Vertragsbruch Pferd?

Hallo!

vorab - diese Anzeige ist im Auftrag!

Meine gute Stallfreundin hat ein Problem was nun auch vor den Anwalt geht. Da ich mir Gute Frage vertraut bin, stelle ich nun diese Frage.
Es ist es natürlich von gutem Gebrauch zu wissen, inwiefern und wie man mit der Situation umgehen soll - auch wenn diese Frage nicht an einen Anwalt gerichtet ist.

Undzwar bestand für ihren Wallach ein Kauf- und Verfügungsvertrag. Dieser endet vertraglich festgehalten am 17.01.2022. Ich meine aber, das mündlich der 9. oder 10. für die Geldübergabe ausgemacht wurde. Ich weiß leider nicht genau welcher Tag es war. Jedenfalls war der Vertrag verpflichtend zum Kauf. Der Wallach steht seit einigen Monaten bei ihr im Stall (Freundin).

Nun gab es wohl mächtig Ärger mit der noch aktuellen Besitzerin, da diese Angst hatte ihr Geld nicht zu bekommen. Komplett unberechtigt..

Nun ist meine Freundin mehr als aufgelöst, da sie eine Nachricht von der Vorbesitzerin erhalten hat, dass sie das Pferd nun anderweitig verkauft hat und es nun auch geholt wird. Die potenzielle Käuferin hat daraufhin meine Freundin kontaktiert und behauptet das Pferd wäre ab sofort in ihrem Besitz. Und daraufhin blockiert.

Nun die Frage: Ist es Vertragsbruch? Die Vorbesitzerin möchte meine Freundin wegen Betrug anzeigen. Unserer Meinung nach unberechtigt. Zudem soll meine Freundin das Geld dennoch zahlen, damit sie von einer Anzeige absieht. Anscheinend droht sie auch durchgehend mit der Polizei und geht in Richtung erpressen.

Wie kann ich meiner Freundin nun am besten zur Seite stehen und wie kann ich ihr helfen?

Ich hoffe alle meine Angaben waren richtig, da ich nicht alles mitbekommen habe, kann ich auch nicht alles komplett wissen (zum Beispiel Datum, etc.).

Pferd, Recht, Anwalt, Vertrag, Jura, Pferdekauf, Rechtsstreit
Sachenrecht - schwierig?

Hallo zusammen, 

vielleicht könnte mir ja der ein oder andere Jura-Experte im Sachenrecht helfen?

Also:

  • Zwischen E (ursprünglicher Eigentümer) und A kommt eine Verwahrung (§ 688 BGB) auf unbestimmte Zeit über eine Katze zustande.
  • Zwischen A und B kommt eine Leihe (§ 598 BGB) der Katze zustande, so lange, bis E seine Katze wieder abholt. 
  • 7 Monate später möchte A an B die Katze veräußern, da sich E bis dahin immer noch nicht bei A bezüglich der Abholung der Katze gemeldet hat.B schickt den Kaufpreis per Post, A antwortet, dass B sich mit E bezüglich des Kaufs auseinandersetzen soll.
  • 4 Jahre später erfährt E von der Sachlage und möchte die Herausgabe der Katze von B nach § 985 BGB. B möchte von E die entstandenen Fütterungskosten i.H.v. 1.500 € und die übrigen Haltungskosten i.H.v. 2.500 € ersetzt verlangen. Allerdings meint E, nichts ersetzen zu müssen.

1. Wie würde man hier jeweils § 693 BGB (Ersatz von Aufwendungen bei Verwahrung) und § 601 I BGB (Verwendungsersatz bei Leihe) prüfen?

2. Kann E noch die Herausgabe seiner Katze von B gem. § 985 BGB verlangen, wenn ja, wie prüft man diese lange Paragraphen-Kette?

3. Muss E für B die entstandenen Fütterungskosten und die übrigen Haltungskosten ersetzen, auch wenn er sich weigert?

Über jegliche Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Recht, Gesetz, Anspruch, Bürger, Jura, Rechtswissenschaft, Sachenrecht, Staat, Zivilrecht
Wie soll daraus eine Juristische Hausarbeit werden?

Liebe Gemeinde,
ich bin noch recht frisch im LL.B. Studium und habe bisher ein paar wenige Subsumtionen geschrieben. Aber ich verstehe nicht wie aus diesem Sachverhalt eine Hausarbeit werden soll. :-( Handelt es sich dabei einfach um ein Gutachten? Aber wie verarbeite ich dann Quellen?
Ich bedanke mich für jede Hilfe.

