Wann wird ein Strafverfahren eingestellt?

Jetzt erstmal zur Sachlage. Im Alter von 16 bin ich durch (jetzt weiß ich von keinen guten) Freunde in diverse Whatsapp Gruppen geraten. In den meisten wurden KiPo Videos und diverse andere Sachen verschickt. Folgedessen stand eines Tages die Kripo vor meiner Tür mit einem Durchsuchungsbefehl und haben mein Handy einkassiert. Kurz durch mein Computer geschaut und gemeint dass wenn sie wollen sie auch die komplette Wohnung dursuchen könnten. Da sie mir wohl aber vertrauten haben, haben sie dies nicht getan. Es sei auch gesagt dass ich zu der Zeit allein in der Wohnung war und von der ganzen Situation überfordert .

So jetzt zur eigentlichen Frage das ganze ist schon fast 2 Jahre her. Ich werde dieses Jahr Volljährig und muss langsam mit meinen Bewerbungen anfangen. Ich war eine Woche nachdem Vorfall beim Anwalt und habe außer das er meine Aktie beantragt hat (bin mir nicht sicher was genau) keine Post von ihm oder der Polizei bekommen. Mir ist bewusst das alles durch Corona verschoben wird, jedoch frisst mich die Ungewissheit auf.

Nun würde es mich interessieren ab wann ein Strafverfahren eingestellt wird. Passiert so was im stillen oder hätte ich Post bekommen?

Außerdem würde es mich interessieren ob Polizisten bei einer Kontrolle durch Funk erfahren ob gegen die jeweilige Person ein Strafverfahren läuft. Dank meiner etwas dunkleren Haut und Haarfarbe habe ich oft das Vergnügen von der Polizei kontrolliert zu werden. Jedoch bin ich nie auf Probleme gestoßen und sie meinte auch nie ,, Hey, ich habe gehört gegen dich läuft ein Strafverfahren."

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und für Nachfragen stehe ich auch gerne zur Verfügung.

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Darf die Firma nach Stornierung Geld verlangen?

Hallo Zusammen,

Ich habe gestern einen Kauf auf einer Internetseite getätigt (etwas personalisiertes).

Im Nachhinein habe ich eine Bestellbestätigung von einer Chinesischen Email erhalten.

Da ich die Bestellung zeitnah benötige habe ich mich im Internet etwas informiert, um auch sicherzustellen, dass das Paket wie versprochen innerhalb von 12 Tagen bei mir ankommt... Und dort laß ich dann die schlechtesten Bewertungen überhaupt (Schlechte Qualität, schlecht Personalisiert, lange Lieferzeit,...)

Weder auf der Internetseite noch bei der Bestellbestätigung konnte ich meine Bestellung stornieren-schrieb also eine Mail an den Support (war ca 5-10 Minuten später).

Nun bekam ich heute Morgen die Nachricht, dass es bei meiner Stornierung zu Materialverzug kommt und wollen mir als "Versicherung" Schlüsselanhänger andrehen. Ich bestehe aber nachwievor auf die Stornierung, da ich bereits ein neues Geschenk gefunden habe.

Ich rege mich gerade etwas auf, da man das personalisierte Bild innerhalb von 24 Stunden noch ändern kann, es kann also nicht sein dass es schon produziert wurde!!

Nun die Frage: in Ihren AGB's verlangt die Firma bei der Stornierung 30% (!!) der bereits bezahlten Kosten.

Dürfen die das verlangen, obwohl ich unverzüglich danach storniert habe und mein Produkt zu 100% noch nicht erstellt wurde?

Bitte verurteilt mich nicht, die Internetseite sah professionell aus.

Danke an jeden, der sich das durchließt und mir helfen kann!

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Eine Frage an alle,die das Vollabi angestrebt hatten: In der 12.,13.Klasse nur noch befriedigende Noten und kurz vor den Abschlussprüfungen? Was würdet ihr tun?

