Jobcenter : Überprüft das Jobcenter die Betriebskosten?
Hallo zusammen, bin neu hier und hoffe auf ein freundliches Miteinander.
Die meisten denken sich bestimmt bei der Frage: „Nicht schon wieder "
Mir geht es nicht darum , ob das Guthaben verrechnet wird oder ob das vom JC gezahlt wird .
Ich würde gerne wissen , ob das JC die Betriebskosten Abrechnung auch auf die Richtigkeit überprüfen müssten ? Sind doch schließlich Staatsgelder die dann wegen (eventuell ) falsche Abrechnung verschleudert werden , oder sehe ich das falsch ?
Angenommen man weist das JC drauf hin das die BK Fehler enthält, ganz gleich ob Guthaben oder Nachzahlung , wird aber nicht weiter beachtet und Jahre später kommt raus das es wirklich so ist und erhält die Nachzahlung wegen falsche Abrechnung …
Darf dann das JC anschließend die Hand aufhalten obwohl dies zu Kenntnis gesetzt wurde ?
Freu mich auf eure antworten
Grüße Nordlicht
4 Antworten
Wenn Du den Verdacht hast, dass die Abrechnung nicht korrekt ist, dann musst Du das selber klären, denn Du und nicht das Jobcenter ist Mieter der Wohnung.
Du musst das Jobcenter auch nicht auf deine Vermutung der fehlerhaften Abrechnung hinweisen und nachgeprüft wird diese auch nicht, zumindest solange sich eine BK - Nachzahlung im Rahmen bewegt.
Bei einem Guthaben wird gleich gar nicht geprüft und selbst bei einer fehlerhaften BK - Abrechnung und Nachzahlung vom Jobcenter kommt da später nichts, sollte es dann ggf. nach Klärung mit dem Vermieter eine Nachzahlung geben, es sei denn, dieses Guthaben würde einem im Leistungsbezug bzw. im Monat der ALG - 2 ( Zuflussprinzip ) Antragstellung zufließen.
Richtig dass das JC nicht der Mieter ist aber die Zahlen ja …
Was soll denn da vom Jobcenter im nachhinein verlangt werden, wenn Du immer ein Guthaben hattest ?
Dann ist dass das Problem vom Vermieter, wenn er dir statt einer Nachzahlung, immer ein Guthaben zugestanden hat.
Nein, das Jobcenter zahlt ja auch für Mieter /Leistungsempfänger Kosten der externen Treppenhausreinigung, wenn klar ist, daß die externe Reinigungsfirma nur deshalb notwendig wurde, weil die Mieter keine Lust auf Treppenhausreinigung hatten.
Also es ist deine Sache wie hoch die Nebenkosten sind und ob du sie prüfst oder nicht.
Wenn die Nebenkosten im Rahmen der KdU zu hoch sind werden sie nicht mehr übernommen und du musst selber zusehen wie du das Geld bekommst.
Ich hätte auch eine Zeit vom Jobcenter gelebt und hatte einmal einen Vermerk dass ich etwas sparsamer sein soll.
Bei mir hat das Jobcenter nie die Abrechnungen auf inhaltliche Korrektheit geprüft.
Danke für deine Antwort. Die Bk sind angenommen falsch , egal ob guthaben oder Nachzahlung , JC zahlt oder verrechnet je nach dem , Jahre später kommt raus das durch die falsche Abrechnung mit den erneuten Abrechnung ein Guthaben von XXX ergibt . Dürfte dann JC diese Summe von XXX verrechnen obwohl die davon wussten und dennoch zahlten ? Das würde ich gerne wissen
Ich weiß es nicht. Wenn du in 5 Jahren nicht mehr im Jobcenter bist und der Vermieter eine korrigierte Abrechnung geschickt und du schickst sie nicht im Jobcenter bekommen die das gar nicht mit. Du bist vertragspartner mit deinem Vermieter und nicht das Jobcenter wenn du das Jobcenter raus hältst bekommen sie es nicht mit. Und wenn Sie die aktuelle eingereichte Abrechnungen nicht kritisieren kannst du davon ausgehen dass alles gut ist.
Das Amt wird das sicher prüfen wen die kosten zu hoch sind oder posten darin enthalten sind die nicht darein gehören!
Fals du ein Guthaben davon hast dan schickst du es zum jobcenter mit nachweis und den unterlagen! Dan hast du keinen Ärger Wen du mal einen weiter Bewilligung Antrag stellst!
Danke für deine Antwort. Wie ich ja schrieb : dem JC ist bekannt das die Abrechnung falsch ist und zahlen trotzdem.
Wen denen das bekant ist Dan werden die es irgendwann vom Vermieter zurück verlangen!
Grade deswegen ist es ideal wen diese Abrechnung eine Firma macht den dan stimmt sie immer wen sie was taugt!
Auf Meiner war nur ein posten seltsam 1 € für den hausmeister! Aber darüber Rege ich micht nicht auf da er den Flur macht und auch den müll rausbring und anderes weil er auch da wohnt! Daher Is es eher verwunderlich das es so gering war bzw ist!
Wegen so ner Kleinigkeit würde ich jetzt auch nichts sagen . Ob es eine Firma macht kann ich nicht sagen , bin keine Vermieterin .
Aber einige Punkte müssen halt richtig Verschlüsselt werden und wenn diese offensichtlich falsch sind und dennoch nichts passiert. Wäre das eigentlich nicht das eigene Verschulden oder könnte das JC daraus ein drehen mit , Sie hätten wissen müssen das sich dadurch die Leistungen kürzen …… etc.
Nein das Amt kann dir daraus keine Strick drehen du bist weder ein Experte und du weist nichtmal wer Das aufgesetzt hat das kann allein der Vermieter gemacht haben oder auch eine firma!
Einige verminter schlüssel das Nichtmal auf und schicken einem nur eine summe! Da du Weiß st das da was scheinbar falsch ist solltest du dir es notieren das auch das amt darüber bescheid weiß für die unfägiegkeit Andere bist du nicht verantwortlich! Bzw Lege ein Blat dazu zu deinen unterlagen das da was nicht stimmt !
Genau das meinte ich , angenommen ich habe immer Guthaben, wird natürlich mit alg II verrechnet, alles richtig soweit.
nur wenn sich danach irgendwann ergibt dass die Abrechnungen von Anfang an falsch waren und anschließend Nachzahlungen ergeben, im Nachhinein..
kann dann das JC das Geld verlangen obwohl die nie dies kontrolliert haben und es steht’s bewilligt haben trotz Fehler ?