Mahnbescheid nach Nutzung pay pal Käuferschutz?
Guten Tag, ich habe bei eBay einen Kauf getätigt. Der Verkäufer hat die Ware angeblich versendet. Die Ware kam aber nie an. Leider hat der Verkäufer einen normalen Brief ohne Verfolgungsmöglichkeiten gewählt. Ich hatte Kontakt mit dem Verkäufer und wir haben keine Lösung gefunden. Also habe ich pay PAL eingeschalten und die haben mir mein Geld erstattet. Nun habe ich vom Verkäufer einen Mahnbescheid erhalten. Er fordert das Geld für die Ware und die entstandenen Gebühren von pay PAL von mir zurück. Ist das rechtsmäßig oder lohnt es sich Widerspruch einzulegen?
Man muss dazu sagen der ursprüngliche Warenwert betrug 5,20€
"Leider hat der Verkäufer einen normalen Brief ohne Verfolgungsmöglichkeiten gewählt" Und welche Versandoption hast du bezahlt?
Der Versand war kostenlos
7 Antworten
Nun habe ich vom Verkäufer einen Mahnbescheid erhalten. Er fordert das Geld für die Ware und die entstandenen Gebühren von pay PAL von mir zurück. Ist das rechtsmäßig oder lohnt es sich Widerspruch einzulegen?
Mahnbescheid unbegründet und unzulässig.
Widerspruch wird erfolgreich sein. Nutze dazu das Widerspruchsformular binnen 14 Tage nach erhalt des Mahnbescheides.
Die Ware kam aber nie an. Leider hat der Verkäufer einen normalen Brief ohne Verfolgungsmöglichkeiten gewählt.
Problem des VK.
Zumal diese Art von Versand unzulässig bei eBay ist und, der wesentliche Aspekt, der VK in der Nachweispflicht ist. Kann er nur schlecht beweisen.
Sprich, der VK bleibt auf den Kosten des MB sitzen + die ganzen anderen Kosten.
Ebay verlangt keine bestimmte Form des Versands. Bei Verkäufen von privat an Privat geht das Versandrisiko auf den Käufer über !!!
Er hätte versicherten Versand verlangen müssen.
Vor Gericht gelten die Gesetze und nicht deine persönliche Meinung. :-)
Kauf von PrivatDas Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst bzw. der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB). Mit anderen Worten: Soll der Verkäufer – wie bei eBay – den Artikel versenden, trägt der Käufer das Versandrisiko.
Ist das rechtsmäßig
Dass er das fordert, ist rechtmäßig. Ob er mit der Forderung Erfolg haben wird, kann man im Voraus nicht wissen. Das hängt davon ab, ob der Verkäufer den Versand nachweisen kann. Und davon, welche Versandmethode ihr vereinbart hattet?
Dann ist es sein Problem, nachzuweisen, dass er die Sendung abgeschickt hat.
Keine Ware = kein Geld.
Versendet er Dinge nicht versichert (bspw als Einschreiben), ist dies seine Schuld.
Allerdings solltest Du darauf reagieren und es nicht aussitzen.
Das Problem ist nur, dass bei Geschäften privat zu privat das Versandrisiko beim Käufer liegt, jedenfalls nach $ 477 Bürgerliches Gesetzbuch. :-)
Ich habe gelesen das er auf meinen Widerspruch mit einem gerichtlichen Verfahren reagieren kann und es dann für mich im schlimmsten Fall teuer wird. Ist das sehr wahrscheinlich?
Nein, eher unwahrscheinlich. Da er die Sendung nicht belegen kann, sind die Erfolgsaussichten für ein gerichtliches Verfahren als gering (bis hin zu nicht existent) einzuschätzen. Sollte es dazu kommen gilt dasselbe: Immer darauf reagieren. Die Briefe und aufgewendete Zeit festhalten und dem VK in Rechnung stellen.
Ich habe gelesen das er auf meinen Widerspruch mit einem gerichtlichen Verfahren reagieren kann
Eine Zahlungsklage kann auch ohne MB erhoben werden. Dazu wird es hier aber nie im Leben kommen, weil derjenige, der die Forderung erhebt, die Beweislast trägt, die Forderung auch zu begründen. Ohne Versandbeleg ist das unmöglich, weshab der Verkäufer es auf dem Weg des MB versucht; wer da nicht fristgebunden mit Widerspruch reagiert, hat verloren, weil das Gericht hier nichts prüft (genau so steht es auch im Rechtsbehelf auf dem Formular selbst).
Ergänzung:
Wer mit PP als Zahlungsmethode arbeiten will, sollte sich eben als Verkäufer auch die Bedingungen durchlesen:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full?locale.x=de_DE#buyer-protection
Da hat wohl wieder mal jemand die AGB blind als "gelesen" abgenickt. Selbst Schuld.
Der Verkäufer hat die Ware angeblich versendet. Die Ware kam aber nie an. Leider hat der Verkäufer einen normalen Brief ohne Verfolgungsmöglichkeiten gewählt.
Das ist nach den Richtlinien von eBay WIMRE grundsätzlich unzulässig.
Also habe ich pay PAL eingeschalten und die haben mir mein Geld erstattet. Nun habe ich vom Verkäufer einen Mahnbescheid erhalten.
Netter Versuch.
Auf dem dem MB beiliegenden Formular der Forderung vollinhaltlich unverzüglich widersprechen, und belegbar zurück an das Mahngericht schicken. Idealerweise vorab per Fax mit Sendungsprotokoll, und schriftlich per Einwurfeinschreiben. Dann müsste der Verkäufer Klage erheben auf Zahlung, was aber in Ermangelung jeden Belegs des tatsächlichen Versands sinnlos ist.
Die Entscheidungen von PayPal (und anderen Plattformen) haben erst mal keine Außenwirkung. D.h. selbst wenn die so entscheiden ist das nicht rechtsverbindlich.
Der (vermeintlich geprellte) Käufer kann also klar vor Gericht ziehen und versuchen Recht zu bekommen. Entweder du zahlst um die Sache aus der Welt zu schaffen - oder Du legst Widerspruch ein.
Dann kann der Verkäufer klagen und der Richter wird entscheiden wer im Recht ist.
Ausgang wie immer ungewiss
Der Versand war kostenlos. Da stand nichts weiter dabei