Ich mache BFD . Kann das Jobcenter meine Eltern "kürzen"?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Sofern die 385 € als Aufwandsentschädigung bzw. als steuerlich gleichartige Leistung gezahlt werden, dann werden 135 € davon auf Dein ALG 2 angerechnet, sofern Du welches beziehst.

Der Freibetrag hier liegt bei 250 €.

Nein, das Jobcenter kann Deine Eltern nicht "kürzen", da es eine Behörde ist, die als solches nicht handlungsfähig ist + da es Deinen Eltern sehr weh tun würde ;-)


Hihih61 
Beitragsersteller
 04.09.2021, 21:53

Manche sagen sagen 200€ Freibetrag und manche 250€. Woran wird das festgelegt?

Und Dankeschönn bin sehr froh dass mein Eltern niemand Aua macht :))

0
Agamemnon712  05.09.2021, 06:09
@Hihih61

Bis 31.12.2020 waren es 200 €. Seit dem 01.01.2021 sind es 250 €. Ist im Gesetz nachzulesen. Alklerdings weiß ich auswendig nicht, welcher §. Kannst Du Dir notfalls ergoogeln.

0
Agamemnon712  05.09.2021, 14:00
@isomatte

Soviel Zeit, wie Du offensichtlich hast, habe ich nicht. Bissl was darf die/der FS auch selbst machen :)

0
isomatte  05.09.2021, 14:02
@Agamemnon712

Dann schreibst Du einmal einen sinnlosen Kommentar weniger und schon hast auch Du die Zeit !

0

Ganz so einfach wie DerHans es schreibt ist es wohl nicht.

Mittlerweile hat die ALG II Verordnung, für die das Bundesarbeitsministerium zuständig ist, zum 1. Januar 2015 festgeschrieben, dass für das Taschengeld von Hartz 4 Bufdis eine Freigrenze von 200 Euro besteht. Das gilt auch für Freiwillige, die das FSJ absolvieren.

Das Taschengeld wird also lediglich zu dem Teil angerechnet, der über 200 Euro hinausgeht. Die Abgeltung für Unterkunft und Verpflegung muss hingegen vollständig als eigenes Einkommen des Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft gewertet werden. Die Hartz 4 Leistung, das Sozialgeld, wird ja gerade hierfür (Unterkunft, Verpflegung) gezahlt............Quelle

.

Aber was solls : Es ist auf jeden Fall mehr in der Haushaltskasse und weil man nicht so häufig zu Hause sein kann , werden etwas weniger Wasser , Strom und Heizung gebraucht :))

Von Deinem "Taschengeld" vom Bundesfreiwilligendienst bleiben Dir 200 Euro anrechnungsfrei übrig.

https://www.bundes-freiwilligendienst.de/hartz-iv-arbeitslosengeld-ii-sgb.html

Mittlerweile hat die ALG II Verordnung, für die das Bundesarbeitsministerium zuständig ist, zum 1. Januar 2015 festgeschrieben, dass für das Taschengeld von Hartz 4 Bufdis eine Freigrenze von 200 Euro besteht.

Somit werden 185 Euro aus diesem Einkommen auf Deinen Bedarf angrechnet - und diesen Betrag erhalten die Eltern weniger - sprich die wirst Du ihnen weiterleiten müssne.

Ich denke der Freibetrag bei einem freiwilligen Dienst hat sich von 200 Euro auf 250 Euro pro Monat erhöht.

Es würden dann ggf.max. 135 Euro auf deinen Bedarf angerechnet.


Wenn du eigenes Einkommen hast wird deinen Eltern "dein Anteil" entsprechend gekürzt. Freibetrag 100 € plus 20 % vom Mehrverdienst.


isomatte  03.09.2021, 18:59

Das Taschengeld ist kein Erwerbseinkommen, deshalb gelten deine genannten Freibeträge auch nicht.

Er hat einen Freibetrag von denke ich 250 Euro, vorher waren es 200 Euro.

0
wilees  03.09.2021, 18:36

Beide falsch - FS kann 200 Euro aus den 385 Euro anrechnungsfrei behalten.

0
Halbrecht  03.09.2021, 18:29

also 100 Euro + 0.2 * (385-100) sind dann mehr in der Haushaltskasse ?

0
DerHans  03.09.2021, 18:33
@Halbrecht

Ja wenn du selbst Geld verdienst, wird erwartet, dass du diesen Ausfall dann ersetzt.

0