Vertrags-Händler weigert sich eine Gewährleistung für Reparatur zu übernehmen- was tun?

Folgendes:

Ich habe bei einem Vertragshändler einen Gebrauchtwagen gekauft, bin ihn bisher nicht mal 2 Monate gefahren und in dieser Zeit 3.000 km gefahren

Es haben sich unter bestimmten Umständen beim Warmlaufen schon nach dem Kauf ein paar Vibrationen bemerkbar gemacht, die aber letztendlich stärker geworden sind und nun kam in der Werkstatt (nicht beim Käufer, der ist recht weit weg) raus:

Nockenwellenversteller funktioniert manchmal micht richtig. Konnte aber auch im Fehlerspeicher nicht gefunden werden und wurde durch meine genaue Beschreibung furch ein mitlaufendes Diagnosegrät festgestellt. Da es diesen Versteller nicht einzeln gibt, muss die komplette Nockenwelle erneuert werden (2 -Tage-Reparatur)

Ich habe eine zusätzliche 12-Monats-Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, nach der ich aber 60 % der Materialkosten selbst übernehmen soll, wären also Brutto mehr als 700 Euro eigene Kosten.

Ich habe recherchiert und gelesen, dass der Händler unabhängig von der Garantie eine Gewährleistungspflicht hat und mir in 6 Monaten nachweisen muss, dass der Schaden vorher noch nicht war.

Aber er weigert sich zu zahlen! Er argumentiert damit, dass das Auto ja schon 3.000 km scheinbar schadenlos überstanden habe. Kommt er damit durch, oder lohnt sich da ein Rechtsstreit? Habe leider aber keine Rechtsschutz -.-

Was soll ich machen?

Recht, Kaufrecht, Gebrauchtwagenkauf, Gewährleistung, Jura, Auto und Motorrad
Muss ich Radiatoren akzeptieren die der Vermieter separat zu den Gasöfen dazu geben will um nicht beheizte Zimmer zu beheizen?

Hallo Zusammen,

Ich bin letztes Jahr in eine größere Altbau Wohnung umgezogen, die über Stadtgas beheizt wird.In den Zimmern gibt es uralte Gasöfen, ausser im Zimmer meines Sohnes, da es früher als Schlafzimmer benutzt wurde und bekanntlich hat man vor 100 Jahren im Schlafzimmer nicht geheizt, somit auch keine Öfen aufgestellt.

Nach ein paar Monaten als der Gas und Sanitär Typ zur Wartung da war, hat sich herausgestellt das der Ofen im Zimmer meiner Tochter defekt war. Da es ein Ofen aus der Steinzeit ist, hieß es es gäbe keine Ersatzteile und der Vermieter sollte gefragt werden ob er nicht alles auf den heutigen Stand bringen will.

Mein Vermieter war sehr Verständnisvoll und ließ sich Angebote gäben. Aber zu meinem Pech verstarb er noch befor er sich für ein Heizsystem entscheiden konnte.

Da er keine Nachkommen hat und seine Frau bedlegerig ist wurde ein Anwalt (ein alter Bekannter vom Vermieter) beauftragt seine Finanzen zu verwalten.

Dieser wurde schon vor einem halben Jahr, also noch im Sommer, diesbezüglich von mir aufgeklärt aber es hat sich nichts getan. Jetzt haben wir bald Dezember und in 2 Räumen (die Zimmer der Kinder) is es A...sch kalt.

Er meinte das man zwei Radiatoren in die Zimmern stellen könnte,die dann über Strom laufen und ich doppelt Heizkosten tragen muss!! Die Strompreise sind ohnehin schon immens und ich zahle ja Stadtgas.

Meine Frage:

Bin ich eigentlich gezwungen dieses Angebot anzunehmen, denn ich sehe nicht ein das ich zweimal für Heizung zahlen muss.

Vielen Dank im voraus.

LG

JÜLI

Recht, Mietrecht, Vermieter, Gesetz, Heizung, Jura, Stromkosten
Wie geht die Behörde damit um?

Servus und Moin allerseits,

meine Frage:

Letzten Donnerstag gab ich einen Brief bei der Post ab. Dieser sollte per Einschreiben zu einer Behörde geschickt werden.

