Zollamtsbrief - Ermittlungsverfahren wegen Verdacht auf Betrug zum Schaden des Jobcenters - Erfahrungen?
Hi zusammen,
meine Partnerin und ich haben die Tage Post vom Zollamt bekommen - es wurde ein Ermittlungsverfahren gegen uns eingeleitet, da wir 2018 vergessen hatten, dem Jobcenter mitzuteilen, das sie eine Stelle für 2 Wochen angetreten war. (nicht absichtlich, sondern fahrlässig -.-) Es geht um 115€, die aber schon längst beglichen wurden, nachdem das Jobcenter uns damals angeschrieben hatte, um die Forderung geltend zu machen.
Mittlerweile sind wir beide im unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Nun liegt bei dem Schreiben ein Anhörungsbogen bei, den wir ausfüllen sollen. Wir sind zum ersten Mal damit in Berührung gekommen - hat jemand damit Erfahrung und weiß in etwa, was da auf einen zukommt, wenn die Forderung beglichen wurde?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn der Schaden bereits ausgeglichen ist, wird vermutlich nicht mehr so viel passieren.
Ihr solltet dem Zoll gegenüber alle Angaben wahrheitsgemäß machen und danach abwarten.
Je nachdem, was danach passiert, könnt Ihr Euch einen Anwalt nehmen. Eventuell auch schon für die Anhörung.
Basierend auf Euren Angaben würde ich schlimmstenfalls ein Bußgeld erwarten.
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Das Verfahren wird eingestellt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
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Ich würde an eurer Stelle zu einem Anwalt für Sozialrecht gehen und euch beraten lassen, bevor ihr zur Anhörung geht. Der kann euch sagen was im schlimmsten Fall passieren kann und mit welcher Taktik ihr am sinnvollsten vorgeht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Es war nur mein persönlicher Tipp.
Bei Steuervergehen bzw. Sozialversicherungs-Vergehen geht der Staat gerne sehr hart vor. Da ist es (meiner Meinung nach) gut, gut informiert zu sein. Und das von jemandem, der sich auf dem Gebiet auskennt und Erfahrungen mit den örtlichen Gerichten hat.
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Dennoch handelt es sich um lediglich 115 Euro.
Die Gerichtskosten sind 10 bis 20 mal so hoch....
Gruß
![](https://images.gutefrage.net/media/user/peterobm/1457486128142_nmmslarge__530_122_2203_2203_77257f2eebb8d672f87d699df733b210.jpg?v=1457486130000)
da die Summe bezahlt wurde, steht trotzdem noch der Betrug im Raum, das könnte vor Gericht gehen.
bleibt abzuwarten was kommt
Der Anhörungsbogen dient zur Ermittlung, wie es dazu kommen konnte. auch Fahrlässigkeit schützt nicht vor Strafe
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Klar, Fahrlässigkeit schützt nicht. Wir hoffen, wenn da etwas kommt, das es im schlimmsten Falle ein Bußgeld sein wird.
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Ein klassischer Betrug liegt schon mal nicht vor, da die Bereicherungsabsicht fehlt.
Abgesehen davon, wird das Verfahren womöglich wegen geringfügigkeit eingestellt...
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Yetanotherpage/1551373105610_nmmslarge__691_0_1656_1656_dbc71bd47765ebce1994bc25a984fb8b.jpg?v=1551373106000)
Fahrlässigkeit ist aber kein Betrug. Betrug setzt Vorsatz voraus, den der Bezichtiger nachweisen muss.
Ein Rechtsanwalt sollte bei diesem Verfahren teurer sein, als die zu erwartende Strafe...