Kein Gewährleistungsanspruch bei Amazon und lediglich Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises?
Guten Tag zusammen,
ich stelle mir eine Frage, auf die ich beim Recherchieren bisher keine Antwort gefunden habe. Der freundliche Amazon-Kundenservice konnte mir verständlicherweise auch nur die Amazon-Richtlinien vortragen.
Ich habe im Dezember 2019 ein elektronisches Produkt bei Amazon erworben, welches nun (innerhalb der 2-jährigen Gewährleistung) defekt ist. Mit dem Produkt war ich aber bis dato zufrieden, weshalb ich gern ein Ersatzgerät oder eine Reparatur des defekten Gerätes hätte. Mir ist bewusst, dass Amazon in solchen Fällen den Kaufpreis erstattet und man das Produkt einfach wieder neu bestellt.
In diesem Fall jedoch ist das Produkt nun doppelt so teuer, wie in 2019 und ich müsste Geld drauflegen, um das gleiche Produkt zu erhalten. Der Amazon-Kundenservice sagte mir, dass es keine andere Möglichkeit gibt und ich ja ein ähnliches etwas günstigeres Produkt kaufen könnte.
Nun meine Frage:
Habe ich beim Kauf eines Artikels über Amazon keinen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch auf Reparatur oder Ersatz eines defekten Gerätes? Muss ich im Zweifel tatsächlich Geld drauflegen und habe Pech, wenn der Artikel zu einem späteren Zeitpunkt deutlich teurer ist? Das kann meiner Meinung nach nicht möglich sein.
Bin gespannt auf eure Erfahrungen bzw. euer Feedback!
5 Antworten
Einen Gewährleistungsanspruch hast du nur dann, wenn eine Sache bereits bei Gefahrübergang (im Regelfall also bei Übergabe) schon mangelhaft war (siehe § 434 Abs. 1 BGB). Tritt der Mangel erst nach der Übergabe auf, hast Du gar keinen Gewährleistungsanspruch.
Ich verstehe deine Frage so, dass die Sache die ganze Zeit gut funktioniert hat und jetzt erst ein Defekt aufgetreten ist. Damit hättest du wohl allenfalls dann einen Gewährleistungsanspruch, wenn der Grund für den jetzigen Defekt schon bei Gefahrübergang vorlag, der Mangel aber jetzt erst zu Tage getreten ist. Selbst wenn dies der Fall sein sollte, müsstest du dies auch so beweisen können.
Etwas anderes wäre es dagegen dann, wenn es eine Garantie auf das Produkt gibt, z.B. vom Hersteller. Je nach genauem Inhalt der Garantiebedingungen könntest du in diesem Fall ggf. auch zwei Jahre nach Übergabe noch ein neues Produkt für einen Mangel verlangen, der jetzt erst aufgetreten ist.
Daher solltest du erwägen, das Geld von Amazon zu nehmen. Ein besseres Angebot bekommst du nicht.
Ich habe im Dezember 2019 ein elektronisches Produkt bei Amazon erworben, welches nun (innerhalb der 2-jährigen Gewährleistung) defekt ist.
Dann hast du rechlich überhaupt keinen Aspruch mehr.
Klicken: Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung
Klicken: Sachmängelhaftung (Gewährleistung) bei Online-Käufen
Klicken: Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Sachmangels nach § 476 BGB
Du bist ab dem 6 Monat in der Beweispflicht, dass ein Mangel schon beim Kauf bestand, das wird Dir aber wohl kaum gelingen.
Sei froh, wenn dir amazon überhaupt was erstattet, denn nach 6 Monaten dreht sich die beweislast um bei den gesetzlichen gewährleistungsansprüchen.
Besten Dank für eure hilfreichen Antworten!
Der Punkt, dass eine Reparatur oder gar ein Austausch nach den ersten 6 Monaten OHNE Nachweis kostenpflichtig sein kann, wenn der Händler hier keine Kulanz gewährt, war mir tatsächlich nicht ganz klar.
Man lernt nie aus..👍🏽
Steck das Geld ein und suche jemanden, der das Gerät zu dem Preis repariert.