Platzverweis in der gemeinsamen Wohnung?

Hallo,

ich habe mich heute mit meiner ex freundin, mit der ich leider noch vorübergehend zusammen wohne (jeder hat sein eigenes zimmer) heftig gestritten. Wir haben uns laut gestritten aber keiner wurde handgreiflich. Anschließend bin ich zur tankstelle gegangen und hab mir eine Schachtel Zigarretten gekauft, um mich zu beruhigen. Als ich zurück kam war überraschenderweise die Polizei in der Wohnung und sie hat geheult und hatte wunden am Gesicht und am Körper. Sie hat sich also in den 15 minuten in denen ich bei der tanke war, so lächerlich es auch klingen mag, praktisch selbst verprüggelt, die polizei gerufen und behauptet ich hätte sie geschlagen was ich nicht getan habe !!! Die Polizei hat mir nicht geglaubt und mir ein 14 tägigen Platzverbot erteilt und mir meine schlüssel abgenommen. Ergo darf ich meine eigene Wohnung nicht mehr betreten! Ich bin jetzt verzweifelt auf der Suche nach einem Schlafplatz und weiß nicht was ich tun soll! Kann ich gegen dieses Aufenthaltsverbot irgendwie vorgehen? Kann doch nicht wahr sein dass ich jetzt auf der straße hocke und meine eigene Wohnung nicht betreten darf für die ich Miete zahle! Ich muss unbedingt wieder in meine Wohnung! Wir stehen beide im Mietvertrag...

Nachdem sie skrupellos so eine lüge show abgegozen hat, hab ich langsam auch die befürchtung sie wird behaupten ich hätte sie vergewaltigt! Hab ich nicht, ich habe seit monaten nicht mehr mit ihr geschlafen !!! Bitte dringend um ratschläge und bedanke mich für die hilfe.

Wohnung, Polizei, Recht, Mietrecht, Anwalt, Jura, lügen, Strafrecht, Zivilrecht
Warum ist es so einfach für das Jugendamt in Deutschland Kinder von Eltern wegzunehmen?

Bzw. warum kämpft das Jugendamt so sehr darum bei jedem kleinsten pipifax das Kind von einer Mutter wegzunehmen? das geht nicht in meinem Kopf, sorry jeder weiß das das Jugendamt nur so scharf darauf ist Kinder wegzunehmen, aber wieso???! es gibt nicht immer einen Grund dafür aber die tun so als ob es den gebe und am ende gewinnen die auch noch und fürchten Gott nicht, wissen diese Leute eigentlich was sie damit anrichten?? das ist eine Tat dafür muss es wirklich meines erachtens einen sehr sehr ernsten grund geben um das zu machen, so das ist für mich wie als Mord zu betrachten, ich verstehe halt nicht wieso es so einfach gehen kann einer Mutter das Kind wegzunehmen, das sollte doch unter sehr strengen Rahmenbedingungen folgen aber es kommt so rüber als gäbe es die nicht, das Kind muss nur ein zweimal ärgert zubereitet haben in seiner Schule und das kann an das Jugendamt gemeldet werden und schon heißt es das Kind sei bedroht von seinen Eltern oder wat weiß ich was, nicht jeder Kind kann ein Engel sein, Kinder sind Kinder meine fresse alter, ich krieg das kotzen weil genau mir als Kind sowas passierte, ich ständig besuch bekam vom Jugendamt zu Hause, ich zu ihren Sitzungen gehen dürfte obwohl ich nie was mit denen zu tun haben wollte aber eben ärger machte in der schule, außerdem das machte mir etwas dieses Jugendamt, es gab mir immer ein schlechtes gewissen und ich kam mir Geistebehindert vor weil ich Kind damals diese sitzungen als sonderausnahme wahrnahm die meine Freunde nicht bekamen, ich wusste ganz genau die haben mich auf dem gewissen, das hat sich richtig ekelhaft angefühlt wie als wäre man in seiner Freiheit eingeschränkt wie in einem Knast, wieso ist das alles soo, warum wird das Jugendamt so krass geduldet in diesem land??

Schule, Familie, Kommunikation, Psychologie, Gesellschaft, Jugendamt, Jura, Kinder und Erziehung, Liebe und Beziehung, Soziologie
Trittschall im Neubau ganz oben von unten - Ist das zulässig?