Seit knapp 2 Jahren bin ich (frisch 24) nun Schülerin eines Erwachsenenkollegs, auf welcher ich mein volles Abi nachhole bzw. aktuell kurz vor dem Ende der Q4 (also des 2. Halbjahres des 13. Schuljahres) und somit natürlich auch all meinen Abschlussprüfungen stehe.

Trotz der Tatsache, dass meine Zeugnisse aus dem 12. Schuljahr selbst in den Augen meines Freundes jetzt nicht sonderlich berauschend/mittelmäßig waren und ich mich insbesondere während der Anfangszeit dieses Schulbesuches bzw. Kursunterrichts extrem unwohl, einsam sowie komplett alleingelassen gefühlt hatte, war der (bisherige) Verlauf des JETZIGEN Schuljahres, sprich der Verlauf der 13. Klasse, erst wirklich der Horror. Als ich bzw. wir nur noch Online-Unterricht hatten und ich mein reines 3-er Zeugnis quasi mit einer zusätzlichen 4 in Englisch per E-Mail zugeschickt bekam, wurde ne Reihe an Probeklausuren in allen schriftlichen Prüfungsfächern geschrieben. Naja, jedenfalls hatte ich in dieser (Klausuren)Phase meine Mathe-LK-Klausur nun zum 4. Mal insgesamt verhauen

Völlig unabhängig von der Tatsache, dass ich so oder so schon relativ lange mit dem Gedanken spiele, spätestens im Frühjahr in die 12. Klasse zurückzutreten, meinte mein Freund letztens, dass dieser die Abschlussklasse an meiner Stelle echt wiederholen würde. So habe er sich nämlich vor Jahren mal ebenfalls dazu entschieden,sein Fachabi anzustreben. Seine damalige Faulheit, Saufereien auf Partys sowie „Spielsucht“ hatten es dennoch geschafft, ihn „in meine aktuelle Situation“ zu bringen (schlechte bzw. nicht zufriedenstellende Noten, in so gut wie jedem Fach nur 3en etc.). Jedenfalls habe er daraufhin schnell begonnen, zu bemerken, wie sch***sse seine Schulnoten waren und wie perfekt er sich in seinen Abschlussprüfungen hätte anstellen müssen,um an sein gutes Fachabi (mit einem Schnitt von 2,0-2,6) überhaupt zu kommen. Da die Anzahl an Ausfällen zu dem Zeitpunkt jedoch viel zu gering war,um ihn durchfallen zu lassen bzw. dafür zu sorgen,dass er zu den Fachabi-Prüfung gar nicht erst zugelassen werden könne,habe er beschlossen,während jeder seiner Prüfungen generell ein leeres Blatt Papier abzugeben

Nachdem er das zuletzt genannte letztendlich durchgezogen und sein schlechtes Fachabi mit einer Durchschnittsnote von 2,8/9 ca. somit natürlich auch nicht erhalten habe bzw. zum Wiederholen der 12. Klasse zugelassen wurde,begann er sich tatsächlich zusammenzureißen sowie sich zum ersten Mal in seinem Leben mit dem Schulstoff viel mehr und intensiver zu beschäftigen. Sein gutes Fachabi (2,0) habe er nun nach dem Ganzen jedenfalls tatsächlich in der Tasche, während er es bis es heute kein einziges Mal bereut habe, „ein Jahr verschwendet zu haben“, wie mein Vater sowie einige meiner Lehrer von mir ständig sagen

Wie steht ihr zu der Meinung sowie Reaktion meines Freundes und diesem Thema generell? Was hättet ihr außerdem an meiner Stelle genau gemacht? Und wie sehen/sahen vor allem eure Erfahrungen mit dem Wiederholen etc. aus?

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Zwei Zahlungsanforderungen wegen Parkverstoß?

Hallo Leute

Ich habe am 16.03.2021 auf einem Privatparkplatz (Parkplatz von einer Dönerbude und ja es war beschildert, dass es Privat ist und mit Abschleppung gedroht wird).

Ich habe dabei gesehen bevor ich mein Auto verließ, wie schon einer vom Ordnungsamt vor meinem Auto stand. Höfflich habe ich ihn gefragt, ob ich kurz die Pizza (von einer anderen Pizzeria) abholen darf und solange ich mein Auto hier stehen lassen darf. Er gab mir ein klares ok und dass ich mich beeilen soll "joa des isch scho guat aber mach hinne" sagte er mir.