Student S ist ein großer Fan der Filmtrilogie „Star Wars“. Im Internet findet er den Online-Shop O, der sich auf den Verkauf von Fanartikeln dieser Trilogie fokussiert hat. Auf der Homepage sind alle Fanartikel aufgelistet, die der O zur Auswahl hat. Darunter auch T-Shirts, Bücher, Figuren, Videospiele, Hörspiele usw. Da S demnächst die Ausstellung „Stars of the Galaxy“ in Frankfurt am Main besuchen möchte, ist er auf der Suche nach einem passenden T-Shirt dafür. Auf der Internetseite des O wird er fündig. S entscheidet sich für ein schwarzes T-Shirt mit dem berühmten Logo der „Star Wars“ Filmtrilogie. Er ist jedoch nicht sicher, welche Größe er benötigt, deshalb bestellt er dieses T-Shirt einmal in der Größe „L“ und einmal in „XL“ jeweils zum Preis von 35 EUR. Die Gesamtsumme i. H. v. 70 EUR bezahlt er per Vorkasse, d. h. S überweist den Rechnungsbetrag an O, bevor er die Ware erhalten hat. Einen Tag später erfährt S von seinem Freund F, dass der O ganz neue „Star Wars“ Figuren in sein Repertoire aufgenommen hat. Deshalb besucht er die Internetseite des O erneut und entdeckt die neuen Figuren von „Yoda“ und „Chewbacca“. Er bestellt diese sofort zum Preis von jeweils 30 EUR auf Rechnung. Dazu entdeckt er noch eine aktuelle Ausgabe der „LEGO Star Wars“-Zeitschrift, die er für 4,50 EUR erwirbt. Als die Bestellung des S zwei Tage später versandkostenfrei ankommt, packt S diese aus und sieht, dass die Figuren beschädigt sind. Sie sind in der Mitte durchgebrochen. Zudem probiert S die T-Shirts an und stellt fest, dass die Größe „L“ zu klein ist. Deshalb sendet er dieses T-Shirt unverzüglich zurück und zahlt 3 EUR für die Rücksendung. Dazu schreibt er auch sofort eine E-Mail an O und teilt ihm mit, dass er das T-Shirt in der Größe „L“ nicht mehr behalten möchte. Er verlangt von O die Rückerstattung der 35 EUR sowie die Zahlung der Rücksendekosten i. H. v. 3 EUR. Zudem verweist S auf die beschädigten Figuren und verlangt von O die Lieferung neuer Figuren. Zu Recht? Welche Ansprüche hat S gegen O? 

Studium, Recht, Gesetz, Hausarbeit, Jura, Jurastudium, Rechtswissenschaft, Jurastudent
Urheberrecht / Panoramafreiheit Gebäude?

Hallo zusammen,

kurz zum Sachverhalt: Ich bin Hobby-Musikproduzent und mache somit meine eigene Musik, die ich auch gerne veröffentlichen würde. Dazu habe ich eine Kamera mit der ich rausgehe und potentielle Motive von Natur, Gebäuden und anderen Motiven mache um diese später als Coverart oder auch als Thumbnail verwende.

Coverart beschränkt sich auf ein Bild darüber dann der Name des Tracks und mein Künstlername + Logo.

Ebenso eine 16:9 Version davon, die als Hintergrundbild zur Musik z.B. auf Youtube fungiert.

Da das bei Naturaufnahmen kein Problem dasteht habe ich aber aktuell bei einer Gebäudeaufnahme eventuell ein Problem.

Ein Track meinerseits trägt den Namen "Dom" und dazu wollte ich den Regensburger Dom fotografieren und ihn als Bild dazu verwenden.

Das Bild ist wie schon erwähnt dann als Thumbnail, als Coverart bei Spotify etc. und auf Youtube & Instagram im "Musikvideo" zu sehen.

Also werde ich schon alleine wegen Instagram etc. nicht um die kommerzielle Nutzung herumkommen auch wenn ich meinen Track als CC kennzeichnen würde.

Würde ich mich also strafbar machen, wenn ich ein Foto des Regensburger Doms, das ich selbst von öffentlich zugänglichen Orten aus ohne Hilfsmittel gemacht habe, für meine Musik verwende?

Man muss dazusagen, dass der Dom aktuell ein Baugerüst an einem der beiden Türme hat. Nicht, dass das auch noch Probleme macht...

TL:DR

Will ein Foto des Regensburger Doms für meine eigene Kunst verwenden und frage mich, ob dies strafbar ist.

Kunst, Rechtsanwalt, Recht, Urheberrecht, Gebäude, Jura
Jura, Zwischenprüfung, Angst?

Guten Morgen,

ich habe seit Wochen folgendes Problem: und zwar studiere ich jetzt im 3ten Semester Jura in Bayern und habe bisher nur eine 1 zwischenprüfung. Aufgrund der aktuellen Corona Situation hat sich diese ganze Regelung mit den Zwischenprüfungen geändert und verschoben. Ich hab 2 zwischenprüfungen im 2ten Semester geschrieben gehabt aber beide leider knapp nicht bestanden. Ich weiß auch worin der Fehler lag. Kurz und knapp die Klausuren waren online und ich war zu „entspannt“ und hab es auf die leichte Schulter genommen und mich nicht gut genug auf die Klausur vorbereitet. Ich weiß hätte ich eventuell mehr gelernt hätte ich es mit Sicherheit geschafft. Nun ist jedoch mein Problem, dass ich mir vorgenommen hab dieses Semester 2 zwischenprüfung zu schreiben ( Strafrecht III und Verwaltungsrecht AT).

