Gekündigt worden? Was jetzt?

Hallo Leute ich habe Mal eine Frage vielleicht hat ja jemand schon Erfahrungen mit sowas und kann mir genaueres sagen.

Zur Thematik,

Ich habe am 1.7.21, also vor knapp einem Monat, einen neuen Job angefangen, einfach um etwas Geld zusammen zu sparen in den nächsten zwölf Monaten, dar ich nächstes Jahr studieren möchte.

Nun wurden bei meiner Arbeit, borderline illegale Dinge abgezogen und ich hab gesagt da mach ich nicht mit, darauf hin habe ich den Betriebsrat angesprochen und diese dann meinen Chef.

Mein Chef hat mich nun fristlos gekündigt, mit der Begründung Vertrauen zum Mitarbeiter (also mir) währe geschädigt, ich hätte mich nicht an Arbeitsanweisungen gehalten (das stimmt, schließlich wollte ich nichts illegales machen und bin direkt zum Betriebsrat)

Jetzt habe ich aber nur einen Monat lang gearbeitet und weiß nicht welche Leistungen ich jetzt beziehen kann und soll!

Ich habe heute zwar schon Bewerbungen raus geschickt aber selbst wenn ich bis nächsten Monat wo anfangen, fehlt mir mindestens nächsten Monat für alles das Geld.

Ich finde die Seiten vom Jobcenter und Arbeitsamt zu verwirrend und bin nun echt ratlos.

Ich bin außerdem ein Waisenkind und habe auch keine Eltern oder Familie die mich aufnehmen oder finanziell unterstützen können.

Ich bin um jede Antwort dankbar und bedanke mich bei euch schon Mal.

Arbeit, Kündigung, Job, Jobcenter, Ratlosigkeit, waisenkind, Ausbildung und Studium
Jobcenter gewährt nach Antrag auf Erstausstattung für Wohnung nur Gutscheine - Rechtens?

Hallo,

ich habe für mich und meine Bedarfsgemeinschaft (2 Erwachsene + 1 Kind) einen Antrag auf Erstausstattung inkl. Elektrogeräten für die Wohnung beim Jobcenter gestellt. Der Antrag wurde nun auch bewilligt, allerdings in Form von Gutscheinen (Wert gesamt ca. 2000€).

In meinem Antrag bat ich allerdings um Überweisung auf mein Bankkonto.

Laut Harald Thome (Richtlinien des kommunalen Trägers vom 01.01.21) zahlt mein zuständiges Jobcenter die Erstausstattung in Form von Geld- oder Sachleistung als Pauschale aus. Laut telefonischer Auskunft bei der Teamleitung des Jobcenters wurde mir mitgeteilt, dass diese aufgrund einiger schlechter Erfahrungen nun hauptsächlich Gutscheine ausstellen.

Da wir kein Sozialkaufhaus im Landkreis haben sind die Gutscheine laut Jobcenter überall wo sie diese annehmen gültig. Ich kann also z. B. bei XXL Lutz einkaufen und das Jobcenter überweist dann den Betrag ans Möbelhaus. Allerdings steht auf den Gutscheinen z. B. 40€ für Staubsauger, 10€ für Lampe.

Auf Nachfrage wie es denn ist wenn ich etwas online bestellen möchte, z. B. bei Otto wurde mir mitgeteilt, dass ich etwas ja auf Rechnung bestellen könnte und die Rechnung dann beim Jobcenter einzureichen ist, damit diese es an Otto überweisen.

Nun ist es ja so, dass z. B. für eine Couch 150€, Waschmaschine 300€, usw. Pauschale bezahlt werden. Wenn ich mir jetzt aber teurere Produkte bestelle und die Rechnung einreiche, meckert das Jobcenter bestimmt. Ich finde es außerdem diskriminierend, dass sie somit jeden einzelnen Gegenstand den ich kaufe dokumentiert haben und ich somit auch nur ungefähr meinen Pauschalbetrag verwenden kann. Außerdem müsste ich bei Privatverkäufen über ebay Kleinanzeigen erwähnen, dass dies durch das Jobcenter überwiesen wird, worauf sich mit Sicherheit keiner einlässt. Außerdem möchte ich das auch gar nicht erwähnen sondern einfach ohne langes Hin und her meine Wohnungseinrichtung kaufen können.

