Fitnessstudio will keinen Gutschein ausstellen?

Hallo,

mein Vertrag vom Fitnessstudio läuft zum 30.04.2021 aus. Vor einem Monat bat ich mein Studio um Rückerstattung aller während der Schließungen gezahlten Beiträge oder um Ausstellung eines Gutscheins. Mein Fitnessstudio (EasyFitness, Franchise, alleiniger Vertragspartner) versucht mich abzuwimmeln und verweist auf eine Corona Hotline der EasyFitness, welche ebenfalls nicht auf mein Schreiben reagierte. Um ein Druckmittel zu haben, lies ich die letzten zwei Lastschriften von meiner Bank zurückbuchen und heute kam die Mahnung per E-Mail (Inkl. 12€ Rücklastschriftgebühr unf 7€ Mahnkosten). Nachdem ich auf ihre Mahnung ebenfalls mit einer Zahlungsaufforderung und Widerspruch reagierte, wurde vom Fitnessstudio mitgeteilt, dass die Ausstellung des Gutscheins erst nach Öffnung der Fitnessstudios möglich sei.

Kann das Studio die Ausstellung des Gutscheins so lange ins Ungewisse ziehen und war es klug, die zwei Monatsbeiträge zurückbuchen zu lassen? Schließlich weiß man ja noch garnicht, wann die Studios wieder öffnen dürfen und im Gesetz findet man auch nichts dazu, wann die Gutscheine ausgestellt werden sollen. Auch ist garnicht gewiss, ob die Studios dieses Jahr noch öffnen dürfen. Die Gutscheine aber sollen ab dem 31.12.21 ausgezahlt werden. Am Ende stehe ich ohne Gutschein und ohne Geld da.

Da mein Vertrag mit dem April endet, sehe ich kein Problem darin, schon jetzt einen Gutschein auszustellen. Auch sehe ich es nicht ein, mich mit einer "Corona-Hotline" herum schlagen zu müssen. Vertragspartner ist mein Fitnessstudio und meiner Ansicht nach muss das Studio selbst alle Auskünfte erteilen und mein Anliegen bearbeiten.

Achso, ich habe dem Studio auch mitgeteilt, dass ich die zwei Beiträge gerne zurückzahle, sobald sie mir einen ordnungsgemäßen Gutschein ausgestellt haben.

Kurzgesagt:

Fitnessstudio ignoriert meine Forderungen, ich ziehe mein Geld zurück, Studio "wacht auf" und will seinen Monatsbeitrag zurück aber will jetzt noch keinen Gutschein ausstellen.

Kann das Studio auf die Rückzahlung der zwei Beiträge beharren?

Kann das Studio die Ausstellung des Gutscheins hinauszögern?

Wie schätzt ihr die Sache ein?

Fitnessstudio, Recht, Vertrag, Jura
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