Hallo, eine Frage an die erfahrenen Jura-Studenten: Sollten man sich Lehrbücher immer in der aktuellsten Auflage besorgen oder kann man zumindest teilweise auch auf ältere Auflagen zurückgreifen? Mit Gebrauchtkäufen lässt sich ja doch eine ganze Menge Geld sparen. Ich habe schon gelesen, dass es wohl auch vom Rechtsgebiet abhängen soll - wo es viel Änderungen und wegweisende Rechtsprechung gibt, sollte man natürlich auf aktuelle Literatur setzen. Wie sieht das zum Beispiel im Bereich BGB AT aus? Kann man sich zum Beispiel das Lehrbuch von Brox/Walker auch in einer älteren Fassung kaufen? Wenn ja, wie weit würdet ihr da maximal zurückgehen? Danke!
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