Als ich zurückkam sah ich wie ZWEI Zettel an der Scheibe waren. Ich dachte zuerst es sei nur eine Kopie aber bei einem steht als Tatvorwurf "Fremdparken, Parkplatzbenutzung für eigene Zwecke" mit 30,00 Euro und einmal "Parken ohne Parkscheibe" auch mit 30,00 Euro. Der zeitliche Abstand der beiden Zettel waren vier Minuten. Das eine wurde 19:30 Uhr und das andere 19:34 Uhr erstellt. Das nervende der Sache ist, ich war nicht mal 10 Minuten weg, da die Pizza schon fertig war und ich sie nur abholen musste und der Typ war verschwunden.

Es handelt sich hierbei um ein Parkordnungsdienst "POD GmbH" aus 63303 Dreieich die auch in 71229 Leonberg irgendwie aktiv sind.

Ist es rechtlich Legitim mich mit 60 Euro innerhalb 10 Minuten zu bestrafen. ich habe das eine mit dem "Parken ohne Parkscheibe" schon bezahlt und nur durch Zufall entdeckt, dass ich weitere 30 Euro bezahlen muss. Das Ordnungsamt Leonberg geht nicht an das Telefon und die Jungs vom POD sagen man muss das zahlen.

Ich danke im voraus. Und bitte keine Anmerkungen wie "Wieso bist du da noch stehengeblieben und nicht weitergefahren als du ihn gesehen hast"

Recht, Bußgeld, Jura, Strafe, Parkverstoß, Auto und Motorrad
Als Anfängerin Tattoo gestochen was könnte passieren, falls ich angezeigt werden würde, da das Motiv leicht unsauber geworden ist?

Hallo, bitte ganz lesen bevor ihr antwortet 🙈

Ich bin noch relativ neu in diesem Geschäft und habe nun auch schon mehrere Tattoos am Menschen bzw am Kunden gestochen.

Bisher sind auch alle bis auf das erste und das gestrige gut geworden.

Mit der gestrigen Arbeit bin ich nicht zufrieden und mache mir jetzt eben Gedanken darüber, was passieren könnte, wenn mich der Kunde anzeigen würde.

Körperverletzung fällt raus, da ich ihn davor einen Vertrag habe unterschreiben lassen, in welchem er zur Kenntnis nimmt, dass die Anbringung eines Tattoos auf der Haut, eine Körperverletzung darstellt und er der Tätowierung zustimmt und somit die Körperverletzung entfällt (ungefähr so).

habe jedoch ein Zusatzblatt, da ich Anfängerin bin beigefügt auf welchem ich ausdrücklich darauf hinweise, dass Linien unsauber werden und durchaus vom gewünschten Motiv abweichen könnten. Ich mich natürlich trotzdem anstrenge aber einen Erfolg nicht unbedingt garantieren kann.

Dann noch ein weiteres Blatt wegen Haftung usw. zum Unterschreiben und Datenschutz Zeug halt.

Im Internet steht: Einerseits könnte Kunden vorgeworfen werden, eine Einwilligung in die Körperverletzung abgegeben zu haben, wenn sie sich über schlecht gestochene Tattoos beschweren. Aber andererseits gehen diese davon aus, das Werk in einer bestimmten Qualität zu erhalten.

Dieser Qualitätsanspruch verfällt doch oder? Dadurch dass ich mündlich und schriftlich darauf hingewiesen habe, dass ich Anfängerin bin und es schief gehen kann.

Er hat also eingewilligt sich von einer Anfängerin tätowieren zu lassen und sich bewusst darauf eingelassen, dass das Ergebnis nicht unbedingt zufriedenstellend wird.

Bezahlt hat er auch und hat sich auch nicht direkt nach dem Stechen negativ dem Tattoo gegenüber geäußert. Hätte er das eventuell direkt bemängeln müssen?

danke für Antworten. Hab gerade echt Angst.

