ALG2-Möbel?

Hey Leute!

Ich habe ein Thema, wo ich denke die Antwort schon zu wissen, aber dennoch hoffe, dass ich falsch liege.

Ich bin aktuell 18 Jahre jung und wohne bei meinen Eltern. Mein Dad ist Arbeiten und meine Mom, sowie ich, arbeitslos bzw Arbeitssuchend. Es ist schwer für mich eine Arbeit zu finden, da ich gesundheitliche Probleme habe, wo ich schon mit dem Amt zusammen sitze um eine gute Lösung zu finden. Aktuell bekommen wir insgesamt nur 78€ vom Staat für Miete, den Rest Zahlen wir alles selbst durch mein Dad. Wir wohnen schon seit 18 Jahren, wenn nicht sogar länger in unserer Wohnung. Möbel haben wir uns immer die nötigsten selbst geholt. Dadurch das wir allerdings seit ü1 Jahr nur noch "so wenig" vom Staat erhalten, haben wir natürlich viel weniger Geld als vorher, da wir selbst für alles aufkommen. Allerdings wird es langsam Zeit für neue Möbel.. Mein Bett geht immer mehr kaputt, mein Schreibtisch ist auch nicht mehr ganz der stabilste und Kleiderschrank das selbe. Finanziell ist dies aktuell garnicht möglich! Es gibt tatsächlich zwischendurch Zeiten, wo wir mit 40€ oder so für 2 Wochen auskommen müssen, bis Lohn wieder drauf ist. Mir selbst steht kein Geld für Möbel zu, da ich nicht ausgezogen bin oder sonst was, sondern zuhause wohne. Meinen Eltern ebenfalls nicht, da diese seit 18 Jahren oder mehr in der selben Wohnung leben. Gibt es da dennoch eine Möglichkeit neue Möbel zu beantragen, da wir dies vor über 18 Jahren zuletzt gemacht haben? Ich weiß das es die Möglichkeit gibt auf ein Darlehen, aber davon bin ich nicht unbedingt ein Freund. Ich meine menschlich gesehen würde ich sagen ja klar, wir genehmigen euch das, da ihr seit fast 20 jahren keine neuen Möbel oder ähnliches beantragt habt. Ich vermute zwar, dass genau das Gegenteil der Wahrheit entschprechen wird, aber vielleicht habt ihr da draußen mehr Ahnung. Wäre sehr nett von euch, wenn ihr mich ein wenig aufklären könntet.

Möbel, ALG II, Hartz IV, Jobcenter
Mit 18 direkt ausziehen und nebenbei Abitur machen?

Das klingt quasi unmöglich, ich weiß, aber ich will unbedingt mit 18 raus aus diesem Haus. Die Gründe sind einfach, dass ich unter häuslicher Gewalt jahrelang gelitten habe und dadurch viele Traumata haben, die einfach mich verfolgen. Im ganzen geht es mir einfach nicht gut bei meinen Eltern und ich will auch schon gar nicht mal mehr nach Hause und hocke viel lieber in der Schule als bei denen.

Ich würde gerne mit 18 (nächstes Jahr im Sommer) ausziehen, da ich aber mitten im Abi bin, wird das bestimmt schwierig, weil man ja sowas doch gar nicht finanzieren kann und außerdem kenne ich mich so überhaupt nicht mit den ganzen Gesetzten aus und worauf man achten sollte. Quasi bin ich echt hilflos, wenn es sich um das Thema ausziehen dreht.

Ich habe ein paar konkrete Fragen:

Ich weiß, dass ich Unterhalt von meinen Eltern verlangen könnte, aber was ist, wenn sie mir keinen zahlen würden?

Würde mir der Staat irgendwelche Unterstützungen geben?

Würde ich Kindergeld noch bekommen?

Wäre es überhaupt machbar mir einem 450€ Job, Unterhalt und Kindergeld eine kleine Wohnung zu finanzieren? Oder generell mir mein Leben zu finanzieren? Das wird doch knapp oder nicht?

Auf was sollte ich dringend achten?

Bekommen 18 Jährige Schüler überhaupt eine Wohnung?

Und wo müsste ich alles beantragen, also Unterhalt und Kindergeld zb?

Bafög oder so steht mir nicht zu oder?

Vielen lieben Dank für eure Hilfe schon mal im Voraus!!!!