Ist das denn so rechtens?

Diese Rechtssprechungen habe ich bereits aus dem Internet herausgefiltert:

Die Erstausstattung kann als Sach- oder Geldleistung gewährt werden (§ 24 Abs. 3 S. 5 SGB II -E). Geldleistung hat Vorrang (LPK SGB II, 2. Aufl., § 23 Rz 16; Eicher/Spellbrink 2. Aufl. § 23, Rz 37),

Sachleistungsgewährung ist tendenziell diskriminierend (LPK SGB II, 2. Aufl.,§ 4 Rz 9).

Der Geldleistungsanspruch kann auch über das Wunschrecht (nach § 33 S. 2 SGB I) begründet werden

Das Gesetz sieht hier für Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltgeräten gem. § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II keine Kontrolle vor (gilt generell für § 23 Abs. 3 SGB II).

Meint ihr ob ein Widerspruch mit diesen Urteilen gegen die Auszahlung in Form von Gutscheinen erfolgreich sein könnte?

Ich bedanke mich im Voraus recht herzlich und freue mich auf eure Rückmeldung!

Recht, ALG II, Erstausstattung, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen
Komm ich ins Gefängnis (angeblich sozialbetrug)?

ich habe ein Brief erhalten soll betrug begangen haben !! Ich habe früher nicht mit dem Vater zusammen gewohnt er war bei mir öfter um mir zu helfen Einkauf mit Kinder Möbel aufbauen Haushalt hatt Mal gekocht für uns wenn er Mal in der Woche bei uns war usw Außendienst war da hatt beim 2 Termin nichts gefunden da wurde mir vorgeworfen ich hatte die Wohnung manipuliert Darfür ! Beim 1 Termin konnte ich sie nicht rein lassen da ich zur Kita musste und ich nicht die 1 Stunde mehr Kita zahlen kann 🥺 und das Gericht (Sozialgericht)hatt dann gemeint wir wurden aus einem Topf wirtschaften und er würde sein Lebensmittelpunkt bei mir haben und nicht bei sich in der Wohnung wohnen 2 Jahre nur wegen kochen usw weil wir als Paar getrennt mit 2 Kinder gewohnt haben (Sozialgericht Eilverfahren giebt es auch Beschluss ) naja jedenfalls sollte ich es zurück zahlen 14.000 €,Wiederspruch hatte nix gebracht weil sie sich auf das Urteil vom sozialgericht berufen klagen konnte ich nicht da ich keine rechtsschutz Versicherung hatte und Prozeßkosten gingen nicht da wir ja zu einer zwangst bedarfsgemeinschaft gemacht wurden und wir zu viel an Gelder gehabt hätten und ich selbst zahlen ging nicht also Job gefunden keine Leistungen bekommen bis 2019 und 2 Jahre später Anzeige die Frage muss ich in Knast mit 3 Kindern bin aktuell schwanger !? Habe echt Angst ,☹️🤰🏼💙weil es wirklich kein betrug ist !Jetzt die Frage wie verhalten Bitte da ich Kinder habe und nicht in Knast will für entwas was ich nicht bewusst getan habe weil ein Vater der sich kümmert war für mich ok ich wollte ja nie ein Jobcenter betrügen .,.LG angy ❤️

Recht, Jobcenter, Strafrecht
Warum hikft das jobcenter mir nicht vom erlangen des führerscheins wenn ich eine festanstellung bekäme?

