Veganer fleisch ins essen machen legel?

Hi! Zunächst will ich sagen ich habe das nicht vor, bin selbst veganer, es interessiert mich einfach. Ich weiss das wenn mir zb ein restaurant fleisch ins essen mischt ein betrug vorliegt aber meine frage bezieht sich eher auf schlechte freunde etc. Besonders um einen Punkt: wenn mir ein Freund ein Lebensmittel gibt von dem ich ihm mitgeteilt habe das ich es aus meiner diät ausschließe, zb fleisch, kennt er dahiner ja nicht meine beweggründe. Es könnte ja zb eine Allergie vorliegen. Wenn er mir also Fleisch ins essen mischt riskiert er meine Gesundheit dahingehend dass er mir eine Lebensmittel zuführt von dem ich ihm mitgeteilt habe das ich es nicht konsumieren kann. Er riskiert also fahrlässig je nachdem was genau er mir gibt mein Leben (bei fleisch eher weniger aber bei zb Milch etc gibt es ja leute die da sehr heftig reagieren können)

Ist es unter diesem Punkt illegal wenn man mir ein Lebensmittel gegen meinen vorher genannten Willen (den ich nicht weiter begründet habe) gibt? So im sinne der fahrlässigkeit?)

Ps: weil fragen aufkamen generell nochmal:

Das essen wurde hier in dem Beispiel mir nicht so verkauft oä. Einfach ein schlechter Freund der meinte es wäre lustig. Auch eine allergie liegt nicht vor es ging rein um die Möglichkeit einer allergie etc die er nicht bedacht hat und mir trotz der tatsache das ich möglicherweise davon schaden nehmen KÖNNTE die zutat eingemischt hat

Ernährung, Fleisch, Recht, vegan, Gesundheit und Medizin, Jura, Strafgesetz, Strafgesetzbuch, Vegetarismus
Was sind genau meine Rechte?

Hi, alle miteinander.

ich habe meinen recht teuren Gürtel stanzen lassen - in einem Laden, wo Lederwaren verkauft werden, Schuhe repariert, Schlüsseldienst, und eben auch Gürtel gestanzt werden.

Der Handwerker hat die Löcher nicht mal mittig gestanzt und die falsche Loch-Größe gewählt. Also alles falsch gemacht, was man hätte falsch machen können.

Habe mich natürlich beschwert und war schockiert. Er meinte, soll froh sein, dass ich es nicht bezahlen muss. Ein kleiner Streit ist dann ausgebrochen.
Auf jeden Fall endete es so, dass er mir unterstellt hat, der Gürtel sei eine Fälschung und er würde den seinem Anwalt und Gutachter vorzeigen. Ich „kein Problem machen Sie“. Denn es ist ein Original. Habe Rechnung. Nummer. Alles als Beweis ihm gegeben.

Mittlerweile ist der Stand so, dass sein Anwalt -oder wer auch immer- jetzt recherchiert, was der aktuelle Wert der Ware ist, um mir Ersatz zu leisten. (Laut Internet sind die Gürtel teurer geworden. Und meiner war neu ungetragen).

Naja - meine Frage ist, darf ich meinen von ihm zerstörten Gürtel wiederhaben? Behalten? Obwohl er mir wahrscheinlich eine finanzielle Erstattung geben wird?! Es hat für mich einen emotionalen Wert :-/

Und wer tiefere juristische Kenntnisse hat, wie ist das mit der Erstattung? Welcher Wert muss in Betracht gezogen werden? Mein Kaufwert? Heutiger Wert?

Er war sehr uneinsichtig und sehr respektlos zu mir. Ich möchte nicht so mit mir umgehen lassen :-(

VIELEN LIEBEN DANK !

Rechte, Ersatz, Gürtel, Hilflosigkeit, Jura
Jura- Hausarbeit Mietvertrag und Leihvertrag vom gesetzlichen Vertreter verwechselt?

Der sechzehnjährige M erwirbt am 8. Juli von seinem Taschengeld am Jahrmarktstand bei J fünf Lose zu je einem Euro. Das fünfte Los beschert ihm als Hauptgewinn einen E-Book-Rea- der im Wert von 400 Euro. Nicht nur M, sondern auch sein ihn begleitender neuzehnjährigen Freund F, der das Alter von M kennt, ist sofort Feuer und Flamme und fragt M, ob er sich den E-Book-Reader für seinen anstehenden einwöchigen Mallorca-Urlaub ausleihen könne. Als M zögert, seinen neuen „Schatz“ wieder aus den Händen zu geben, bietet F im an, die „Leihgabe“ durch eine Zahlung von 15 Euro zu versüßen. M möchte aber zunächst eine Nacht darüber schlafen. Am nächsten Morgen geht M zu F und übergibt ihm den E-Book-Reader mit den Worten: „Ich habe mir dein Angebot überlegt und für 15 Euro kannst’n ’ne Wochen haben. Mein Alter ist auch einverstanden.“ Erfreut packt F den E-Book-Reader ein, verweist M aber darauf, dass er das vorhandene Bargeld für die Reise benötige und ihm die 15 Euro daher erst nach seiner Rückkehr zahlen könne. M nickt und wünscht F eine gute Reise. Zurück zu Hause, erzählt M seinem alleinerziehenden Vater V von seinem Losglück. V ist entzückt, da M die Ferien nun gut zur literarischen Fortbildung nutzen könne. Umso entsetzter ist V daher, als er erfährt, dass M den E-Book-Reader für eine Woche an F „verliehen“ hat. Sofort ruft V bei F an, erreicht aber nur dessen neunjährigen Bruder B. V bittet B, F mitzuteilen, dass er mit der „Leihgabe“ nicht einverstanden sei und F den E-Book-Reader unverzüglich zurückgeben solle. B schreibt sich die Nachricht auf, vergisst aber, F vor dessen Abreise noch zu informieren. Erst am 17. Juli, dem Tag nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub, entdeckt F zufällig den Zettel, den B sich geschrieben hat, und erfährt so von dem Anruf. Das kommt F gerade recht, weil er den E-Book-Reader im Urlaub kaum benutzt hat und jetzt nicht 15 Euro dafür zahlen möchte.

F geht daher zu M, gibt den E-Book-Reader „wie von V verlangt“ zurück und meint gegenüber M und V, damit sei die Vereinbarung ja wohl hinfällig und er müsse nichts bezahlen. Außerdem habe M ihn über das Einverständnis von V getäuscht und er fühle sich auch deshalb nicht an die mit rechtlichen Unsicherheiten behaftete Abrede gebunden. Als V dies hört, ist er von der Geschäftstüchtigkeit seines Sohnes sichtlich beindruckt. Er sei davon aus- gegangen, M habe F den E-Book-Reader einfach so überlassen, mit einer Vermietung für eine Woche zu 15 Euro sei er hingegen einverstanden. Ohnehin habe F den E-Book-Reader ja tat- sächlich eine Woche nutzen können; dass er das kaum getan habe, sei seine Sache. Sich jetzt im Nachhinein auf vermeintliche Mängel des Geschäfts zu berufen, gehe gar nicht.

Studium, Recht, Jura

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