Ps: Ich würde gerne das Jugendamt vermeiden, da ich schon eine Vorgeschichte hatte und die mir nicht wirklichen geholfen hatten, aber wenn es anders nicht geht, dann ziehe ich auch das durch

Schule, Familie, Wohnung, Recht, Unterhalt, Ausziehen mit 18, BAföG, Jobcenter, Kindergeld, Schülerjob, staatliche Unterstützung, Ausbildung und Studium
Aufhebungs und Erstattungsbescheid?

Guten Tag liebe GuteFragen.net,

Schockiert öffnete ich einen Brief vom Jobcenter. 

Darin stand dickgedruckt: ‚Mahnung im Namen des Jobcenters‘

In der Nächsten Seite stand Arbeitslosengeld II vom 01.07.2019 - 31.07.2019  (Aufhebungs und Erstattunsbescheid) mit einer Summe von 190€

Ich war zutiefst schockiert, da ich nie Leistungen auf meinen Konto erhalten habe vom Jobcenter.

Daher habe ich das Jobcenter angerufen und erklärt, dass ich keinen Cent von denen bekommen habe und mich auch nicht Arbeitslos gemeldet habe bei denen. 

Mir wurde daher erklärt, dass ich mit meiner Mutter (arbeitslos in dieser Zeit) eine Bedarfsgemeinschaft gebildet und Sie einen Betrag vom Jobcenter bekam. Da ich mit meiner Mutter zusammen gewohnt habe, hat Sie Leistungen für uns bekommen, wovon ich keine Ahnung hatte. Das Geld wurde auch auf Ihren Konto überwiesen. In der Zeit war ich 19 Jahre Alt. 

Daher wollte ich fragen, ob ich Einspruch legen kann, dass meine Mutter den Betrag zahlen muss? 

Weil ich wie schon erwähnt, nicht einen Cent weder vom Jobcenter oder von meiner Mutter bekommen habe.

Ich finde es unfair, dass ich dafür aufkommen muss. Wenn ich das Geld genommen hätte, würde ich es selbstverständlich auch zurückzahlen, gar keine Frage. 

Zudem habe ich keinen Kontakt mehr mit Ihr und weiss nicht, wie ich mit Ihr kommunizieren soll.

Leider habe ich auch nicht einfach so Geld, was ich unnötig aus dem Fenster werfen kann.

Mein Tag, nachdem ich den Brief gelesen habe war nur noch trüb. Ich war sehr traurig über dieses Geschehniss, weil ich nicht weiss, wie ich dafür aufkommen soll

Ich würde mich auf Hilfe freuen, die mir weiterhilft.

Was kann ich machen, dass der Betrag auf meine Mutter umgeschrieben wird oder dass ich es nicht zahlen muss?

welche Rechte habe ich gegenüber des Jobcenters? Wichtige Paragraphen oder Wissenswerte?

Ich brauche dringend Hilfe.

Vielen Dank 

Recht, Agentur für Arbeit, Jobcenter
Hartz 4 Bezug - vorweggenommene Erbfolge Immobilienschenkungen?

Hallo

Hartz 4 Bezug seit vielen Jahren

Die Eltern schenken dem Hatz 4 bezieher ein Haus als vorweggenommene Erbfolge. Hier zieht dieser mit seinem minderjährigen Kind ein. Eigennutzung. Das Haus hat 120 qm. Grundstücksfläche 127 qm

Die Eltern schenken dem Hartz 4 Empfänger eine weitere Immobilie. Hier lassen sich die Eltern "Leibgeding" - Wohnrecht sowie Wart und Pflege - im Grundbuch (sind 2 Flurstücke, bebautes Grundstück 998 qm sowie ein unbebautes Grundstück mit 558 qm) eintragen.

Im Schenkungsvertrag - nur im Schenkungsvertrag - wird das Haus aufgeteilt: Das komplette Dachgeschoss bewohnen die Eltern mit 120 qm - sind 2 abgeschlossene getrennte Wohnungen. Die Erdgeschosswohnung von 180 qm kann der Harz 4 Empfänger machen, was er möchte.

Diese Wohnungen wurden gar nicht erwähnt. Sind aber tatsächlich da. Im Keller ist eine weitere abgeschlossene 3 Zimmer Wohnung mit 70 qm sowie ein Apartment mit 50 qm. Beide Wohnungen Leerstand. Das komplette Anwesen wird der Harz 4 Empfänger als Eigentümer eingetragen als weitere vorweggenommenen Erbfolge.

Wie verhält sich das nunmehr mit der Leistung Hartz 4?

