Guten Tag liebe GuteFragen.net,

Schockiert öffnete ich einen Brief vom Jobcenter. 

Darin stand dickgedruckt: ‚Mahnung im Namen des Jobcenters‘

In der Nächsten Seite stand Arbeitslosengeld II vom 01.07.2019 - 31.07.2019  (Aufhebungs und Erstattunsbescheid) mit einer Summe von 190€

Ich war zutiefst schockiert, da ich nie Leistungen auf meinen Konto erhalten habe vom Jobcenter.

Daher habe ich das Jobcenter angerufen und erklärt, dass ich keinen Cent von denen bekommen habe und mich auch nicht Arbeitslos gemeldet habe bei denen. 

Mir wurde daher erklärt, dass ich mit meiner Mutter (arbeitslos in dieser Zeit) eine Bedarfsgemeinschaft gebildet und Sie einen Betrag vom Jobcenter bekam. Da ich mit meiner Mutter zusammen gewohnt habe, hat Sie Leistungen für uns bekommen, wovon ich keine Ahnung hatte. Das Geld wurde auch auf Ihren Konto überwiesen. In der Zeit war ich 19 Jahre Alt. 

Daher wollte ich fragen, ob ich Einspruch legen kann, dass meine Mutter den Betrag zahlen muss? 

Weil ich wie schon erwähnt, nicht einen Cent weder vom Jobcenter oder von meiner Mutter bekommen habe.

Ich finde es unfair, dass ich dafür aufkommen muss. Wenn ich das Geld genommen hätte, würde ich es selbstverständlich auch zurückzahlen, gar keine Frage. 

Zudem habe ich keinen Kontakt mehr mit Ihr und weiss nicht, wie ich mit Ihr kommunizieren soll.

Leider habe ich auch nicht einfach so Geld, was ich unnötig aus dem Fenster werfen kann.

Mein Tag, nachdem ich den Brief gelesen habe war nur noch trüb. Ich war sehr traurig über dieses Geschehniss, weil ich nicht weiss, wie ich dafür aufkommen soll

Ich würde mich auf Hilfe freuen, die mir weiterhilft.

Was kann ich machen, dass der Betrag auf meine Mutter umgeschrieben wird oder dass ich es nicht zahlen muss?

welche Rechte habe ich gegenüber des Jobcenters? Wichtige Paragraphen oder Wissenswerte?

Ich brauche dringend Hilfe.

Vielen Dank