Ich würde bei einer garten und landschaftsbau Firma festangestellt werden wenn ich den führerschein habe, der arbeitgeber würde mich mindestens für 6 Monate anstellen wollen, ich hatte daraufhin bei der arbeitsvermittlerin höflichst angefragt schon vor 4 Monaten, hatte auch eine bestätigung und arbeitsvertrag gleich eingereicht vor 4 Monaten, dann war mal die arbeitsvermittlerin im urlaub 2 Wochen dann als sie wieder zurück kam musste es geprüft werden und dauerte wieder zwei wochrn bis dann eine rückmeldung kam das der arbeitsvertrag nicht genüge es müsse drinnen stehen ab wann der arbeitgeber vor habe mich einzustellen und für wie lange obwohl drinnen stand festanstellung sobald der führerschein vorzuweisen ist, obwohl die arbeitsvermittlerin sogar auch noch davor den arbeitgeber kontaktierte und es bestätigt bekam forderte sie mich nochmal auf einen konkreteren arbeitsvertrag einzureichen, dann war aber der arbeitgeber diesmal im urlaub 4 wochen lang und seit zwei Tagen ist er wieder da, in dieser zeit gabs einen jobcenter wechsel, ein anderes jobcenter und andere arbeitsvermittlerin ist jetzt zuständig und hatte mit ihr soeben telefoniert, warum sind die eigentlich so scharf darauf alles zu bestreiten und sich quer zu stellen wie ein querdenker? Sie meint mir einfach das sie mir keinen führerschein finanzieren möchte da ich nivht eingereicht habe sie hatte mich kaum aussprechen lassen wollen obeohl ich höflich war sagte ich ihr grade nocg das der arbeitgeber im urlaub war, dann sucht sie aufeinmal neue gründe wie das es keinen sinn machen würde dort zu arbeiten ich habe ja keine vor qualifizerung im garten und landschaftsbau dann meinte ich sehr wohl habe vor erfahrung in dem bereich ivh habe einen eigenen garten und ein meisterwerk ist das auch nicht, dann suchte sie wieder nsch neuen gründen und meinte ja es werde eh winter da macht es keinen sinn und das wäre nivht nachhaltig, nachhaltig wäre für sie 3-4 jahre festanstellung zu bekommen... Und das sagt sie von ihrer überzeugung aus und gibt mir nicht mal eine chsnce geschweige lässt mich ausreden, warum sind die so drauf? Am anfsng von der ersten zuständigen arbeitsvermittlerin musste ich auch kämpfen und sehr höflich um eine finanzierung des führerscheins nachfragen zuerst meinte sie auch nein bis ich dann mit dem teamleiter darüber einmal sprach und dann hatten die interesse und als die da kontskt mit dem arbeitgeber aufnahmen haben die mir auch formulare zugeschickt gehabt und wollten die iban vom arbeitgeber sowie die führerscheinkosten vob mir wissen um das Geld dem Arbeitgeber zu überweisen und er dann es sich zur aufgabe macht mir da eine fahrschule zu finanzieren... Jetzt ist irgendeine neue arbeitsvermittlerin da und alles fängt von vorn an nur weil es nsch ihrer nase gehen muss wieso aber wieso...

Fahrschule, Jobcenter
Wer kann mir bitte die Nachzahlung vom Amt ausrechnen (siehe Details)?

Hallo zusammen,

bei einem Minijob wurde mir vom Jobcenter erklärt, dass bei einem 450,00 Euro-Job fiktiv diese Summe auch für jeden Monat berechnet wird, sprich das Amt geht für 6 Monate lang davon aus, dass man dieses Geld vom Arbeitgeber verdient. Der Freibetrag ist ja dann hier 170,00 Euro. Dieses Geld kann man sich dazuverdienen. Das Amt rechnet es nicht jeden Monat neu, da sie einen zu hohen Berechnungsaufwand haben, wurde mir gesagt. 

Aufgrund des 450-Euro-Jobs bekommt man nun 416,00 Euro ALG-2 für 6 Monate, d.h. man erhält geminderte Leistungen. Vorher bekam man 696 Euro ohne den Minijob! 

Wenn man nun 6 Monate lang folgende Summen verdient: 

1. Monat: 230 Euro

2. Monat: 230 Euro

3. Monat: 230 Euro

4. Monat: 230 Euro

5. Monat: 230 Euro

6. Monat: 230 Euro

... hat man ja in den Monaten weniger Geld zur Verfügung, 230 Euro + 416 Euro ALG-2 = 646 Euro. Hier hat man deutlich weniger Geld trotz Arbeit. Vorher waren es ja 696 Euro ohne Job.