Muss hier ein Haus verkauft werden oder eine Wohnung?

oder Wohnungen vermietet werden?

Welche gesetzliche Grundlagen kommen hier zum Ansatz in Bezug Hartz 4?

Leibgeding (Wohnrecht sowie Wart und Pflege) Dies ist eine Gegenleistung. gemischte Schenkung. Wird das dann beim Hartz 4 Empfänger als Einnahme dagegen gerechnet?

Recht, Hartz IV, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen
Einbürgerungskosten beim Jobcenter beantragen?

Hallo, ich bin im Jahre 1999 in Deutschland geboren, also vor dem Jahre 2000, in dem Jahr wo das Gesetz in Kraft getreten ist, dass wenn man in Deutschland geboren ist, unabhängig von der Staatsbürgerschaft der Eltern (und sie seit 8 Jahren in Deutschland leben), dass man die deutsche Staatsbürgerschaft erhält.

Vor dem Jahre 2000 hätte ich nur die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen können, wenn mind. ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft gehabt hätte, was sie beide heute auch nicht haben.

Ich besitze ein unbefristetes Niederlassungserlaubnis und die türkische Staatsbürgerschaft. Allerdings möchte mich einbürgern lassen. Einfach aus dem Grund, weil ich mich als Deutscher sehe. Ich bin hier geboren, aufgewachsen und lebe gerne hier. Ich könnte es mir nicht vorstellen, woanders auf der Welt zu leben. Außerdem würde ich gerne das Wahlrecht in Anspruch nehmen, was man als Nicht-EU-Bürger nicht nehmen kann. (was ich auch richtig finde).

Ich wohne in einer Bedarfsgemeinschaft was Sozialleistungen erhält. Außerdem besuche ich nebenbei eine Volkshochschule um meine Mittlere Reife zu absolvieren, was mich monatlich inkl. Busfahrkarte ca. 120€ kostet. Deswegen kann ich mir die Einbürgerungskosten in Höhe von 255€ leider nicht leisten.

Kann man beim Jobcenter die Einbürgerungskosten beantragen? Oder gibt es andere Möglichkeiten auf Vergünstigungen?

ALG II, Einbürgerung, Jobcenter, Ausbildung und Studium
Warum muss ich persönlich zum Arzt vom Jobcenter?Was erwartet mich?

Hallo Community,

ich versuche mich kurz zu fassen, ich bin seit längerer Zeit wegen körperlichen und psychischen Problemen als nicht Erwerbsfähig krank geschrieben.

Ich habe bereits einmal beim Amtsarzt vom Jobcenter und bei der Rentenkasse erscheinen müssen und es war furchtbar. (Es wurde sogar einmal ein Urintest von mir verlangt, was absolut entwürdigend und schlimm für mich war weil ich niemals auf fremde Toiletten gehe. Den Grund dafür verstehe ich bis heute nicht. ! Kann ich mich gegen so etwas wehren?)

Nun habe ich nach 4 Jahren einen weiteren Termin bekommen, obwohl ich 35 + Seiten an Unterlagen, ärztlichen Befunden, Diagnosen, mehrern Seiten sehr persönliche, genaue Angaben über ALLES was bei mir war und ist geschrieben an die Stelle geschickt habe.

Trotzdem muss ich jetzt persönlich dort erscheinen und frage mich warum? Warum wird mir das angetan? Ich kann aufgrund extremer Angstörung so schon kaum außer Haus gehen, zu Ärzten und arbeite mit Psychatern und Psychologen, nehme meine Tabletten und tu mein Bestes.
Warum will der Medizinische Dienst mich persönlich sehen? Und was habe ich dort zu erwarten? Ich wüsste nicht was man mich fragen könnte was ich nicht schon ausführlich geschrieben habe und mit Unterlagen darglegt habe.
Es steht in dem Schreiben dass FALLS aufgrund der Aktenlage nicht entschieden werden kann ein persönlicher Termin stattfindet. Ich habe so viel Akten eingeschickt....! Und es steht dabei dass Abstand und Maskenpflicht gegeben ist. Warum muss ich mich trotzdem in ein Gebäude begeben um persönlich vor jemanden zu sitzen der schon alle Informationen von mir hat???

Ich wäre dankbar über Erfahrungen, Hilfe und Tipps wie das zu bewältigen ist!

Alles Liebe

Recht, Untersuchung, chronische Krankheiten, Gesundheit und Medizin, Jobcenter, psychische Erkrankung, medizinischer Dienst, Rentenkasse

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