Zahlt jobcenter noch gas?

6 Antworten

Gas gehört zur KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für den normalen Haushaltsstrom, wenn das Gas nicht mit zum kochen genutzt würde, sondern nur zum heizen der Wohnung und ggf. erwärmen von Wasser.

Wenn Du mit deinem Freund eine BG - Bedarfsgemeinschaft bildest und er selber kein Einkommen hat, dann steht euch derzeit min. 2 x 401 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu und min. noch eure KDU.

Wenn Du 1155 € Netto bekommst, dann kannst Du nach § 11 b SGB - ll auf dein Bruttoeinkommen max. 300 € Freibetrag vom Nettoeinkommen abziehen, wenn das Bruttoeinkommen bei min. 1200 € liegt.

Es würden dann also max. um die 855 € anrechenbares Nettoeinkommen bleiben.

Nach Abzug der 2 x 401 € Regelbedarf würden dann max. um die 53 € bleiben, die dann auch max. auf eure KDU - angerechnet werden könnten.

Du zahlst also von einen 1155 € die volle KDU - also auch das Gas und dann gibt es vom Jobcenter eine entsprechende Aufstockung gezahlt, also von angenommen max. diesen 53 € bis zu eurer KDU - die bisher vom Jobcenter ohne Einkommen gezahlt wurde.

Wenn Du mit Deinem Freund in einer ALG 2 - Bedarfsgemeinschaft lebst und Dein Verdienst Euer einziges Einkommen bist, werden Ihr vermutlich im (aufstockenden) ALG 2 - Bezug bleiben.

Das bedeutet, Euer Bedarf (inkl. Gas) ändert sich nicht. Dein Einkommen wird jedoch angerechnet, und der Auszahlungsbetrag verringert sich entsprechend.

Schau in den Änderungsbescheid, dort steht der neue Zahĺbetrag und die Aufteilung auf die Zahlungsempfänger. Da kannst du sehen, ob der Energieversorger noch Zahlungen bekommt und, wenn ja, in welcher Höhe

Wenn du kein Anspruch auf Leistungen vom JC hast zahlt das JC auch kein Gas mehr. Wobei es das auch nur für die Heizung im Rahmen der Betriebskosten übernehmen würde.

Ob du noch Anrecht auf Unterstützungen hast wird dir dein Berater beim Jobcenter sagen.