Hartz IV, Sozialamt und dann erbschaft?

3 Antworten

Wenn sie Vermögen hat, dann wird dieses in der Regel auch so erfasst und sie muss dann ggf. später irgendwas zurücktreten. Wenn sie über diese 19 € verfügen kann (was sie ja anscheinend kann, denn sie bekommt ja Geld vom Notar), dann ist sie auch nicht bedürftig, ergo kann der Staat natürlich das Geld zurückfordern bzw. sie hätte eigentlich erst gar keines bekommen dürfen.
Wenn dieses Geld irgendwie durch falsche Angaben erreicht wurde, indem z.B. die Erbschaft auf die sie ja wohl zugreifen kann, verschwiegen wurde, dann gibt es eine Rückzahlung und Probleme für denjenigen, der damals die falsche Angabe gemacht hat.

Aber seien wir ehrlich: Die Geschichte klingt reichlich skurril.


Blume202021 
Beitragsersteller
 12.09.2021, 12:07

Für mich ist es auch komisch sorry sind 19,000€.. sie meint sie hatte es damals angegeben und auch im Antrag vor kurzen fürs Sozialamt. Sie hat insgesamt 4,000€ für Sachen erhalten in der Zeit wo sie Leistungen bekommt. Aufs Konto. Aber nur die Sachen die wichtig waren ihr ganzes hat sie nicht bekommen wollte der Notar nicht. Wie gesagt erst jetzt bald zum 21. Geburtstag.

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BeviBaby  12.09.2021, 12:11
@Blume202021

Auch das mit dem 21. Geburtstag ist in meinen Augen irgendwie seltsam. Aber okay... trotzdem, dass sie eine Wohnung hat ist ja auch 'wichtig'. Laptop und Handy eher weniger. Und das weiß in der Regel auch ein Notar.

Wie gesagt... das klingt irgendwie ziemlich absurd. Ich habe die starke Vermutung, dass deine Freundin da in der Erzählung so einiges auslässt.

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weil es irgendwann zum Sozialamt

Zum Sozialamt geht es nur dann, wenn volle Erwerbsminderung vorliegt bzw. wenn die Altersrente nicht ausreicht.

Zwischendurch bekam sie in der Zeit Geld vom Notar für Handy, Möbel & Laptop.

Warum? Nach Deiner Aussage darf sie über ihr Erbe doch erst ab Vollendung des 21. Lebensjahres verfügen? Hat sie dieses erreicht und/oder ist der Notar der gesetzliche Betreuer Deiner Freundin?

Kann mir da einer helfen?

Bei was brauchst Du Hilfe und warum? Hat Deine Freundin Dich darum gebeten, diese Fragen hier für sie zu stellen?

"Hartz IV" muß nur dann zurückgezahlt werden, wenn Leistungen zu Unrecht bezogen wurden. Das Gleiche gilt im Groben für Sozialhilfe.

"Hartz IV" und Sozialhilfe ist nicht das Gleiche!

Durch ihr Erbe hätte sie ihren Leistungsanspruch vorübergehend verloren. Grundsätzlich m.M.n. jedoch erst nach Zufluß.

Wenn aufgrund des Erbes Leistungen nur auf Darlehensbasis bewilligt worden wären, dann müßte dies aus den Leistungsbescheiden hervorgehen. In dem Fall wären Leistungen rückzahlbar.

Das sollte Deine Freundin dann jedoch besser wissen als Du.

19€ ist keine Summe, über die man sich Gedanken machen müßte. Wieso ein Notar ein solchen Trinkgeld verwalten muß, verstehe ich nicht. Da sind doch seine Gebühren um ein Vielfaches höher.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Blume202021 
Beitragsersteller
 12.09.2021, 12:04

Sorry 19,000€ Hab mich verschrieben

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