Muss ich Nachweise einreichen oder nicht da ich Berufsberatung bekomme seit meiner Schulzeit ?

Hi Leute guten Tag, es ist ein sehr langer Text, brauche aber dringend Hilfe. Ich wollte wieder Antrag auf Kindergeld stellen da ich seit knapp einem Jahr leider ohne Erfolg eine Ausbildungsstelle suche. Nun hätte ich eine Frage zu diesem Text: Muss ich etwas einreichen, wenn ja was muss ich alles einreichen? Oder muss ich nichts einreichen wie z.B. Nachweise für Absagen von Bewerbungen oder Kopie von Schulzeugnis, da ich in der Berufsberatung angemeldet bin?

Sucht Ihr Kind einen Ausbildungs- oder Studienplatz oder ist es arbeitsplatzsuchend gemeldet?

Die Berücksichtigung als Kind ohne Ausbildungsplatz setzt voraus, dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist. Bei eigenen Bemühungen des Kindes müssen diese durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z. B. Absagen auf Bewerbungen) nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Der Ausbildungsplatzmangel ist auch hinreichend belegt, wenn das Kind bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld Il zuständigen Leistungsträger als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt wird.

Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres kann Kindergeld gezahlt werden, wenn Ihr Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland, einem anderen für Arbeitslosengeld Il zuständigen Leistungsträger oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in einem anderen EU- bzw. EWR-Staat oder in der Schweiz als Arbeitsuchender gemeldet ist. Geringfügige Tätigkeiten schließen den Kindergeldanspruch nicht aus. Geringfügigkeit liegt vor, wenn die Bruttoeinnahmen im Monatsdurchschnitt nicht mehr als 450 € betragen. Reichen Sie die Vordrucke (Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes) und (Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz) sowie geeignete Nachweise (z. B. Zwischennachrichten und Absagen auf Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz, Bescheinigung über die Meldung bei der Berufsberatung, Bescheinigung über Meldung als Arbeitsuchender) ein.

Sollte Ihr Kind keine weitere Ausbildung aufnehmen, muss die Familienkasse die Rechtmäßigkeit der Kindergeldzahlung überprüfen. Reichen Sie in diesem Fall einen Nachweis über den tatsächlichen Abschluss der Schulausbildung ein (z. B. Schulbescheinigung oder Kopie des Abschlusszeugnisses). Beurteilungen oder Bewertungen im Zeugnis können Sie unkenntlich machen. Sollten Sie den erforderlichen Nachweis nicht einreichen, muss die Festsetzung bzw. Bewiligung des Kindergeldes rückwirkend ab dem Monat aufgehoben werden, der dem Monat folgt, für den zuletzt die Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen wurden. Das darüber hinaus gezahlte Kindergeld ist zu erstatten. Über das Ende der Schulausbildung hinaus können Sie für Ihr oben genanntes Kind weiter Kindergeld beantragen, wenn es einen Berücksichtigungstatbestand nach § 32 Abs. 4 EStG bzw. § 2 Abs. 2 BKGG erfüllt.

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Kann eine derzeitige Sanktion als ALGII-Empfänger die Zahlung von der Krankenversicherung beeinträchtigen?

Hallo,

Ein Freund von mir bezieht ALG2 und hat sich gegen einen Vermittlungsvorschlag verwährt. Darauf hin wurde ihm sein Geld gekürzt. Und ich weiß aus den Medien bzw. aus der Vergangenheit, dass es dort schon Fälle gab wo Menschen komplett kein Geld mehr bekommen haben. Seit 2019 gibt es ja nun eine etwas menschlichere Barrikade die eine Sanktion von mehr als 30% des Geldes untersagt.

Da das Jobcenter ja auch neben den Unterhaltungskosten wie Lebensmittel, die Zahlung der Krankenversicherung übernimmt, stelle ich mir die Frage, ob es immer noch möglich ist, bei komplett maximaler Sanktionierung, den Emfänger so zu kürzen, dass er seine Krankenversicherung nicht mehr zahlen kann.

Ich kenne mich da nicht so aus, aber würde es gerne rein aus Interesse wissen. Geht das? Oder sind Sanktionen nur auf das Geld entsprechend angesetzt, die man für Lebensmittel, Miete usw. braucht? Weil in Deutschland ist man ja prinzipiell verpflichtet, krankenversichert zu sein. Es muss also ja garnicht möglich sein, Jemand der hilfebedürftig ist, dennoch fallen zu lassen.

