Fitnessstudio will keinen Gutschein ausstellen?
Hallo,
mein Vertrag vom Fitnessstudio läuft zum 30.04.2021 aus. Vor einem Monat bat ich mein Studio um Rückerstattung aller während der Schließungen gezahlten Beiträge oder um Ausstellung eines Gutscheins. Mein Fitnessstudio (EasyFitness, Franchise, alleiniger Vertragspartner) versucht mich abzuwimmeln und verweist auf eine Corona Hotline der EasyFitness, welche ebenfalls nicht auf mein Schreiben reagierte. Um ein Druckmittel zu haben, lies ich die letzten zwei Lastschriften von meiner Bank zurückbuchen und heute kam die Mahnung per E-Mail (Inkl. 12€ Rücklastschriftgebühr unf 7€ Mahnkosten). Nachdem ich auf ihre Mahnung ebenfalls mit einer Zahlungsaufforderung und Widerspruch reagierte, wurde vom Fitnessstudio mitgeteilt, dass die Ausstellung des Gutscheins erst nach Öffnung der Fitnessstudios möglich sei.
Kann das Studio die Ausstellung des Gutscheins so lange ins Ungewisse ziehen und war es klug, die zwei Monatsbeiträge zurückbuchen zu lassen? Schließlich weiß man ja noch garnicht, wann die Studios wieder öffnen dürfen und im Gesetz findet man auch nichts dazu, wann die Gutscheine ausgestellt werden sollen. Auch ist garnicht gewiss, ob die Studios dieses Jahr noch öffnen dürfen. Die Gutscheine aber sollen ab dem 31.12.21 ausgezahlt werden. Am Ende stehe ich ohne Gutschein und ohne Geld da.
Da mein Vertrag mit dem April endet, sehe ich kein Problem darin, schon jetzt einen Gutschein auszustellen. Auch sehe ich es nicht ein, mich mit einer "Corona-Hotline" herum schlagen zu müssen. Vertragspartner ist mein Fitnessstudio und meiner Ansicht nach muss das Studio selbst alle Auskünfte erteilen und mein Anliegen bearbeiten.
Achso, ich habe dem Studio auch mitgeteilt, dass ich die zwei Beiträge gerne zurückzahle, sobald sie mir einen ordnungsgemäßen Gutschein ausgestellt haben.
Kurzgesagt:
Fitnessstudio ignoriert meine Forderungen, ich ziehe mein Geld zurück, Studio "wacht auf" und will seinen Monatsbeitrag zurück aber will jetzt noch keinen Gutschein ausstellen.
Kann das Studio auf die Rückzahlung der zwei Beiträge beharren?
Kann das Studio die Ausstellung des Gutscheins hinauszögern?
Wie schätzt ihr die Sache ein?
3 Antworten
Vorab: Ich bin kein Anwalt, kann sein dass ich mich irre, aber:
Da du für dein Geld keine Leistung erhalten hast, musst du auch nicht bezahlen. Ich würde versuchen die normalen Mitarbeiter zu übergehen und mit dem Studioleiter zu reden. Am besten nicht per Mail, da wimmeln sie dich sonst wieder ab.
Dass du keinen Gutschein kriegst, halte ich für sehr komisch, aber möglich. Dass du dein Geld zurückverlangen kannst, ist klar. Darauf müssten sie eigentlich auch reagieren.
Wenn alles stimmt wie du es sagst, finde ich es eine absolute Frechheit wie sie sich dort benehmen und mit zahlenden Kunden umgehen.
Wie gesagt, du solltest auf garkeinen Fall nachlassen wenn es um dein Geld geht.
Zur Not würde ich mal einen Anwalt fragen was man da machen kann
Lass es mich gerne wissen was da passiert und wie es ausgeht
Kleines update, habe jetzt einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt. Mal gucken ob das Studio die 14 tägige Widerspruchsfrist verstreichen lässt
Ach krass, heftig dass solche Maßnahmen ergriffen werden müssen. An deiner Stelle würde ich da nicht weitertrainieren wollen
Die Sache ist durch. Bin das gerichtliche Mahnverfahren durchlaufen, die Pappnasen haben es tatsächlich nicht geschafft einen Widerspruch einzulegen und ich konnte denen eine Kontopfändung legen. Inkl. aller Zusatzkosten habe ich gestern 315€ auf mein Konto bekommen
Wenn du eine Rechtschutz hast, ist der Fall mit 1 Brief deines Anwaltes vom Tisch...
Ruf doch mal einen Anwalt an bzgl einer Erstberatung. DA kann dir der Anwalt bestimmt mehr darüber sagen ob das rechtens ist, wass das Fitnessstudío da abzieht
Verweise dein Fitnessstudio mal auf dieses Urteil.
Ja, dieses Urteil ist mir auch bekannt und ich verwies in beiden Schreiben auf das Urteil. Das Studio fühlt sich aber nicht zuständig und sagt, Gutschein könne erst nach Wiedereröffnung ausgestellt werden und sie "haben leider keine Möglichkeiten mein Anliegen zu bearbeiten", was natürlich völliger Quatsch ist. Denn die Mahnung kam recht zackig.
Ich glaube ich warte erstmal bis die Frist verstrichen ist und ob noch eine Mahnung von ihnen kommt. Deren Zahlungsziel von 5 Tagen ist auch recht knapp bemessen. Dreister Haufen
Genau so ist meine Auffassung auch. Schreiben in Newslettern von "Wir müssen in dieser schwierigen Zeit zusammenhalten und solidarisch eine gemeinsame Lösung finden", was im Klartext wahrscheinlich heißt "Wir suchen uns eine Lösung die uns am besten passt".