Maßnahme vom Jobcenter abbrechen, ohne Sanktionen zu erhalten?

9 Antworten

Schau mal, was bzgl. der Zielsetzung der Maßnahme in der Eingliederungsvereinbarung steht, und schildere ggf. alles, was Du hier erzählst, papierschriftlich dem Jobcenter.

Ideal wäre es, wenn andere Maßnahmeteilnehmer als Zeugen Deine Angaben bestätigen können.

Der einzige Weg, der Maßnahme ad hoc sanktionsfrei zu entgehen, ist aus meiner Sicht die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, durch deren Verdienst Du vom Jobcenter wegkommst.

Was ist denn der Sinn und Zweck?

Grundschule spielen hat keinen Nutzen für das Ziel: Wieder reinfinden in das Arbeitsleben.

Vielleicht mal deinem Sachbearbeiter das so mitteilen. Frage ihn dabei nach einer anderen Maßnahme, damit er dich nicht in eine gewisse Schublade steckt.

Der weiß von dieser Steuergeld-Verschwendung wohl noch nichts.

Ansonsten würde ich mir professionelle Hilfe beim Anwalt holen.

Wenn Du einen wichtigen Grund nachweisen oder glaubhaft machen kannst, dann darf es auch keine Sanktion geben.

Am schnellsten würdest Du da rauskommen, wenn Du bis zum Beginn der Ausbildung eine befristete sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben würdest, denn das wäre ein wichtiger Grund ohne Sanktion die Maßnahme abzubrechen.

Wie heißt der Träger ?

Lass dich krankschreiben oder besser rede mit deinem sb beim jobcenter mach ihm einen Vorschlag was du anstelle der maßnahme machen könntest und wieso du nicht mehr weiter machen willst .

Du musst ihn oder sie überzeugen aber das wichtigste brich nicht einfach ab sondern rede mit denen sonst gibst 30% Sanktion und das ist nicht toll

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn du per Verwaltungsakt dazu zwangsverpflichtet wurdest kannst du gegen den Verwaltungsakt direkt vorgehen. Da du aber bereits 1 Monat drinne hängst wird die Widerspruchsfrist wohl abgelaufen sein.

Alternativ: Abbrechen und dann gegen die Sanktion vorgehen falls eine kommt. Sicherere Variante: Du kannst auch erstmal die Zustände dort schriftlich Dokumentieren (Zeugen gibts ja genug da die das für dich bestätigen können) und dich dann beim JC Beschweren. Reagieren sie darauf nicht kannst du das dann abbrechen. Falls trotzdem eine Sanktion kommt kann man dagegen vorgehen da die Maßnahme ungeeignet ist.

Falls du dort eine Datenschutzerklärung unterschrieben hast kannst du die Einwilligung widerrufen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.