Warum ist es so einfach für das Jugendamt in Deutschland Kinder von Eltern wegzunehmen?

Bzw. warum kämpft das Jugendamt so sehr darum bei jedem kleinsten pipifax das Kind von einer Mutter wegzunehmen? das geht nicht in meinem Kopf, sorry jeder weiß das das Jugendamt nur so scharf darauf ist Kinder wegzunehmen, aber wieso???! es gibt nicht immer einen Grund dafür aber die tun so als ob es den gebe und am ende gewinnen die auch noch und fürchten Gott nicht, wissen diese Leute eigentlich was sie damit anrichten?? das ist eine Tat dafür muss es wirklich meines erachtens einen sehr sehr ernsten grund geben um das zu machen, so das ist für mich wie als Mord zu betrachten, ich verstehe halt nicht wieso es so einfach gehen kann einer Mutter das Kind wegzunehmen, das sollte doch unter sehr strengen Rahmenbedingungen folgen aber es kommt so rüber als gäbe es die nicht, das Kind muss nur ein zweimal ärgert zubereitet haben in seiner Schule und das kann an das Jugendamt gemeldet werden und schon heißt es das Kind sei bedroht von seinen Eltern oder wat weiß ich was, nicht jeder Kind kann ein Engel sein, Kinder sind Kinder meine fresse alter, ich krieg das kotzen weil genau mir als Kind sowas passierte, ich ständig besuch bekam vom Jugendamt zu Hause, ich zu ihren Sitzungen gehen dürfte obwohl ich nie was mit denen zu tun haben wollte aber eben ärger machte in der schule, außerdem das machte mir etwas dieses Jugendamt, es gab mir immer ein schlechtes gewissen und ich kam mir Geistebehindert vor weil ich Kind damals diese sitzungen als sonderausnahme wahrnahm die meine Freunde nicht bekamen, ich wusste ganz genau die haben mich auf dem gewissen, das hat sich richtig ekelhaft angefühlt wie als wäre man in seiner Freiheit eingeschränkt wie in einem Knast, wieso ist das alles soo, warum wird das Jugendamt so krass geduldet in diesem land??

Schule, Familie, Kommunikation, Psychologie, Gesellschaft, Jugendamt, Jura, Kinder und Erziehung, Liebe und Beziehung, Soziologie
Trittschall im Neubau ganz oben von unten - Ist das zulässig?

Hallo,

hatte in den letzten beiden Wohnungen starke Probleme mit Lärm (in der ersten Wohnung, 30er-Jahre-Bau: extrem lauter Trittschall; in der zweiten (noch aktuellen) Wohnung, 60er-Jahre-Bau, oberste Etage: Stimmen von unten und nebenan, Trittschall von unten und nebenan, Zimmertüren von unten zu hören).

Jetzt habe ich eine Neubauwohnung im Erstbezug (Fertigstellung: 2022) in der obersten Etage angemietet (wohne noch nicht dort). Am Samstagabend, als ich dort war, ist mir aufgefallen, dass ich sogar dort Schritte von unten gehört habe, allerdings vergleichsweise leise und sicherlich im Rahmen der DIN 4109 (die dB-Werte dürften vermutlich deutlich unter den zulässigen Grenzwerten liegen). Als Musik lief, hat man das auch kaum wahrgenommen. Allerdings weiß ich nicht, ob man das - auch wenn es dezent und in erster Linie bei Stille zu hören war - hören darf.

Die Wohnungsgesellschaft hat mir mitgeteilt, dass das Gebäude abgenommen wurde und keine Baumängel festgestellt werden konnten. Ich könnte mir vorstellen, dass es Schallbrücken geben könnte (Estrich ggf. mit Wand verbunden, ich habe auch einen Lüftungsschacht in der Wohnung, Rohre der Fußbodenheizung). Allerdings bin ich erst letztes Jahr in meine noch aktuelle Wohnung, die im Gegensatz zu der neuen Wohnung tatsächlich extrem hellhörig ist (wie Pappe, Baujahr 1960) eingezogen. Ich möchte natürlich einen "Umzugsmarathon" vermeiden (kein drittes Mal innerhalb von zwei, drei Jahren umziehen), zumal es kaum bezahlbare Neubauwohnungen gibt und das jedes Mal viel Geld kostet und nicht garantiert ist, dass ich das dann nicht wieder hätte. Ich weiß auch nicht, wie oft beim Schallschutz gepfuscht wird, auch wenn die DIN-Norm eingehalten wird (denn die ist ja, soweit ich das im Internet gelesen habe, nicht sonderlich streng hinsichtlich der dB-Werte, die bei mir ankommen dürfen). Ich bin aber kein Fachmann.

Haus, Wohnung, bauen, Handwerk, Recht, Mietrecht, Bauarbeiten, Baugewerbe, Bauphysik, Baurecht, Estrich, Gebäude, Jura, Neubau, trittschalldämmung, trittschall
Hausarbeit Strafrecht Probleme mit Bearbeitervermerk?

Hallo zusammen,

weil es hier ja für fast alles Menschen mit Ahnung gibt, vielleicht ja auch dafür:

Ich schreibe gerade meine erste Hausarbeit im Strafrecht und bin irgendwie ein bisschen überfordert. Vielleicht kann mir ja hier jemand mit dem richtigen Denkanstoß helfen :)

Im Sachverhalt passiert im Zuge eines Autorennens ein Unfall, zwei schwerverletze Personen und der Verursacher flüchtet. Sein Konkurrent überlegt es ihm gleichzutun, entscheidet sich aber dagegen. Stattdessen lädt er die Verletzten in sein Auto und legt sie einige Meter vor dem Krankenhaus ab, um nicht in Kontakt mit der Polizei zu kommen. Die beiden werden erst nach einer halben Stunde gefunden, einer verstirbt bei der folgenden Not-OP.

