Ich muss Dokumente nachweisen, die ich nicht nachweisen kann?
Hallo an alle GuteFragenet- Nutzer.
Ich hätte da ein peinliches Anliegen welches mit einer dringenden Frage einhergeht.
Vorerst die Schilderung des Sachverhalts: Ich beziehe BAföG. Auch lebe ich auch in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Familie. Während der Wartezeit auf meine mögliche Bewiligung auf das BAföG, habe ich die Kosten für meine Universität (Privathochschule, monatlich: 650€) aus eigener Tasche bezahlt. In Januar dieses Jahres, kam dann die Nachzahlung all dieser Summen und ich habe das dem Jobcenter nicht mitgeteilt..
Somit wurde der Gesamtwert, 1900€ als einmaliges Einkommen angerechnet und ich muss nun eine Rückzahlung an das Jobcenter, (eher gesagt Incasso) erstatten.
Alles selbstverständlich und fair soweit.
Ich habe nur eben dieses Dokument zum Ausfüllen für eine mögliche Ratenzahlung bekommen und komme beim Weiterarbeiten nicht voran, da sie von mir wirtschaftsbezogene Dokumente erhalten wollen, die ich kaum nachweisen kann.
Ich studiere nur.
Muss ich trotzdem meine Bescheinigung miteinreichen? Es wäre sehr nett, wenn mir jemand kurz weiterhelfen könnte.
Vielen Dank..
4 Antworten
Wenn die Forderung berechtigt ist und daher ein Wiederspruch nicht lohnt:
Setze einfach ein kurzes Schreiben auf, in dem du erklärst dass du nur studierst und Bafög bekommst und keine sonstigen Einkommen oder Schulden mit Zahlungsvereinbarungen hast.
Füge dann als Belege die Kopue der Bescheinigung der Uni, Kopie vom Bafög Bescheid, ggf. wenn du magst eine Kopie des (ansonsten geschwärzten) Kontoauszuges mit der Bafögzahlung (evtl. mit händisch Hinweis "Bafög Nachzahlung für Monat.Jahr bis Monat.Jahr) bei und gut ist.
Das ist einfach ein Standardschreiben, was so an viele Leute in ähnlicher Situation geht, daher passen bei dir die Punkte nicht so ganz.
Und ganz wuchtig, außer sie fordern es explizit an: immer nur Kopien schicken, die Dokumente gegen nämlich da auch mal verloren oder verschwinden im internen Postlauf für Tage oder Wochen, nicht dass du sonst Probleme bekommst, weil du bei Neuanforderung nichts mehr vorlegen kannst.
Dann setz ein Schreiben auf, in dem du erkläsrst, was du machst: nicht arbeiten, nur studieren und du daher keinen der geforderten Nachweise einreichen kannst.
Wie alt bist Du denn, hast Du gegen die Forderung fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch eingelegt ?
Denn Du kannst erhöhte ausbildungsbedingte Aufwendungen die nachweisbar sind zusätzlich geltend machen, damit sie nicht als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet werden.
Wenn Du diese Nachweise nicht erbringen kannst, weil Du weder gearbeitet hast, noch eine Steuerklärung gemacht und auch keine sonstigen Schulden hast die abzuzahlen sind, dann teilst Du ihnen das in einem formlosen Schreiben in einer kurzen Erklärung auch so mit.
Du solltest die Sache einem Fachanwalt für Sozialrecht vorlegen, damit die Rechtmäßigkeit der Forderung überprüft werden kann.
Dankeschön! Das werde ich machen :)