Vermögen vergessen anzugeben - Bekomme ich eine Strafe (Hartz IV)?
Hi!
Ich habe ein kleines Problem.... Und zwar denke ich, dass ich in meinem Antrag auf Hartz IV mein Sparkonto vergessen habe anzugeben. Auf meinem Sparkonto befanden sich ungefähr 2.000€ (vor dem Antrag) und ich bin unter 21 Jahren alt. Ich habe gelesen, dass es noch unter Grundfreibetrag gilt und nicht anrechnungsfähig ist, jedoch habe ich es nicht angegeben... Jetzt möchte ich fragen, ob es möglich ist, dass jetzt auf mich wegen "falschen Angaben von Tatsachen" eine Strafe wartet?
5 Antworten
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Eine Anzeige sollte es nicht geben, da ja kein Schaden entstanden ist bzw.keine Leistungen zu Unrecht bezogen wurden.
Denn unter 21 darfst Du 3100 Euro und einmalig 750 Euro für notwendige Anschaffungen haben.
Ab 21 dann pro Lebensjahr 150 und diese einmaligen 750 Euro.
Ich würde das dann gleich durch eine ALG - 2 Veränderungsmitteilung nachholen und eine Kopie vom Sparkonto beilegen und nicht erst warten bis der WBA - gestellt werden muss, die Veränderungsmitteilung findest Du zum Ausdrucken im Internet.
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dass jetzt auf mich wegen "falschen Angaben von Tatsachen" eine Strafe wartet?
Das man ein Sparkonto "vergißt" anzugeben, muß man Dir - mit Verlaub - erstmal glauben.
Ob Du "bestraft" wirst, und, wenn Ja, wie, hängt wohl vom Sachbearbeiter ab und läßt sich pauschal nicht beantworten.
Eventuell solltest Du mit einem Ordnungs- oder mit einem Bußgeld rechnen.
Von einer Strafanzeige würde ich nicht zwingend ausgehen.
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Da es ohnehin nicht leistungsrelevant ist, solltest Du es einfach nachmelden ...
im Übrigen empfiehlt es sich Anträge immer zu kopieren, damit man weiß was man ausgefpllt hat
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Dann reiche das doch schriftlich oder mündlich nach.
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Wenn du es selber meldest wohl kaum. Da du es ja nur vergessen hast und es gerade stellst.
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vielleicht eine Verwarnung im Ordnungswidrigkeitenverfahren - mehr nicht
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Ich kann mir nicht vorstellen dass es unter Freibetrag gelten soll. Sie würden dich dazu auffordern erstma von diesen 2000 Euro zu leben bevor du Leistungen kriegst
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§ 12 SGB 2 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
§ 12 SGB II - siehe Absatz 2
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![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/6_nmmslarge.png?v=1438863662000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/6_nmmslarge.png?v=1438863662000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja, aber meine Frage ist, ob ich eine Strafe deshalb bekomme?