Ist es legal komplett unerkenntlich/maskiert in der Öffentlichkeit zu laufen?

Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen

Ja 82%
Nein 9%
Alternative Antwort 9%

3 Antworten

Alternative Antwort

Grundsätzlich kannst du es versuchen. In der Öffentlichkeit könntest du, wenn du dich bedrohlich verhältst natürlich angezeigt werden.

Bus- und Bahnfahrer dürfen dir immer und ohne Angabe von Gründen den Zustieg verwehren, Gastronomen ebenso.

Aber wenn du unauffällig sein willst, ist eine Vermumung sowieso eine schlechte Wahl.

Gruß

Eragon


Marco79100 
Beitragsersteller
 01.12.2021, 19:14

wofür könnte ich denn angezeigt werden, also was heißt bedrohlich?

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Skohsl  09.07.2022, 10:03
@EragonArya
Strafgesetzbuch (StGB) § 183a - Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Welche bedrohliche sexuelle Handlung wird denn durch Vermummung vorgenommen? o.O

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Ja

Kommt drauf an wo. Teilweise ja, teilweise nein, damit du auf Kameras sichtbar bist. In der Tanke zum Beispiel musst du dein Gesicht zeigen.

Ja

Eigentlich schon

Im Sommer wäre es aber n bischen heiß und wäre von Vorteil in einer Bank oder einem Geschäft zumindest etwas abzunehmen