Nun habe ich aber das Problem, dass im Bearbeitervermerk § 221 StGB (Aussetzung) ausgeschlossen ist. Und ich komme einfach nicht drauf, wie ich die Situation angehen muss. Unterlassene Hilfeleistung ist es ja nicht, aber wirklich geholfen wird auch nicht. Oder kann man den ausbleibenden Anruf beim Notarzt als Unterlassene Hilfeleistung prüfen und den Transport danach irgendwie separat? Gibt es da irgendwas, das ich übersehe?

Und wie ist das mit dem Bearbeitervermerk, kann ich den letzten Teil einfach weglassen oder muss ich quasi eine Alternative für § 221 finden mit der ich das "Aussetzen" prüfen kann? Das hat mich schon im ersten Teil verunsichert, weil jegliche Straßenverkehrsdelikte ebenfalls ausgeschlossen sind und ich dadurch nicht § 315d (Verbotene Kraftfahrzeugrennen) prüfen kann, obwohl es sich ja offensichtlich genau darum handelt.

Es wäre echt super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte zumindest in die richtige Richtung zu denken!

Vielen Dank schonmal!

Recht, Hausarbeit, Jura, Strafrecht
Vermieterin will das wir Anfahrtskosten bezahlen, obwohl wir nichts davon wussten?

Hallo Community,

meine Vermieterin ist sehr alt und um die meisten Angelegeneiten in der Wohnung kümmert sich die Hausverwaltung.

Vor ein paar Wochen bekamm meine Vermieterin eine Rechnung, in der sie die Anfahrtskosten einer Firma bezahlen soll, welche von der Hausverwaltung beauftragt wurde unsere Rauchmelder zu prüfen. Die Vermieterin reichte dann die Rechnung an mich weiter und meinte, dass ich es bezahlen soll, weil es ja meine Schuld war, dass ich nicht zu Hause war und die Firma umsonst zu mir angefahren ist.

Jedoch bin ich mir sicher, dass ich in keinster Weise benachrichtigt wurde, dass bei mir die Rauchmelder geprüft werden, habe aber einfach die Rechnung bezahlt, damit ich mit meiner Vermieterin weiterhin ein gutes Verhältnis habe.

Nun kamm schon wieder eine Rechnung über Anfahrtskosten, mit der Begründung dass man mich beim erneuten Versuch nicht antreffen konnte. Ich habe die Hausverwaltung und die Firma für die Rauchmelder angerufen und es könnte mir keiner sagen wie man mich zuvor über die anstehende Prüfung benachrichtigt hat.

Könnt ihr mir sagen wie ich da einfach vorgehen soll? Ich glaube es ist einfach ein großes Missverständnis und ich muss die ganze Zeit dafür Geld bezahlen und meine Vermieterin kümmert sich nicht darum dass Problem zu lösen, die denkt einfach dass ich von den Benachrichtigungen nichts mitkriege.

Danke für eure Hilfe

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Kann man ohne Kenntnis eine Titulierung bekommen?

Ich habe in meiner Schufa Auskunft eine Titulierung von über 1.000€ durch Telefonica Germany. Das kann doch nicht sein, dachte ich mir.

Also schrieb ich die Schufa an. Die bestätigten mir dann das 2018 rechtkräftig vom Amtsgericht das bestätigt wurde.

Mit Telefonica Germany habe ich nix am Hut. Ich bin Vodafone Kunde (schon immer). Meine Handyvertrag läuft über meine Eltern.

Ich habe nie Post bekommen in der ich Abgemahnt wurde oder wo jemand Geld gefordert hat. Wäre dem so gewesen, hätte ich das doch wohl bezahlt.

Ich habe einen gesetzlichen Betreuer. Der konnte in den Unterlagen nix finden.

Das ganze soll wohl schon 2009 begonnen haben. (Laut Schufa)

Ist das überhaupt möglich?

Also das man 1&1 oder O2 5€ schuldet und ohne das man informiert wird, dann ein solcher Prozess in Gange tritt bis hin zur Titulierung und Gerichtsverfahren. Ich mein, da hätten doch Rechnungen, Mahnungen, Inkasso Schreiben, Post von der Staatsanwaltschaft etc kommen müssen?

Aber wir haben nix dergleichen. Unsere Anfragen haben wir schon vor wochen an die Behörden und Unternehmen gestellt. Aber es kam bis heute nix zurück.

Meine Frage ist jetzt

Kann es solche Prozesse bis hin zu einer Verurteilung geben, ohne das man informiert wird und ohne die Chance eventuelle Schulden zu begleichen bzw sich zu verteidigen?

Immerhin bin ich weder über den Prozess vor Gericht informiert worden, noch hatte ich die Gelegenheit durch einen Rechtsbeistand verteidigt zu werden.

Der Schufa Eintrag versaut mir alles. Ich kann mir für die neue Arbeit keine neue Wohnung suchen, ich bekomme keine Kreditkarten. Ja selbst beim online Shoppen gab es deswegen schon Probleme.

Dabei war ich mein ganzes Leben Schuldenfrei und hatte auch noch nie Kredite etc. :/

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