Wer kann mir das bitte genau ausrechnen, mit welcher Nachzahlung man nach 6 Monaten dann zu rechnen hat? Das wäre echt super! Weil ich habe das Ganze irgendwie nicht so verstanden, wie man die Nachzahlung ausrechnet. 

2. Frage: Wäre ein Minijob dann nicht eher ein Nachteil, da man teilweise weniger Geld zur Verfügung hat in den 6 Monaten, um halt die laufenden Kosten zu decken? Was ich auch unsinnig finde...

Ich würde mich bedanken, wenn jemand schrittweise die Nachzahlung nach 6 Monaten hier ausrechnen würde und dann evtl. die 2. Frage beantwortet. Vielleicht kann ja ein Admin helfen, der sich hiermit ziemlich gut auskennt.

MfG

Mathematik, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen
Maßnahme vom Jobcenter sinnlos?

Hi, ich muss schon einige Monate zu einer Berufs-Maßnahme vom Jobcenter.

Wir waren die ganze Zeit in der Digitalen Betreuung und durften bisher nur einmal Bewerbungen schreiben, danach kamen Themen wie "Cybermobbing, Geld sparen, Meditation und die haben Ausflüge geplant wie z.b Wandern, Paintball spielen gehen u.s.w.

Zuletzt waren wir in einem Wald, sind 1 1/2 Std dort spazieren gewesen. Es war erst warm, dann fing es an zu regnen, wir waren nass und dann wurde es windig, anstatt das ganze zu beenden ist diese Coachin von der Maßnahme mit uns auf dem Spielplatz und als Vorschlag kommt "Wir spielen verstecken"

Wir sollen so einen Mist machen und sind wir nicht anwesend oder machen nicht mit droht uns eine Sanktion.

Ich hab schon mehrere Bewerbungen geschrieben aber hier auf dem Dorf ist man echt aufgeschmissen ohne Auto..

Weiterhin habe ich noch ärger bekommen, weil ich einfach trotzdem Bewerbungen geschrieben habe.. ich hätte das vorher mit der Coachin abzuklären, weil ich ja absichtlich eine schlechte Bewerbung schreiben könnte u.s.w.

Ich hab einen 3 Jährigen Sohn und habe nun keine Ferienbetreuung für ihn. Diese Maßnahme ist ganz plötzlich wieder in die Präsenz gegangen und wir hatten bis März Zeit die Ferienbetreuung anzumelden, zu dem Zeitpunkt hatte ich keinen anspruch was die Kita mir auch bestätigt hat, da ich in der Digitalen Betreuung war.

Dann gab es noch mal eine Frist bis zum 30 Juni und im Juli meinten die plötzlich wir gehen in die Präsenz.. jetzt behauptet das Jobcenter, ich hätte Mitte Juni schon davon gewusst und wir wurden informiert..

Mir hat keiner was gesagt.

Ich war Anfang Juli komplett anwesend, nach dieser Wald Wanderung bin ich krank geworden und war seitdem nicht mehr in der Maßnahme.

Die wollen mich jetzt ausschulen und ich soll eine Sanktion kriegen.

Ich wusste vor Juli nichts von der Präsenz und kann jetzt keine Betreuung mehr in Anspruch nehmen, die Planungen sind abgeschlossen aber die akzeptieren das nicht.

Was kann ich dagegen tun? Vor allem Frage ich mich ob ich auch gegen die Maßnahme selber vorgehen kann, es hat nichts mit Berufs zu tun.. da sitzen Leute schon teilweise 3 Jahre in der Maßnahme mit der Begründung es sei "chillig".

Vielleicht kann mir jemand was dazu sagen/helfen.

Bei Fragen einfach schreiben.. ich schreib oft sehr chaotisch und durcheinander, entschuldigung und vielen Dank im voraus.

