Aufhebungs und Erstattungsbescheid?

6 Antworten

Du kannst nur dann zu Zahlungen herangezogen werden, wenn Du damals den Antrag und die Kenntnisnahme des Merkblattes/der Belehrung zu den Mitwirkungspflichten unterschrieben hast.

Wenn das damals nicht erfolgt ist, musst Du das umgehend gegenüber dem Jobcenter erklären.

Hat Dir Deine Mutter zum damaligen Zeitpunkt Kost und Lohis gewährleistet? Meinst Du das fällt vom Himmel?

Erst einmal wäre es interessant zu erfahren, warum es zu einer Rückforderung kam. Hat sich Deine Mum nicht fristgerecht abgemeldet?

Du kannst Dich relativ problemlos mit dem Jobcenter auf kleine Raten vereinbaren.

Keinen Kontakt zur Mutter: auf Deinen Wunsch. Dann baue ihn wieder auf, rechtlich wirst Du kaum etwas gegen diese Mahnung unternehmen können.


BenutzerinYXZ 
Beitragsersteller
 13.09.2021, 20:58

Das ist unglaublich wie manche provokant antworten. Auf diese Antworten verzichte ich. Wenn man keine Ahnung hat dann sollte man echt mal ruhig sein, weil man keine ahnung hat wie man sich fühlt.

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BenutzerinYXZ 
Beitragsersteller
 13.09.2021, 21:01
@Wiesel

Sag mal wie Alt bist du?? Wie wäre es wenn du wieder in die Online Welt versinkst?

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Wiesel  13.09.2021, 21:05
@BenutzerinYXZ

Ich bin 43. Ich weise Dich auf Dinge hin, die nun einmal Fakten sind. Du darfst sehr gerne sämtliche SGBs durchforsten und mich dann eines Besseren belehren.

Deine Mutter hat Geld erhalten für Dich und von diesem Geld hast Du mit Nahrung, Kleidung usw profitiert (immerhin lebst Du ja). Dieses Gekd hat sie aber wohl zu Unrecht erhalten und daher wird das Geld, welches für Dich an Deine Mutter gezahlt wurde, von Dir eingefordert.

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Geld bekommen hast Du offensichtlich schon vom Jobcenter, nur wurde es nicht an Dich ausgezahlt, sondern wohl an die Mutter als Vetreterin Eurer Bedarfsgemeinschaft, was bei unter 25-jährigen Leistungsbeziehern gängig ist.

Ob die Rückforderung nunmehr korrekt ist, kann hier niemand beurteilen.

Du solltest Dich meiner Meinung nach schnellstmöglich mit einem Fachanwalt für Sozialrecht in Verbindung setzen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Das Jobcenter interessiert nur eins und zwar das Du mit deiner Mutter damals Leistungen bezogen habt und Du offensichtlich diese 190 Euro zu Unrecht erhalten hast, weil Du wahrscheinlich Einkommen hattest, was bei der Berechnung deines Bedarfs nicht berücksichtigt wurde.

Ob Du von deiner Mutter eine Art Taschengeld bekommen hast oder nicht, ist hier nicht relevant.

Wenn die Forderung also zu Recht erhoben wird, wovon ich einmal ausgehe, dann wirst Du über die Rückzahlung nicht herumkommen.

Kannst und solltest dann innerhalb der Frist schriftlich eine Ratenzahlung beantragen.

Eigentlich ist es unfair gegenüber Deiner Mutter, die Dich in dieser Zeit ja wohl mit durchgefüttert hat.

Du kannst natürlich versuchen schriftlich zu widersprechen. Ob es was bringt, steht auf einem anderen Blatt. Wenn Du zahlen musst, versuche kleine Raten auszuhandeln.


BenutzerinYXZ 
Beitragsersteller
 13.09.2021, 20:55

Es gibt nicht immer perfekte Eltern, die alles für Ihre Kinder machen würden sondern auch andersherum

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BenutzerinYXZ 
Beitragsersteller
 13.09.2021, 20:52

wenn man keine Ahnung hat sollte man echt keine großen töne spucken. Ich habe sehr viel für sie gemacht. Ihr kennt meine Geschichte nicht und urteilt mit so einem schwachsinn

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