Stornokosten eines Kurses?
Hallo, ich hatte mich verbindlich zu einem Kurs angemeldet und auch die geforderte Anmeldegebühr in Höhe von 1000€ getätigt. Nun bin ich leider anderweitig soweit verhindert, dass ich es nicht auf die Reihe bekomme, diesen Kurs anzutreten. Beginn des Kurses ist Mitte / Ende Juni 2021.
Grad habe ich mir die AGB's durchgelesen und folgendes gelesen:
Sollte der Kursteilnehmer aus anderweitigen Gründen am Kurs nicht teilnehmen können und dies mehr als 4 Wochen vor Antritt des Kurses mitteilen, fallen Storno Gebühren in Höhe von 30% der Lehrgangskosten an.
Der gesamte Lehrgang kostet 2500€. Heißt für mich, dass ich nur noch 1500€ zu zahlen hätte. Wieviel würde ich wiederbekommen oder müsste ich tatsächlich noch zahlen? Habe mich ja vor den 4 Wochen noch gemeldet.
3 Antworten
Solltest du unter Einhaltung dieser Bedingungen kündigen müsstest du somit 30 % von 2500 Euro zahlen. Diese AGB müssten aber Teil des Vertrages geworden sein!
U.U. findest du aber eine andere Möglichkeit zu kündigen. Hierfür sind aber weitere Informationen notwendig (z.B. Online-Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden)
30% von 2.500 euro sind nach adam riese 750,- euro. das wären die stornogebühren, wenn der vertrag sowie die agb rechtsgültig sind. das kann aber nur ein profi, sproch rechtsanwalt klären.
eventuell würde ich mal beim verbraucherschutzverband anfragen, weil ein rechtsanwalt kostet auch richtig geld ohne rechtschutzversicherung.
und außerdem stellt sich die frage, was bei vorlage eines ärztlichen attestes an stornogebühren anfallen würde.
oder du versuchst, den lehrgang an jemanden zu verkaufen für z.b. einen nachlaß von 10%.
irgendwie macht diese ABG keinen sinn. so wie es klingt wäre eine kurzfristige absage ja besser xD
Entweder hast du es falsch kopiert oder die abg ist in meinen augen nicht rechtsgültig
na gut ich gehe mal von aus da geht es um eine staffelung dass man sonst mehr zahlen muss. sonst macht die formulierung keinen Sinn.
steht da auch was von Fristen für kostenlose stornierungen?
Lehrgangskosten sind ja die vollen Kosten und nicht die Anzahlung. also dann von den 2500 und nicht 1000
Nein, da steht nichts von kostenlosen Stornierungen. Das einzige was da steht, was ich aber nicht verstehe, wäre das hier:
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen und Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.
Dort steht halt noch, wenn man innerhalb 4 Wochen vor Kursbeginn storniert, dass dann die gesamten Kursgebühren fällig werden.
ist die salvatorische klausel. bedeutet falls ein punkt im vertrag nicht wirksam sein sollte weil zb sittenwidrig ist damit nicht der gesamte vertrag nichtig sondern nur der einzelene punkt.
ja gut dann macht der passus doch sinn. tja gemeiner vertrag aber durchaus nachvollziehbar. es sind ja kosten entstanden für das unternehmen.
Na gut. Ist halt so, kann man nicht ändern. Kannst du mir beantworten ob ich noch was Zahlen muss von den Kosten? Hätte nur noch 1500€ zu zahlen, da ich ja 1000€ bereits gezahlt habe. Darin wären ja quasi die 30% inbegriffen. Und wenn ich jetzt nicht ganz doof bin, müsste ich doch sogar ein wenig wiederbekommen, oder?
Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag aus wichtigen persönlichen Gründen länger als vier Wochen vor Lehrgangsbeginn, so wird eine Stornogebühr von 30% der Lehrgangskosten fällig.
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