Hallo,

hatte in den letzten beiden Wohnungen starke Probleme mit Lärm (in der ersten Wohnung, 30er-Jahre-Bau: extrem lauter Trittschall; in der zweiten (noch aktuellen) Wohnung, 60er-Jahre-Bau, oberste Etage: Stimmen von unten und nebenan, Trittschall von unten und nebenan, Zimmertüren von unten zu hören).

Jetzt habe ich eine Neubauwohnung im Erstbezug (Fertigstellung: 2022) in der obersten Etage angemietet (wohne noch nicht dort). Am Samstagabend, als ich dort war, ist mir aufgefallen, dass ich sogar dort Schritte von unten gehört habe, allerdings vergleichsweise leise und sicherlich im Rahmen der DIN 4109 (die dB-Werte dürften vermutlich deutlich unter den zulässigen Grenzwerten liegen). Als Musik lief, hat man das auch kaum wahrgenommen. Allerdings weiß ich nicht, ob man das - auch wenn es dezent und in erster Linie bei Stille zu hören war - hören darf.

Die Wohnungsgesellschaft hat mir mitgeteilt, dass das Gebäude abgenommen wurde und keine Baumängel festgestellt werden konnten. Ich könnte mir vorstellen, dass es Schallbrücken geben könnte (Estrich ggf. mit Wand verbunden, ich habe auch einen Lüftungsschacht in der Wohnung, Rohre der Fußbodenheizung). Allerdings bin ich erst letztes Jahr in meine noch aktuelle Wohnung, die im Gegensatz zu der neuen Wohnung tatsächlich extrem hellhörig ist (wie Pappe, Baujahr 1960) eingezogen. Ich möchte natürlich einen "Umzugsmarathon" vermeiden (kein drittes Mal innerhalb von zwei, drei Jahren umziehen), zumal es kaum bezahlbare Neubauwohnungen gibt und das jedes Mal viel Geld kostet und nicht garantiert ist, dass ich das dann nicht wieder hätte. Ich weiß auch nicht, wie oft beim Schallschutz gepfuscht wird, auch wenn die DIN-Norm eingehalten wird (denn die ist ja, soweit ich das im Internet gelesen habe, nicht sonderlich streng hinsichtlich der dB-Werte, die bei mir ankommen dürfen). Ich bin aber kein Fachmann.

Haus, Wohnung, bauen, Handwerk, Recht, Mietrecht, Bauarbeiten, Baugewerbe, Bauphysik, Baurecht, Estrich, Gebäude, Jura, Neubau, trittschalldämmung, trittschall
Hausarbeit Strafrecht Probleme mit Bearbeitervermerk?

Hallo zusammen,

weil es hier ja für fast alles Menschen mit Ahnung gibt, vielleicht ja auch dafür:

Ich schreibe gerade meine erste Hausarbeit im Strafrecht und bin irgendwie ein bisschen überfordert. Vielleicht kann mir ja hier jemand mit dem richtigen Denkanstoß helfen :)

Im Sachverhalt passiert im Zuge eines Autorennens ein Unfall, zwei schwerverletze Personen und der Verursacher flüchtet. Sein Konkurrent überlegt es ihm gleichzutun, entscheidet sich aber dagegen. Stattdessen lädt er die Verletzten in sein Auto und legt sie einige Meter vor dem Krankenhaus ab, um nicht in Kontakt mit der Polizei zu kommen. Die beiden werden erst nach einer halben Stunde gefunden, einer verstirbt bei der folgenden Not-OP.

Nun habe ich aber das Problem, dass im Bearbeitervermerk § 221 StGB (Aussetzung) ausgeschlossen ist. Und ich komme einfach nicht drauf, wie ich die Situation angehen muss. Unterlassene Hilfeleistung ist es ja nicht, aber wirklich geholfen wird auch nicht. Oder kann man den ausbleibenden Anruf beim Notarzt als Unterlassene Hilfeleistung prüfen und den Transport danach irgendwie separat? Gibt es da irgendwas, das ich übersehe?

Und wie ist das mit dem Bearbeitervermerk, kann ich den letzten Teil einfach weglassen oder muss ich quasi eine Alternative für § 221 finden mit der ich das "Aussetzen" prüfen kann? Das hat mich schon im ersten Teil verunsichert, weil jegliche Straßenverkehrsdelikte ebenfalls ausgeschlossen sind und ich dadurch nicht § 315d (Verbotene Kraftfahrzeugrennen) prüfen kann, obwohl es sich ja offensichtlich genau darum handelt.

Es wäre echt super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte zumindest in die richtige Richtung zu denken!

Vielen Dank schonmal!

Recht, Hausarbeit, Jura, Strafrecht

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