Maßnahme vom Jobcenter abbrechen, ohne Sanktionen zu erhalten?
Hallo zusammen,
seit einem Monat stecke ich in einer Maßnahme, diese Maßnahme soll bis Ende Februar gehen. Durch Corona bin ich vor wenigen Monaten arbeitslos geworden, habe jetzt eine neue Ausbildung in Sicht, die allerdings erst im Februar beginnt.
Was soll ich sagen, ich fühle mich dort total erniedrigt, was die Aufgaben angeht. Wir sollen lesen und schreiben lernen, wir müssen den halben Tag aus Büchern vorlesen und Texte abschreiben. Wir bekommen Aufgaben, in denen wir erklären sollen, was wir auf Bildern sehen, wir müssen in Malbüchern malen, wir spielen Spiele, die ich zuletzt in der Grundschule gespielt habe, heute sollten wir uns zB zwei Stunden Bälle zuwerfen. Ich fühle mich total veräppelt. Wir lernen dort absolut nichts. Oft kommt es auch vor, dass wir den halben Tag keine Aufgaben bekommen, weil niemand erscheint und so sitzen wir herum.
Ich habe nichts gegen eine Maßnahme, ich bin auch nicht faul und ich würde echt gerne etwas machen, anstatt zuhause zu sitzen. Wenn ich dort allerdings auch etwas lernen und mitnehmen kann, diese Maßnahme ist total sinnlos, es ist schon fast demütigend, so behandelt zu werden.
Ich möchte diese Maßnahme gerne abbrechen, allerdings wird es schwierig, weil natürlich mit Sanktionen gedroht wird. Weiß jemand, wie man diese umgehen kann?
9 Antworten
Wenn du per Verwaltungsakt dazu zwangsverpflichtet wurdest kannst du gegen den Verwaltungsakt direkt vorgehen. Da du aber bereits 1 Monat drinne hängst wird die Widerspruchsfrist wohl abgelaufen sein.
Alternativ: Abbrechen und dann gegen die Sanktion vorgehen falls eine kommt. Sicherere Variante: Du kannst auch erstmal die Zustände dort schriftlich Dokumentieren (Zeugen gibts ja genug da die das für dich bestätigen können) und dich dann beim JC Beschweren. Reagieren sie darauf nicht kannst du das dann abbrechen. Falls trotzdem eine Sanktion kommt kann man dagegen vorgehen da die Maßnahme ungeeignet ist.
Falls du dort eine Datenschutzerklärung unterschrieben hast kannst du die Einwilligung widerrufen.
Was ist denn der Sinn und Zweck?
Grundschule spielen hat keinen Nutzen für das Ziel: Wieder reinfinden in das Arbeitsleben.
Vielleicht mal deinem Sachbearbeiter das so mitteilen. Frage ihn dabei nach einer anderen Maßnahme, damit er dich nicht in eine gewisse Schublade steckt.
Der weiß von dieser Steuergeld-Verschwendung wohl noch nichts.
Ansonsten würde ich mir professionelle Hilfe beim Anwalt holen.
Schau mal, was bzgl. der Zielsetzung der Maßnahme in der Eingliederungsvereinbarung steht, und schildere ggf. alles, was Du hier erzählst, papierschriftlich dem Jobcenter.
Ideal wäre es, wenn andere Maßnahmeteilnehmer als Zeugen Deine Angaben bestätigen können.
Der einzige Weg, der Maßnahme ad hoc sanktionsfrei zu entgehen, ist aus meiner Sicht die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, durch deren Verdienst Du vom Jobcenter wegkommst.
Wenn Du einen wichtigen Grund nachweisen oder glaubhaft machen kannst, dann darf es auch keine Sanktion geben.
Am schnellsten würdest Du da rauskommen, wenn Du bis zum Beginn der Ausbildung eine befristete sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben würdest, denn das wäre ein wichtiger Grund ohne Sanktion die Maßnahme abzubrechen.
Wie heißt der Träger ?
Lass dich krankschreiben oder besser rede mit deinem sb beim jobcenter mach ihm einen Vorschlag was du anstelle der maßnahme machen könntest und wieso du nicht mehr weiter machen willst .
Du musst ihn oder sie überzeugen aber das wichtigste brich nicht einfach ab sondern rede mit denen sonst gibst 30% Sanktion und das ist nicht toll