Sorry für den langen Text. Ich hoffe man versteht was ich meine. Kurz gesagt wäre also meine Frage, wie viel 30% nun wirklich bei einem ALG2 Empfänger sind. Und wie das mit der Krankenversicherung zusammenhängt.

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Rückforderung von Leistungen vom Jobcenter - Einmalzahlung oder Aufrechnung? Hat man da einen Einfluss drauf?

Wegen einmaligen Einkünften sind Leistungen vom Jobcenter zurückzugordern. So weit so gut. In dem Anhörungsschreiben dazu steht:

Die Erstattung kann durch Zahlung in einer Summe erfolgen oder durch Aufrechnung gegen den Anspruch auf Leistungen. Hierzu erhaltenen sie zu einem späteren Zeitpunkt einen gesonderten Bescheid.

Dann wird erläutert, dass bei Aufrechnung monatlich weniger ausgezahlt wird bis zur Tilgung. Und dann:

Die Erstattung hat grundsätzlich durch Zahlung in einer Summe zu erfolgen. Hierzu erhaltenen sie zu einem späteren Zeitpunkt einen gesonderten Bescheid.

Heißt das, dass das Jobcenter beabsichtigt, den Betrag in einer Summe zurückzufordern? Hat man da einen Einfluss drauf? Es wäre ja vielleicht besser, das über mehrere Monate abzuzahlen durch die Alternative der Aufrechnung, weil dann in einem Monat nicht gleich alles fehlt (habe mal gelesen, dass bei der Aufrechnung nur mit 10% oder 30% des monatlichen Anspruchs verrechnet werden darf...). Muss man dafür einen Antrag stellen? Muss man den Antrag dann stellen bevor der ursprüngliche Bescheid aufgehoben und die Überzahlung zurückgefordert wird? Oder kann ich das auch später noch machen?

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Muss meine Schwester Steuern zahlen, wenn ich bei ihr wohne(Eigentümerin) Jobcenter?

Hallo ich habe ein Problem. Meine Schwester ist Model und ist Eigentümerin einer Wohnung 54m2. Ich war vorübergehend arbeitslos gemeldet bis ich mein Studium begonnen habe. Es ist ein Vollzeitstudium( Fernstudium). Ich habe nun in der Zeit bei meiner Schwester in der Wohnung gewohnt und bis jetzt noch.ich muss vom Jobcentet jetzt ein Formular ausfüllen und Mietbescheinigung und Untermietervertrag abgeben um Hilfen zu bekommen (vorübergehend, wird später mit Bafög verrechnet). Nun hat meine Schwester gar kein Mietvertrag da sie Eigentümerin ist, habe ihr einfach ohne Vertrag Geld gegeben. Sie hat Angst das sie jetzt Steuern bezahlen muss wenn ich das angebe, sie vermietet die Wohnung ja nicht wirklich ich habe nur so da gewohnt.sie bezahlt keine Steuern als Vermieter. Des Weiteren habe ich Angst zu sagen, dass meine Schwester Eigentümerin der Wohnung ist, vielleicht wird mir die Hilfe vom Staat abgesagt? Aber will ja nicht von meiner Schwester leben, sie würde mir auch nie im Leben Hilfe geben, das ist nur eine Ausnahme dass ich bis ich eine Wohnung habe bei ihr wohnen kann. Also wie löse ich das jetzt am besten, ich möchte nicht das sie Ärger bekommt oder wegen mir neue Kosten oder Steuern auf sie zukommen. Sobald ich eine Wohnung habe ziehe ich aus, aber dafür brauche ich erstmal das Geld vom Jobcenter, weil mir sonst keiner eine Wohnung gibt :(. Neben mein Studium kann ich zwar bisschen arbeiten,aber muss erst ein Job finden und wollte erstmal umziehen,damit ich in der Nähe einen Job suche.

Hoffe mir kann wer weiterhelfen, weiß nicht was ich machen soll.

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Über Bruder verschuldet, obdachlos?

Hallo,

Ich habe einen sehr guten, wenn nicht sogar besten Freund, nennen wir ihn D. Er hat im Süden von Deutschland gewohnt, ich im Norden. Es war uns bekannt, dass er nicht das beste Elternhaus hat. Jahrelang hatte er lediglich eine Matratze zum schlafen und hatte oft mit psychischem Missbrauch durch Mutter, Bruder und Stiefvater zu kämpfen.

