Hallo

Hartz 4 Bezug seit vielen Jahren

Die Eltern schenken dem Hatz 4 bezieher ein Haus als vorweggenommene Erbfolge. Hier zieht dieser mit seinem minderjährigen Kind ein. Eigennutzung. Das Haus hat 120 qm. Grundstücksfläche 127 qm

Die Eltern schenken dem Hartz 4 Empfänger eine weitere Immobilie. Hier lassen sich die Eltern "Leibgeding" - Wohnrecht sowie Wart und Pflege - im Grundbuch (sind 2 Flurstücke, bebautes Grundstück 998 qm sowie ein unbebautes Grundstück mit 558 qm) eintragen.

Im Schenkungsvertrag - nur im Schenkungsvertrag - wird das Haus aufgeteilt: Das komplette Dachgeschoss bewohnen die Eltern mit 120 qm - sind 2 abgeschlossene getrennte Wohnungen. Die Erdgeschosswohnung von 180 qm kann der Harz 4 Empfänger machen, was er möchte.

Diese Wohnungen wurden gar nicht erwähnt. Sind aber tatsächlich da. Im Keller ist eine weitere abgeschlossene 3 Zimmer Wohnung mit 70 qm sowie ein Apartment mit 50 qm. Beide Wohnungen Leerstand. Das komplette Anwesen wird der Harz 4 Empfänger als Eigentümer eingetragen als weitere vorweggenommenen Erbfolge.

Wie verhält sich das nunmehr mit der Leistung Hartz 4?

Muss hier ein Haus verkauft werden oder eine Wohnung?

oder Wohnungen vermietet werden?

Welche gesetzliche Grundlagen kommen hier zum Ansatz in Bezug Hartz 4?

Leibgeding (Wohnrecht sowie Wart und Pflege) Dies ist eine Gegenleistung. gemischte Schenkung. Wird das dann beim Hartz 4 Empfänger als Einnahme dagegen gerechnet?