Letztens war ich (dankbarer) Besucher einer Veranstaltung in der ein jüdischer Holocaust-Überlebender und ein nichtjüdischer Jurist auf der Bühne waren. Am Rande des eigentlichen Themas diskutierten sie über die Sinnhaftigkeit jüngerer Prozesse wie der gegen eine Sekretärin des KZ Stutthof.
Der Holocaust-Überlebende hinterfragte den Sinn gegen eine über 90jährige Frau mit mehreren Urenkeln noch einen Prozess anzustrengen. Er meinte es wäre (auch gegen sie) zu spät.
Der Jurist dagegen stimmte zwar zu, meinte aber juristisch gesehen wäre es „zwar zu spät, aber nicht viel zu spät“. Er argumentierte es gäbe nun eine Art Präzedenzfall für eine Beihilfe am Massenmord.
Ich kann beide Positionen gut nachvollziehen, jedoch empfinde ich diese Prozesse als beschämend zu spät. Wie steht der ZdJ zu diesen zu späten Prozessen?