Ich hab aber nur noch 2-3 Versuche. Die Klausuren sind Ende Februar und ich lerne schon seit Wochen und komme auch relativ gut mit. Jedoch ist diese Angst da es wieder nicht zu schaffen und exmatrikuliert zu werden. Ich weiß nicht was ich gegen diese Angst machen soll. Denkt ihr wenn man sich gut genug vorbereitet und viel lernt ist jede Klausur zu schaffen? Ist es etwas was in meiner „Macht“ liegt? Und denkt ihr ich sollte lieber 1 zwischenprüfung schreiben anstatt zwei? Ich würde gerne die große Übung in Strafrecht im 4ten Semester machen und dafür muss ich die zwischenprüfung in Strafrecht dieses Semester bestehen. Ich hab einfach so Angst es nicht zu schaffen. Meine größte Angst ist, dass ich am Ende dann so viel gelernt hab und es dennoch nicht geschafft habe….

Danke für eure antworten

Schule, Angst, Jura, Ausbildung und Studium
Mein Klassenlehrer hat richtigen Türkenhass, ich bin der einzige Türke in der Klasse und kann es ihm schlecht klar machen das er damit aufhören soll, was tun?

Also er macht sich oft lustig über Türken und erzählt viel von den griechen und ihren ach so schönem Land und kultur und wat weiß ich ja, abgesehen davon das er immer so geschichten erzählt und in seinem job seine private meinung auch nicht trennen kann ist schon sehr inkompetent wie ich finde, nun er fühlt sich von mir auch irgendwie angegriffen oft obwohl ich ihm nichts angetan habe, er ist echt vertieft in seinem Hassmodus, wie gehe ich damit um? er teilt ständig aus und ich stecke ständig ein und soll ruhig bleiben wenn ich ihn darauf anspreche, sagte er mir auch so mal ins Gesicht das ich ruhig sein soll und so also ich muss darüber echt schmunzeln, also ich darf ihn gar nicht darauf ansprechen das er das mal unterlassen soll alles was in bezug zu Türken hat, echt witziger kerl, er weiß auch gar nicht das ich im türkischen Verein bin, also ich bin sicher nicht ganz alleine mit meiner meinung, ich könnte ihm auch mal klarschiff machen das er doch mal ruhig sein sollte, aber dann heißt es wieder der Türke holt seine cousins und ist ganz, ganz schlimm und asozial da muss die Polizei her, aber das möchte ich sicher auch nicht und möchte das gern sachlich und diplomatisch klären, aber wie gehe ich vor?

Schule, Griechenland, Türkei, Bildung, Anwalt, Jura, Rassismus
Todesfall durch Beschneidung: Strafe?

Angelehnt an die gestrige Frage, hier ein kleines Update:

https://www.google.com/amp/s/www.dailymail.co.uk/news/article-10293843/amp/Circumcision-warning-two-year-old-dies-brother-bleeds-Western-Australia.html

In Australien ist gestern ein Kind in Folge einer Beschneidung gestorben. Der 2-jährige verstarb in Folge einer allergischen Reaktion auf ein Betäubungsmittel, was verwendet wurde. Zuhause fing er an allergische Reaktionen zu zeigen, wurde ins KH eingeliefert, doch jede Hilfe kam zu spät. Der 7 Monate alte (ebenfalls beschnittene) Bruder musste aufgrund von starken Nachblutungen notoperiert werden, hat aber überlebt. Die OPs wurden in einer privaten urologischen Praxis ohne medizinische Notwendigkeit durchgeführt (!). Heute hat der medizinische Verband Australiens reagiert und von nicht medizinisch notwendigen Beschneidungen abgeraten.

Nun die Frage: Findet ihr das da irgendwer für den Tod dieses Kindes bestraft werden sollte, da der Eingriff nicht hätte sein müssen? Oder sagt ihr, dass ist eben ein tragischer Einzelfall und man kann den Arzt bspw. nicht zur Verantwortung ziehen. Ich meine rein moralisch (!), nicht juristisch. Bitte begründen.

Man sollte jemanden zur Verantwortung ziehen, weil... 69%
Man sollte niemanden zur Verantwortung ziehen, weil... 20%
Was anderes.... 11%
Leben, Religion, Kinder, Mutter, Beschneidung, Menschen, Baby, Kleinkind, Deutschland, Tod, Politik, Kultur, Recht, Vater, Eltern, Gesetz, Junge, Penis, Welt, Arzt, Ethik, Gesundheit und Medizin, Glaube, Jura, Meinung, Moral, Urologie, Vorhaut, Philosophie und Gesellschaft, Abstimmung, Umfrage

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