Hallo zusammen, bin neu hier und hoffe auf ein freundliches Miteinander.
Die meisten denken sich bestimmt bei der Frage: „Nicht schon wieder "

Mir geht es nicht darum , ob das Guthaben verrechnet wird oder ob das vom JC gezahlt wird .
Ich würde gerne wissen , ob das JC die Betriebskosten Abrechnung auch auf die Richtigkeit überprüfen müssten ? Sind doch schließlich Staatsgelder die dann wegen (eventuell ) falsche Abrechnung verschleudert werden , oder sehe ich das falsch ?
Angenommen man weist das JC drauf hin das die BK Fehler enthält, ganz gleich ob Guthaben oder Nachzahlung , wird aber nicht weiter beachtet und Jahre später kommt raus das es wirklich so ist und erhält die Nachzahlung wegen falsche Abrechnung …

Darf dann das JC anschließend die Hand aufhalten obwohl dies zu Kenntnis gesetzt wurde ?

Freu mich auf eure antworten

Grüße Nordlicht