(Noch weiß ich nicht mal ob er unzufrieden ist, das ist jetzt eben mal das was mir die ganze Zeit durch den Kopf geht)

Tattoo, Motiv, Recht, Anwalt, Gesundheit und Medizin, Jura, tätowieren
Wenn man vor 5 Jahren eine Straftat begangen haben soll wofür man Heute anklekagt wird, wegen Raub wegen mikrigen 500€ und keinem verletzt wurde, wird es ...?

wird es eine Rolle spielen wie sich der angeklagte in der Zeit danach gemacht hat, bzw. ob der eine Lehre macht oder so und umgezogen ist um ein neu anfang in seinem leben zu machen und sein leben bisher sich nicht besser vorstellen konnte, das er gerade dabei war eine Familie zu gründen, das er auf eigenen Beinen nun stehe nicht so wie damals im Heim und nichts geschafft, wird das dem Richter interessieren? und wenn der Opfer damals nicht mal schaden erlitten haben sollte, ihm nur versucht habe seinen Geldbeutel von der Hand zu entreißen und nichts weiter sowie ein andere Mitbeschuldigter dummerweise versucht hatte den Opfer ins Schwitz kasten zu packen, diesen ganzen vorfall 6 Zeugen gesehen haben sollen, meint, man selbst noch nie vorbestraft war und sagen wir diese Tat gestehen würde nach 5 Jahren mit der entschuldigung an den Opfer, wird der Richter daran interessiert sein so jemanden eine Haftstrafe zu geben, jetzt wo dieser doch gerade seine Zeit des lebens erfährt und auf eigenen Beinen steht, seinen abitur an der Abendschule nachholt und arbeiten geht, was würdet ihr meinen? käme es zu einer Haftstrafe? und von umgezogen meine ich von Bayern nach Hamburg, da wo die Eltern leben und ein komplett neues kapitel im leben aufgeschlagen hat ...

Polizei, Recht, Anwalt, Jura
Bitte helfen Jura Hausarbeit?

Facebook (im Folgenden: F) ist als Anbieter sozialer Netzwerke mit in der Bundesrepublik ca. 30 Mio. und weltweit ca. 2 Mrd. aktiven Nutzern nicht nur im Social Media Bereich von enormer Bedeutung, sondern wird auch als Nachrichtenkanal von vielen Menschen, insbesondere Jugendlichen, genutzt. Nachdem in Ludwigshafen eine Jugendliche von ihrem Ex-Freund erstochen wird, der vor 2 Jahren als Flüchtling nach Deutschland eingereist war, ist die Aufregung in sozialen Netzwerken groß. In diesem Kontext postet T auf Facebook folgenden Text:

„Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihre Minister haben die Grenzen geöffnet und unser Land durch unkontrollierte Massenzuwanderung ins Chaos gestürzt.

Die korrupte Asylindustrie bedient sich der scheinheiligen Medien, die jeden Kritiker von Rechtsbruch in die „rechte Ecke" stellen. Frau Merkel, Sie haben Blut an Ihren Händen. All die Menschen, die von der Hand unkontrolliert in unser Land gelassener Krimineller umgebracht worden sind, das sind Ihre Toten! Das Maß ist voll, Frau Merkel!“

F löscht den Post der T unter Hinweis auf Ziffer 5.1 und 5.2 der Nutzungsbedingungen, nach denen einzelne Inhalte durch F entfernt werden können. In Ziffer 5.1 der Nutzungsbedingungen erlegt F den Nutzern auf, keine „Rechte einer anderen Person“ zu verletzen. In Ziffer 5.2 behält sich F vor, „glaubwürdige körperliche Bedrohungen, die sich an einzelne Personen richten“, zu entfernen. Ferner untersagt F u.a. „Hassbotschaften“. Hassbotschaften werden definiert als „Berichte, die Personen basierend auf Rasse, Identität, nationaler Herkunft, Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder Behinderung angreifen“.

