GEZ Bescheid?

6 Antworten

"Der gez" gibt es nicht. Wenn, dann wöre es die GEZ, welche nun der Beitragsservice heißt.

Der Nachweis über den ALG 2 - Bezug läßt sich meines Wissens nach nachreichen.

Auf jeden Fall kannst du die Weiterbewilligung von ALG II abwarten und erst dann die Bestätigung zusammen mit dem Befreiungsantrag an den Beitragsservice (GEZ gibt es seit 2013 nicht mehr) schicken. Du wirst ggf. auch rückwirkend befreit.

Allerdings kann es passieren, dass der Beitragsservice dir schon eine Zahlungsaufforderung schickt, wenn die Weiterbewilligung des ALG II länger dauert. Solltest du darauf den Rundfunkbeitrag zahlen, so bekommst du dein Geld automatisch zurück, wenn dir ALG II direkt im Anschluss bewilligt wird und du dann damit den Befreiungsantrag stellst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, den Nachweis über den Leistungsbezug kannst Du nachreichen bzw.warten bis Du deinen Bewilligungsbescheid mit Nachweis bekommst und dann an den Beitragsservice schicken.

Kommt darauf an, wenn dein Arbeitslosengeld I und oder II ausgelaufen ist und du derzeit kein Geld vom Amt beziehst, dann musst du ggf. für die Zeit wo du kein Geld beziehst auch die Rundfunkgebühr entrichten.

Sollte das Nahtlos weiter bewilligt werden, kannst du noch die paar Tage abwarten, vielleicht einmal kurz anrufen und denen Bescheid geben das du noch den Bescheid abwartest, damit die nicht dauernd nerven.

Was denn sonst ?

Du hast ja vorher keine Befreiung von Rundfunkbeitrag.

Wenn die drängeln, schreib, dass die Befreiung alsbald übersandt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.