D hat in seinem Leben viele Fehler gemacht. Er ist 23, hat mehrere Ausbildungen abgebrochen (mitunter aufgrund familiären Druckes) und auch lediglich einen Hauptschulabschluss.

Kürzlich wurde er von seiner Familie rausgeworfen und stand auf der Straße. Von dem verbleibenden Geld ist er in den Norden gefahren und fand hier bei einer Nachbarin von uns in einem Bungalow Unterschlupf für ein bis zwei Monate. In der Zeit hatte er schon eine Arbeit bei einer Leiharbeitsfirma gefunden, sie jedoch gewechselt um bei einer anderen Leiharbeitsfirma anzufangen (morgen fängt er an).

Es geht langsam bergauf, allerdings kam jetzt der nächste Paukenschlag. Für eine Wohnung ist eine Schufa-Auskunft nötig gewesen. Dieses hat er beantragt und erfuhr, dass seine Familie ihm jahrelang verheimlichte, dass auf seinem Namen Schulden im Wert von 13.000 Euro bestehen.

Bereits im Süden hat er vom Amt keine Hilfe erhalten und wurde immer wieder vertröstet. Morgen wird er nach der Arbeit zur Caritas gehen, aber um ehrlich zu sein habe ich, auch wenn ich es ihm sage, nur wenig Hoffnung.

Was kann er noch tun in dieser Situation, vorallem auch, wenn das Amt ihn abblitzen lässt? Das mit dem Bungalow ist keine Dauerlösung, er würde effektiv auf der Straße stehen. Zudem könnte er durch die Schulden jederzeit vor Gericht und ins Gefängnis gehen.

Das Amt sollte natürlich die erste Option sein, aber dieses ist morgen geschlossen. Außerdem bin ich krank vor Sorge und ich kann mir nicht vorstellen, wie es ihm geht, nachdem er davon erfuhr. Die Situation ist extrem verzwickt und wir wissen einfach nicht mehr weiter. Inwieweit kann das Amt überhaupt helfen?

Vielen Dank für alle Antworten <3

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Ich bitte euch um eine Erklärung, Hartz iv?

Hallöchen ihr Lieben! 🍀

Achtung Text wird länger!

ich hatte heute Zeit einfach mal ein bisschen herum zu rechnen.

Ich gehe jetzt mal vom Regelsatz von 439€ aus für 1 Person. Okay Miete usw wird bezahlt, Strom nicht.

mein Rätsel ist einfach: wie ist's überhaupt möglich mit diesem Geld auszukommen? (ernsthafte Frage!)

von den 439€ gehen noch Fixkosten weg:

  • Strom
  • Handy
  • Internet
  • eventuell TV
  • eventuell Versicherungen

Selbstverständlich geht man immer von seinem gewohnten Lebensstandard aus, jedoch hab ich mir tatsächlich mal die Mühe gemacht und einfach mit deutschen Durchschnittspreisen gerechnet, ich selbst lebe in Österreich und wir haben ein etwas anderes System.

wenn ich jetzt davon ausgehe, dass der Standard Mensch in Mitteleuropa auch noch ein Fortbewegungsmittel benötigt, egal ob Öffis oder wenn man ländlich lebt sogar ein Auto, wenn man Medikamente benötigt, dann ist's ja (in meiner Rechnung) UNMÖGLICH mit diesem Budget über die Runden zu kommen. Ich rechne da jetzt nicht mal Zigaretten, ein Haustier oder nötige sonstige Ausgaben die jeder hat dazu. (Kleidung, Schuhe, ein kaputtes Haushaltsgerät, usw)

wie geht das bitte?!

okay, es gibt die Tafel, Kleiderkammer und Co. aber egal wie ich rechne und schiebe ich komme nicht aus mit dem Budget.

kann mir, als Außenstehende, bitte irgendwer erklären wie das funktioniert ohne am 15. des Monats halb zu verhungern?

Ich meine keiner hat Bock immer nur billigst zu essen. Klar gibt's Tricks und man kann sich umstellen, aber ich bräuchte mal wirklich eine Erklärung wie das irgendwie hinzubekommen ist.

hab ich etwas übersehen was man noch bekommt oder kann man sich irgendwie anders noch helfen?

wäre euch wirklich dankbar über eine Erklärung, denn das interessiert mich tatsächlich sehr.

lg, 🌺 und Danke 🍀

PS: NOCHMAL: es ist eine wirklich ernst gemeinte Frage.

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