Aufhebungs und Erstattungsbescheid?
Guten Tag liebe GuteFragen.net,
Schockiert öffnete ich einen Brief vom Jobcenter.
Darin stand dickgedruckt: ‚Mahnung im Namen des Jobcenters‘
In der Nächsten Seite stand Arbeitslosengeld II vom 01.07.2019 - 31.07.2019 (Aufhebungs und Erstattunsbescheid) mit einer Summe von 190€
Ich war zutiefst schockiert, da ich nie Leistungen auf meinen Konto erhalten habe vom Jobcenter.
Daher habe ich das Jobcenter angerufen und erklärt, dass ich keinen Cent von denen bekommen habe und mich auch nicht Arbeitslos gemeldet habe bei denen.
Mir wurde daher erklärt, dass ich mit meiner Mutter (arbeitslos in dieser Zeit) eine Bedarfsgemeinschaft gebildet und Sie einen Betrag vom Jobcenter bekam. Da ich mit meiner Mutter zusammen gewohnt habe, hat Sie Leistungen für uns bekommen, wovon ich keine Ahnung hatte. Das Geld wurde auch auf Ihren Konto überwiesen. In der Zeit war ich 19 Jahre Alt.
Daher wollte ich fragen, ob ich Einspruch legen kann, dass meine Mutter den Betrag zahlen muss?
Weil ich wie schon erwähnt, nicht einen Cent weder vom Jobcenter oder von meiner Mutter bekommen habe.
Ich finde es unfair, dass ich dafür aufkommen muss. Wenn ich das Geld genommen hätte, würde ich es selbstverständlich auch zurückzahlen, gar keine Frage.
Zudem habe ich keinen Kontakt mehr mit Ihr und weiss nicht, wie ich mit Ihr kommunizieren soll.
Leider habe ich auch nicht einfach so Geld, was ich unnötig aus dem Fenster werfen kann.
Mein Tag, nachdem ich den Brief gelesen habe war nur noch trüb. Ich war sehr traurig über dieses Geschehniss, weil ich nicht weiss, wie ich dafür aufkommen soll
Ich würde mich auf Hilfe freuen, die mir weiterhilft.
Was kann ich machen, dass der Betrag auf meine Mutter umgeschrieben wird oder dass ich es nicht zahlen muss?
welche Rechte habe ich gegenüber des Jobcenters? Wichtige Paragraphen oder Wissenswerte?
Ich brauche dringend Hilfe.
Vielen Dank
6 Antworten
Du kannst nur dann zu Zahlungen herangezogen werden, wenn Du damals den Antrag und die Kenntnisnahme des Merkblattes/der Belehrung zu den Mitwirkungspflichten unterschrieben hast.
Wenn das damals nicht erfolgt ist, musst Du das umgehend gegenüber dem Jobcenter erklären.
Hat Dir Deine Mutter zum damaligen Zeitpunkt Kost und Lohis gewährleistet? Meinst Du das fällt vom Himmel?
Erst einmal wäre es interessant zu erfahren, warum es zu einer Rückforderung kam. Hat sich Deine Mum nicht fristgerecht abgemeldet?
Du kannst Dich relativ problemlos mit dem Jobcenter auf kleine Raten vereinbaren.
Keinen Kontakt zur Mutter: auf Deinen Wunsch. Dann baue ihn wieder auf, rechtlich wirst Du kaum etwas gegen diese Mahnung unternehmen können.
Sag mal wie Alt bist du?? Wie wäre es wenn du wieder in die Online Welt versinkst?
Ich bin 43. Ich weise Dich auf Dinge hin, die nun einmal Fakten sind. Du darfst sehr gerne sämtliche SGBs durchforsten und mich dann eines Besseren belehren.
Deine Mutter hat Geld erhalten für Dich und von diesem Geld hast Du mit Nahrung, Kleidung usw profitiert (immerhin lebst Du ja). Dieses Gekd hat sie aber wohl zu Unrecht erhalten und daher wird das Geld, welches für Dich an Deine Mutter gezahlt wurde, von Dir eingefordert.
Geld bekommen hast Du offensichtlich schon vom Jobcenter, nur wurde es nicht an Dich ausgezahlt, sondern wohl an die Mutter als Vetreterin Eurer Bedarfsgemeinschaft, was bei unter 25-jährigen Leistungsbeziehern gängig ist.
Ob die Rückforderung nunmehr korrekt ist, kann hier niemand beurteilen.
Du solltest Dich meiner Meinung nach schnellstmöglich mit einem Fachanwalt für Sozialrecht in Verbindung setzen:
Das Jobcenter interessiert nur eins und zwar das Du mit deiner Mutter damals Leistungen bezogen habt und Du offensichtlich diese 190 Euro zu Unrecht erhalten hast, weil Du wahrscheinlich Einkommen hattest, was bei der Berechnung deines Bedarfs nicht berücksichtigt wurde.
Ob Du von deiner Mutter eine Art Taschengeld bekommen hast oder nicht, ist hier nicht relevant.
Wenn die Forderung also zu Recht erhoben wird, wovon ich einmal ausgehe, dann wirst Du über die Rückzahlung nicht herumkommen.
Kannst und solltest dann innerhalb der Frist schriftlich eine Ratenzahlung beantragen.
Eigentlich ist es unfair gegenüber Deiner Mutter, die Dich in dieser Zeit ja wohl mit durchgefüttert hat.
Du kannst natürlich versuchen schriftlich zu widersprechen. Ob es was bringt, steht auf einem anderen Blatt. Wenn Du zahlen musst, versuche kleine Raten auszuhandeln.
Es gibt nicht immer perfekte Eltern, die alles für Ihre Kinder machen würden sondern auch andersherum
wenn man keine Ahnung hat sollte man echt keine großen töne spucken. Ich habe sehr viel für sie gemacht. Ihr kennt meine Geschichte nicht und urteilt mit so einem schwachsinn
Das ist unglaublich wie manche provokant antworten. Auf diese Antworten verzichte ich. Wenn man keine Ahnung hat dann sollte man echt mal ruhig sein, weil man keine ahnung hat wie man sich fühlt.