Es ist eine Fristsache (ein Widerspruch), und die Fristsache läuft am heutigen 16. ab.

Nun sehe ich in der Sendungsfolgung, dass der Brief wohl immer noch im Briefzentrum liegt („Ihr Brief wurde im Briefzentrum bearbeitet“).

Nächste Station soll dann die Zustellung sein, da wir aber nun fast 15:00 Uhr haben, denke ich nicht, dass der Brief heute noch zugestellt wird.

Angenommen, er würde morgen dann zugestellt, dann wäre er einen Tag nach der Frist beim Amt.

Nun die Frage: wie geht das Amt damit um?

Gilt dann „die Frist ist rum, auch wenn es nur einen Tag ist“, oder KANN dort auch ein Auge zugedrückt werden? Es wäre dann ja immerhin nur ein Tag, und der Brief wurde ja nachweislich vor dem Fristende zur Post gegeben.

Vielleicht liest ja hier ein Verwaltungsbeamter oder -Angestellter mit, und kann mal berichten, wie er in so einem
Fall verfährt?

Und falls mein Widerspruch dann doch abgelehnt werden sollte wegen des zu späten Zugangs zur Behörde, welche Möglichkeiten habe ich dann noch?

Ich habe was gelesen von Paragraph 44 des 10. Sozialgesetzbuches „Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes“.

Dort heißt es sinngemäß, dass man nach der Frist ein Überprüfungsantrag gestellt werden kann. Dabei muss ein verspätet bei der Behörde eingegangener Widerspruch als Überprüfungsantrag ausgelegt und bearbeitet werden.

Wäre dies eine Möglichkeit, oder habe ich da was falsch verstanden?

Danke für die Hilfe! 😊

Brief, Recht, Post, Amt, Behörden, Einschreiben, Jura, verwaltungsakt
Selbstgebaute Lampe verkaufen (Privat)?

Hi,

ich fang mal ganz vorn an :) …Ich möchte gerne meine Kreativität und mein handwerkliches Geschick ausleben. Mir wurde schon sehr häufig von Freunden und Familie gesagt, dass meine Ideen wirklich gut sind und auch die Umsetzung sehr gut ist, daraufhin folgt meist ein „Warum verkaufst du es nicht?!“.

Insgeheim ist es auch schon seit Jahren mein Wunsch neben meinem Hauptjob was eigenes zu machen, aber irgendwie habe ich mich nie getraut, bis jetzt…ich möchte es jetzt angehen, aber hier wirds dann schwierig…

Ich stelle momentan nur etwas her, wenn Bedarf besteht, aber mein Kopf platzt vor Ideen. Darunter am häufigsten selbstgebaute Lampen, die zerbrechen mir aber was den Verkauf angeht, das Köpfchen. Bei Dekoartikeln wie Skulpturen besteht meines Erachtens überhaupt kein Problem.

Zurück zu den Lampen :) Ich würde sie gerne als Privat verkaufen, wenn ich sie gebaut habe und auch meinen Namen drauf setzen. Ich würde unter die Anzeigen auch schreiben „„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung“ (Quelle: mdr.de), „Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt/bleibt uneingeschränkt." (Quelle: mdr.de) und „Da Privatverkauf, keine Rücknahme und keine Garantie!“.

Trotz alledem werde ich die Produkte so sicher wie nur möglich machen, da ich auch, wenn ich keine Haftung gebe nicht möchte, dass irgenwas passiert. Dafür ist mein Gewissen viel zu groß! Zumal ich trotz Privatverkauf und Haftungsausschluss noch eine/n Elektriker/in drüber gucken lassen würde.

Jetzt meine Fragen:

Muss ich die Produkte dann trotzdem zertifizieren lassen?
Man sagte mir, dass ich damit aus allem raus wäre und rechtlich auf der sicheren Seite. Stimmt das? Ich halte es irgendwie für gefährliches Halbwissen und es erscheint mir auch irgendwie zu einfach.

Vielen Dank

verkaufen, Technik, Lampe, Elektrik, Recht, elektronikgeräte, Jura, Produkthaftung, selbstgemacht, Verkauf

Meistgelesene Beiträge zum Thema Jura