ALG 2 - Ausbildungsgehalt, wie viel kann ich behalten?

4 Antworten

pauschal 100€ von den 930€ brutto und dann von den übrigen 830€ des bruttolohns 20%, zusammen 266€, gemäß § 11b SGB 2:

(3) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich

1.

für den Teil des monatlichen Einkommens, der 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 000 Euro beträgt, auf 20 Prozent und

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html

Deine Leistungen vom Amt werden eingestellt!

Das Heist du zahlst davon deinen Miet anteil Also wen ihr nur zu zweit seid Dan musst du 240€ dafür Abgeben!

Dan Kanst du wen sie dich mitversorgt zb noch 200 Kostgeld geben das kannst du aber selber mit deiner mutter aushandeln!

Wen du das so machst bleiben dir noch ca 300€ Aber du kanst wen dein Chef das erlaubt auch zb nebenbei arbeiten gehen zb ein 450€ und das Geld ist Dan dein!

Das hat alles nichts mit Freibeträge zu tun den das ist kein 450€ job wo du nur 100 oder 170€ behalten kannst!

Und Steuern zahlst du auch nicht und das jc ist für dich ab Ausbildung nicht mehr verantwortlich für dich

Dein Ausbildungsinhalt kann nicht angerechnet werden wen es das würde ist das betrug! Das was das amt dar ist das sie für dich nicht ! Wie soll man bei jemanden was anrechnen der nicht zur bg Gehört! Die ganzen antworten bezieen sich weder auf eine Ausbildung noch Auf das Sozialgesetzbuch wo du das nachlesen kannst was ich geschrieben habe! Da du dich mit deier vergütung selber versorgen kannst bist du aus der bf Raus!


isomatte  02.09.2021, 08:21

Oh man, ich falle vom Glauben ab !

Bis auf den 450 € Job stimmt da nicht viel an deiner Antwort, dass mit der halben Miete von 240 € trifft nur dann zu, wenn es nicht noch um Kindergeld gehen würde, siehe meine Antwort wenn Du möchtest.

Von Deiner Ausbildungsvergütung würden Deinen Angaben zufolge 478 € auf Dein ALG 2 angerechnet = davon abegzogen.

266 € Freibetrag von 930 € werden vom Netto abgezogen = 478 € anrechenbares Einkommen.

Falls für Dich noch Kindergeld gezahlt wird, könntest Du bei den genannten Zahlen der Bedarfsgemeinschaft entfallen.


ForgottenMind 
Beitragsersteller
 01.09.2021, 16:28

Heißt das dann indirekt wenn alles was abgezogen uns abgezogen wird "bezahlt" ist, dass mir dann 478€ bleibeb oder die 266€?

DasOrakel  02.09.2021, 08:08
@ForgottenMind

Lies' Dir meine Antwort in noch mal Ruhe durch und ergoogele notfalls darin enthaltene Begriffe, sofern sie Dir unbekannt sind.

Mehr als in klaren und teils fett geschriebenen Worten antworten, kann ich nicht.

isomatte  01.09.2021, 10:14

Warum sollte denn deiner Ansicht nach kein Kindergeld gezahlt werden ?

Kind ist in Ausbildung und unter 25, demnach besteht auch Anspruch auf Kindergeld.

DasOrakel  02.09.2021, 08:05
@isomatte

Ansprüche, sofern vorhanden, müssen nicht zwingend auch geltend gemacht werden. Aus welchen Gründen auch immer.

Du gehst zu viel von Selbstverstöndlichkeiten aus, die keine sind.

Kannst von mir noch viel lernen :D

isomatte  02.09.2021, 08:09
@DasOrakel

Da kann ich aber nur laut lachen, umgekehrt wird ein Schuh daraus !

Schon einmal etwas von vorrangig zu beantragenden Ansprüchen gehört ?

Kindergeld ist einer davon !

Es gelten die Freibeträge nach Pragraf 11 b SGB - ll, dass wären zunächst einmal 100 Euro Grundfreibetrag vom Brutto.

Ab 100 bis 1000 Euro Brutto kommen 20 Prozent und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 Prozent an Freibetrag dazu.

Bei 930 Euro Brutto ergibt das einen Freibetrag von 266 Euro, die dann theoretisch von den 744 Euro Netto abgezogen werden und voraussichtlich dann 478 Euro anrechenbares Erwerbseinkommen ergeben.

Dazu kommt dann aber ja min.noch dein Kindergeld von derzeit 219 Euro, somit würdest Du dann voraussichtlich auf um die 697 Euro anrechenbares Einkommen kommen.

Dein Bedarf liegt dann derzeit bei min. 357 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und min.noch 240 Euro für deinen Anteil der Warmmiete, wenn Du mit deiner Mutter alleine lebst.

Man käme dann auf min.um die 597 Euro an Bedarf.

Du hättest dann aber angenommen 100 Euro über deinem Bedarf, bist also erst einmal aus der BG - Befarfsgemeinschaft deiner Mutter raus, weil Du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.

Diese um die 100 Euro werden dann deinem Kindergeld zugerechnet, die Du dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigst und die würden dann wieder zum Einkommen deiner Mutter und entsprechend mindernd auf ihren Bedarf angerechnet.

Du würdest dann vom Kindergeld angenommen noch um die 119 Euro benötigen, um deinen Bedarf decken zu können.

Müsstest dann deiner Mutter angenommen nur noch 121 Euro für deinen Anteil Warmmiete geben und noch die Hälfte vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Dann müsstest Du mit deiner Mutter ein angemessenes Kostgeld vereinbaren oder dich dann selber verpflegen und versorgen und was Du dann noch hast ist deine.