T klagt gem. §§ 249, 280, 241 Abs. 2 BGB vor den Zivilgerichten auf Wiederherstellung des Posts. F habe mit der Löschung die Pflichten zur Rücksichtnahme auf die Grundrechte der T und damit ihre Rechte aus dem Schuldverhältnis verletzt. F entgegnet, dass T ja ein anderes Netzwerk nutzen könne und verweist auf das ihr allein zustehende Recht, die zivilrechtlichen Nutzungsbedingungen anzuwenden und zu interpretieren. Die Äußerungen seien als Hassrede gegen Flüchtlinge und als Schmähung von Frau Merkel anzusehen. Die Klage der T wird in allen Instanzen, zuletzt durch den BGH, abgewiesen.

T legt Verfassungsbeschwerde ein. Prüfen Sie bitte gutachterlich, ob die Verfassungsbeschwerde der T Aussicht auf Erfolg hat.

Ist das eine urteilsverfassungsbeschwerde oder eine rechtssatzverfassungsbeschwerde?

Studium, Politik, Recht, Jura, Philosophie und Gesellschaft
Meine Rechte als Schüler? Was ist verboten?

Ich bin aktuell in der 10 Klasse und meine Zeit als Schüler geht langsam vorbei. Allerdings gibt es Regeln, Bestrafungen oder Dinge in der Schule. Wo ich mich gefragt habe, ob des Rechtens ist?

Vielleicht kann jemand mir paar fragen beantworten. Was ist Rechtens/erlaubt und was nicht?

▪︎Verbieten Cola, Eistee oder Pepsi zutrinken oder mitzunehmen

▪︎Verwenden einer Ampel: Wenn jmd sich daneben benimmt wird er hochgesetz und ab Rot/Gelb/Orange bekommt er eine Bestrafung (Text Abschreiben oder für 1 Tag in einer anderen Klasse)

▪︎Text Abschreiben für Vergessenes Sportzeug, Bauchfrei/Jogginghose, Kaugummi kauen im Unterricht und vergessene Hausaufgaben

▪︎Fußball Spielen verbieten: Verbieten Fußball zu Spielen oder nicht mit einem Lederball spielen

▪︎Arbeit nach der Abgabe korrigieren: Wenn ein Lehrer mir ausversehen einen Punkt zuwenig gibt, obwohl ich nichts falsch hatte muss er den Fehler beheben. Aber was ist wenn ich einen Punkt zuviel hatte, obwohl ich ihn eigentlich nicht verdient hatte. Muss der Lehrer mir den Abziehen, wenn er es später bemerkt Z.B bei der Abgebe mit der Unterschrift der Eltern.

▪︎Verbieten auf die Toilette zugehen, weil gerade Pause war

▪︎keine Mütze, Cap, Jacke oder Stirnband im Unterricht tragen

▪︎Im Unterricht wird nur Deutsch gesprochen.. Im Sport haben sich mal paar Kollegen von mir auf eine andere Sprache außer Deu/Eng unterhalten und der Lehrer meinte ,,Untereinander wird Deutsch gesprochen". Als Ausrede meinte der Lehrer, ,,Er kennt die Sprache nicht und möchte nicht das sie sich auf einer anderen Sprache sich über einen Schüler lustig machen"

▪︎Lehrer dürfen zuspät kommen, Schüler nicht.. Wenn die Pause vorbei ist, dürfen wir Schüler nicht direkt in die Klasse, sondern müssen auf unseren Aufstellplatz warten bis der Lehrer kommt. Manchmal müssen wir auch 5/10 oder selten mal 15 Minuten auf den Lehrer warten. Nicht weil er ein Gespräch hat oder weil er was für den Unterricht vorbereitet, sondern weil er noch sein Kaffee macht oder sich noch mit Kollegen Unterhält. Darf er uns warten lassen und wie lange?

▪︎Der Lehrer beendet den Unterricht: Dazu muss ich eigentlich nichts sagen.

Cool wär wenm ihr noch eure Meinung und Erfahrungen dazu schreibt und ob es rechtens ist

Schule, Bildung, Politik, Unterricht, Anwalt, Rechte, Gesetz, Jura, Lehrer

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