Sind Maßnahmen pflicht?

4 Antworten

Erfolg= Du hast Arbeit in Jobcenter-Sprache

Maßnahme = Du bist erstmal raus aus der Statistik

Pflicht? Ja, sonst erfüllst Du Deinen unterschriebenen Vertrag mit dem Jobcenter nicht. Daraus resultierend, Sanktionen in Form von weniger Geld.


IlIllIllIllIlIl 
Beitragsersteller
 31.01.2022, 16:08

Seltsam, hatte 2021, 4 Jobs/Praktika :P Erfolglos?

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Libi2021  31.01.2022, 16:10
@IlIllIllIllIlIl

Es geht darum nicht mehr vom Geld des Jobcenters abhängig zu sein, da Steuergelder. Das ist den Ihr einziges Ziel.

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Unholdi  31.01.2022, 16:15
@IlIllIllIllIlIl

Egal, es ist Anfang des Jahres, Geld muss verballert werden und Du vom Däumchen drehen abgehalten... Die Damen müssen Zettel Abgeben über verabreichte Grausamkeiten...

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Libi2021  31.01.2022, 16:17
@Unholdi

Gegenfrage: Was hindert Dich an einem normalen Job? ( dann müsstest Du den Blödsinn nicht machen) 4 Jobs in einem Jahr ist sportlich ...

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Sabsi665  31.01.2022, 17:08
@Unholdi

Grausamkeit? Alg II ist kein Geschenk! Wenn er es ohne Hilfe nicht schafft in einer Beschäftigung zu bleiben, muss was dagegen unternommen werden.

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Unholdi  31.01.2022, 17:44
@Sabsi665

Die tatsächlichen "Maßnahmen" haben in ihre Stupidität viel mehr von systematischem Sadismus, als von Förderung, man darf sich da nicht täuschen lassen.

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Grundsätzlich bist Du dazu verpflichtet, an der Maßnahme teilzunehmen.

Meine Bewerbung habe ich immer selbst geschrieben mit Erfolg.

Mit Erfolg, wenn Du ALG 2 beziehst?

Ich sehe kein Sinn, bei mir in einer Maßnahme.

Das mußt Du auch nicht. Wenn die Maßnahme aus Deiner Sicht nicht zielführend ist, kannst Du sie ablehnen. Schlußendlich würde ein Sozialgericht entscheiden.

Du hast ja die Eingliederungsvereinbarung unterschrieben. Deswegen sind diese ABM's für dich ein muss.

Wie erfolgreich du davor warst ist es egal. Arbeitslosenstatistik fälscht sich nicht selbst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe Insgesamt 12 Jahren H4 bezogen, bzw aufgestockt.

Wärst du erfolgreich, müsstest du kein Geld vom Jobcenter beziehen. Also ja, du musst zur Maßnahme, du hast ja auch eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben. Wenn du dich weigerst, musst du mit den Konsequenzen leben.