Jobcenter, Maßnahme
Fallmanagement Beratungstermin Jobcenter?

Ich bekomme ständig briefe von denen und die rufen ständig mich an und nerven mich extrem. Erst als ich in einer anderen Stadt war hatte ich so ne trulla am Hals gehabt die jeden Monat mich angerufen hatte und nur fragt was ich jetzt gerade mache und was ich beruflich machen will und wegen Wohnungssuche und mich kotzt das einfach an ich find das extrem unnötig ich hatte meine Handy Nummer wechseln müssen und hatte kein Guthaben zum telefonieren konnte der auch nicht bescheid sagen dann halt dann hat die noch andere Kontaktdaten von mir herausgefunden und hat mich darüber kontaktiert und ich dachte ich bin die endlich los aber ne , und die wollen sogar das man sich selber bei denen meldet obwohl man auch noch anderes zu tun hat und zu manchen Uhrzeiten gar keine Zeit hat auch. An meinen Geburtstag hat die mich auch mit dem shit belästigen wollen immer die gleichen Fragen richtig sinnlos. Ich brauche der das nicht zu sagen kann das alles alleine......und hab auch noch andere Leute mit denen ich darüber reden kann die mit helfen wenn es sein muss. Und auf den briefen steht man kann anrufen bei einer Nummer und sagen das man kein Gespräch wünscht hab ich auch versucht trzdm nehmen die das nicht ernst und belästigen mich weiter jetzt wo ich in eine andere Stadt gezogen bin und dachte das ist vorbei hab ich wieder so ein Termin für ein Erstgespräch mit so ner anderen ich will das nicht mann was soll ich machen?

Beratung, Beruf, Freundschaft, Recht, fallmanager, Jobcenter, Liebe und Beziehung, Beratungsstelle
Harz 4 Jobcenter Umzug abgelehnt?

Guten Tag.

Ich habe ein großes Problem. Ich beziehe Leistung vom jobcenter. Ich bin derzeit alleinerziehende Mutter. Ich würde gern mit den Vater meiner Kinder zusammen ziehen. Wir suchen schon seit 2 Jahren eine passende Wohnung , da meine Wohnung zu klein wäre , dass der Kindsvater zu mir zieht. Meine derzeitige Wohnung hat 81 qm und besteht aus 3,5 Zimmer wobei das halbe Zimmer nicht bewohnbar ist da es ein durchgangszimmer ist. Der Papa der Kinder wohnt bei seinen Eltern. Wir sind in keiner Beziehung ,sprich wir teilen uns kein Bett.Wir hatten im Oktober 2020 eine passende Wohnung gefunden und haben beide die Anerkennung des Umzugsgrund bekommen. Nun leider hat er mit der Wohnung doch nicht geklappt. Nun haben wir eine passende Wohnung gefunden , wo die Miete nach Angaben der Hamburger Fachanweisung passt und auch die qm. Wir wären , wenn der Papa zu uns zieht 5 Personen im Haushalt. Nun hat er die Anerkennung des Grundes für die neue Wohnung bekommen von seinen Sachbearbeiter und ich als Mutter von meinen Sachbearbeiter

nicht. Mit der Begründung das meine Wohnung vom Platz her ausreicht und der Bescheid vom Oktober fehlerhaft sei. Wir sind beide beim selben Jobcenter. Die Wohnung würde den Papa allein nicht zustehen. Auf seiner Zusage stehe auch das ihm die Hälfte der Kaution zusteht. Ich möchte ja mit ihm zusammen ziehen und dann würden wir ja unter einer bedarfsgemeinschaft fallen. Das jobcenter würde von der neuen Gesamtmiete 1/5 übernehmen und von mir leider nur die mitkommen meiner derzeitigen Wohnung. Aber wenn wir als bedarfsgemeinschaft zählen dann waren wir 5 also müssten sie ja auch die Miete für alle 5 Personen bezahlen? Ich habe auch einen widerruf zu der Ablehnung eingereicht ,aber leider kann dies bis zu 3 Monate dauern.

Umzug, Hartz IV, Jobcenter

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