Arbeitslosengeld steht es mir zu?
Hallo, und zwar hat meine Freundin ihr Abitur gemacht und danach ihre Ausbildung (nach 2 Monaten) abgebrochen. Danach hat die Teilzeit gearbeitet auch etwa 4 Monate.
steht ihr Arbeitslosengeld zu? Sieht wohnt noch zuhause hat Trotzdessen aber Fixkosten (Auto, Handyvertrag…)
viele meinen nur Kindergeld, aber das bekommt sie anscheinend nur wenn sie sich bewirbt.. wie ist das gesetzlich festgelegt.. ab wann ist man berechtigt Arbeitslosengeld zu beziehen. (19 Jahre alt)
6 Antworten
Beim ALG - 1 muss man innerhalb von 30 Monaten min.auf 12 Monate kommen, in denen Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden.
Für Kindergeld muss sie ab 18 entweder arbeitslos bei der Agentur für Arbeit gemeldet sein, dass ginge bis unter 21, ab 21 bis 25 dann nur noch ausbildungssuchend.
Sie könnte sich auch gleich ausbildungssuchend melden, wenn sie auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung ist, man muss dann natürlich auch entsprechende Nachweise erbringen.
Man ist berechtigt, ALG zu beziehen, wenn man vorher innerhalb von 2 Jahren insgesamt 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Kindergeld bekommen ihre Eltern, wenn sie eine Ausbildung macht.
Es sind 30 Monate und Kindergeld kann man auch bei Meldung als z.B.ausbildungssuchend bekommen, solange man noch unter 25 ist.
Wen man 12 Monate gearbeitet hat vorher gibt es nichts! Auch keine Anderen Leistungen!
Ich Rede aber nur von ALG 1 und da bekommt man erst das nach 12 Monate früher sogar erst nach 24 monate!
Eben und das mit den 24 Monaten ist Blödsinn !
Mach dich selber einmal schlau, anderen sagst Du doch auch das sie im SGB - ll ( Gesetzbuch 2 ) nachsehen sollen, nur solltest Du das einmal mit dem SGB - lll machen, dass regelt unter anderem die Voraussetzungen für das ALG - 1.
Und Du redest auch nicht nur vom ALG - 1, sondern auch, dass einem dann auch keine anderen Leistungen zustehen würden.
Was ist denn dann mit den anderen Leistungen gemeint, wenn Du nur vom ALG - 1 sprichst ?
https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer
In den Link habe ich jetzt nicht reingeschaut, aber nach 4 Monaten TZ steht ihr vermutlich kein ALG 1 zu.
Für den Bezug von Kindergeld muß sie m.W.n. Schülerin und/oder ausbildungssuchend sein und nicht älter als 25 Jahre.
Sie kann ALG 2 beantragen, würde dann aber mit ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bilden, sofern sie 19 Jahre jung ist und bei ihnen lebt.
Das Einkommen der Eltern würde auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
hat ... aber Fixkosten
Fixkosten lassen sich ggf. senken.
Wer finanziert denn gegenwärtig Lebensmittel, Kleidung, etc. der Freundin?
Ob Dir Arbeitslosengeld zusteht, kann man aufgrund fehlender Informationen nicht sagen.
Deiner Freundin steht kein Arbeitslosengeld zu. Es steht ihr aber frei, sich einen Job zu suchen, damit sie ihre Fixkosten decken kann.
Man muss nicht zwingend 12 Monate gearbeitet haben.
Es werden auch bei Bezug von Krankengeld Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und außerdem gibt es auch noch die kurze Anwartschaftszeit.
Da reichen dann schon min. 6 Monate mit Beiträgen aus.
Sicher kann es ALG - 2 geben, wenn kein Anspruch auf ALG - 1 besteht, es müssen dann nur die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sein.