Urlaub mit ALG 1?
Hallo Zusammen,
meine Frage zum Urlaub während ALG 1 lautet: gelten die 3 Wochen (also 21 Tage) Urlaub für 365 Tage Arbeitslosigkeit oder das Kalenderjahr in dem man sich gerade befindet?
Ich würde gerne gegen Ende des Jahres meinen kompletten Urlaub nehmen und weitere Tage im kommenden Jahr miteinschließen. Also letztendlich einen längeren Urlaub als 21 Tage machen.
Ist das möglich?
Vielen Dank euch im Voraus!
2 Antworten
Das ist kein Urlaub, sondern eine Ortsabwesenheit, die man bei seinem SB - etwa 1 Woche vorher schriftlich beantragen muss, wenn man keine finanziellen Nachteile haben möchte.
Denn nur wenn es bewilligt wird, gibt es auch für diese max. 21 Tage pro Jahr weiter Leistungen gezahlt.
Diese 21 Tage gelten pro Jahr bzw.für den Bewilligungszeitraum von max. 12 Monaten, wenn man noch unter 50 Jahre alt ist.
Eine längere Ortsabwesenheit ist auch möglich, wenn diese bewilligt würde und zwar für max. 42 Tage in diesen 12 Monaten.
Es werden dann aber nur 21 Tage gezahlt, für die anderen 21 Tage würde es keine Leistungen geben.
Würde man von vorn herein länger als 42 Tage Ortsabwesend sein, dann würde es nicht einmal diese 21 Tage bezahlt geben.
Diese bis zu weiteren 21 Tage ohne Leistungen können, müssen aber nicht bewilligt werden.
Wenn schon 7 Tage Ortsabwesenheit in Anspruch genommen wurde, blieben noch 14 Tage mit Leistungsanspruch.
Ich nehme an, genau kann ich es dir nicht beantworten, dass wenn es einen wichtigen Grund für eine längere Ortsabwesenheit gibt, diese dann bis zu weiteren 21 Tagen ohne Leistungsbezug bewilligt werden würden.
Die 21 Tage werden genannt, weil man darauf einen Anspruch hat, wo auch weiterhin Leistungen gezahlt werden.
Du solltest Deine beabsichtigte Ortsabwesenheit papierschriftlich ein paar Wochen vor Reiseantritt beim zuständigen Arbeitsvermittler bzw. Sachbearbeiter beantragen.
Ob man Dir zwei aneinander anschließende Urlaube genehmigt, kann ich Dir nicht beantworten.
Ein paar Wochen vorher ist Blödsinn, die Regel ist 1 Woche vorher, kann man sich auch aus dem Internet suchen.
wenn jemand zb schon vorher 1 woche (mit leistung) ortsabwesend war, darf er dann noch nach Deinem beispiel 14 tage (mit leistung) + 21 tage (ohne leistung) = 35 tage total (statt 42tage, weil 1 woche schon verbraucht zuvor) oder weiterhin 42 tage, weil die 6 wochen regel nur "am stück" gemeint ist?
zudem: ich verstehe deine beispiele/logik sehr gut (21 + 21 pro 12 monate). aber in den merkblättern steht immer "21 tage pro Kalenderjahr..." (verstehen die das rechtlich nicht?)