Zollamtsbrief - Ermittlungsverfahren wegen Verdacht auf Betrug zum Schaden des Jobcenters - Erfahrungen?

4 Antworten

Wenn der Schaden bereits ausgeglichen ist, wird vermutlich nicht mehr so viel passieren.

Ihr solltet dem Zoll gegenüber alle Angaben wahrheitsgemäß machen und danach abwarten.

Je nachdem, was danach passiert, könnt Ihr Euch einen Anwalt nehmen. Eventuell auch schon für die Anhörung.

Basierend auf Euren Angaben würde ich schlimmstenfalls ein Bußgeld erwarten.

Das Verfahren wird eingestellt.


LucineMiyu 
Beitragsersteller
 08.09.2021, 22:06

Das wäre zu hoffen.

0

Ich würde an eurer Stelle zu einem Anwalt für Sozialrecht gehen und euch beraten lassen, bevor ihr zur Anhörung geht. Der kann euch sagen was im schlimmsten Fall passieren kann und mit welcher Taktik ihr am sinnvollsten vorgeht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Juristin

JohnWayne1106  08.09.2021, 22:07

Ein Rechtsanwalt sollte bei diesem Verfahren teurer sein, als die zu erwartende Strafe...

0
kleeblatt27003  09.09.2021, 13:25
@JohnWayne1106

Es war nur mein persönlicher Tipp.

Bei Steuervergehen bzw. Sozialversicherungs-Vergehen geht der Staat gerne sehr hart vor. Da ist es (meiner Meinung nach) gut, gut informiert zu sein. Und das von jemandem, der sich auf dem Gebiet auskennt und Erfahrungen mit den örtlichen Gerichten hat.

0
JohnWayne1106  09.09.2021, 21:39
@kleeblatt27003

Dennoch handelt es sich um lediglich 115 Euro.

Die Gerichtskosten sind 10 bis 20 mal so hoch....

Gruß

0

da die Summe bezahlt wurde, steht trotzdem noch der Betrug im Raum, das könnte vor Gericht gehen.

bleibt abzuwarten was kommt

Der Anhörungsbogen dient zur Ermittlung, wie es dazu kommen konnte. auch Fahrlässigkeit schützt nicht vor Strafe


LucineMiyu 
Beitragsersteller
 08.09.2021, 22:03

Klar, Fahrlässigkeit schützt nicht. Wir hoffen, wenn da etwas kommt, das es im schlimmsten Falle ein Bußgeld sein wird.

0
JohnWayne1106  08.09.2021, 22:09

Ein klassischer Betrug liegt schon mal nicht vor, da die Bereicherungsabsicht fehlt.

Abgesehen davon, wird das Verfahren womöglich wegen geringfügigkeit eingestellt...

0
Yetanotherpage  09.09.2021, 07:05

Fahrlässigkeit ist aber kein Betrug. Betrug setzt Vorsatz voraus, den der Bezichtiger nachweisen muss.

0