastet, so kommst du weder vor den Strafrichter, noch vor einem Jugendrichter.

Vielmehr wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Eventuell musst du mit dem Richter in seinem Büro ( nicht im Gerichtssaal ) ein Gespräch führen. Oder mit der Jugendgerichtshilfe.

Oder mit beiden zusammen.

Wenn du allerdings nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wirst, dann wird nur wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO eingestellt. Dann erfolgen keine Gespräche mit Richtern und dergleichen.