Nach einem Jahr noch melden?
Hallo Kumpel hat ein Hobby er sammelt Üeier Figuren und hat letztes Jahr 2000 Euro in Figuren Gesteckt und Figuren die er in Eiern bekommen hat über ein Jahr verteilt für 1000 Euro verkauft . Nun hat er total Angst wegen Betrug ins Gefängnis zu gehen besteht da Grund zu sorgen oder kommt da nur eine Rückzahlung auf ihn zu wenn überhaupt. LG und schönen Abend allen Lesern . Ps er ist alg2 Empfänger würdet ihr das ein Jahr später noch dem Jobcenter mitteilen bzw. melden . Oder macht er sich da nur selber Probleme weil das schon längst egal ist
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Vor 9 Tagen ging es bei der Frage noch um dich. Bist du auch ehrlich zu uns?
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Ja
2 Antworten
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Was hat das mit Betrug zu tun?
Wenn die 2.000 € aus seinem Schonvvermögen stammen, von welchem das Jobcenter weiß, sollte alles in Ordnung sein.
Die 1.000 € sehe ich als Vermögensumwandlung, sofern er keinen Gewinn daraus erzielt hat. Der wäre m.M.n. als Einkommen zu berücksichtigen.
Wieviel hat(te) er denn für die verkauften Figuren bezahlt?
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So ein Ei kostet 90 Cent ca und die Figuren sind mal für 50 Cent bis 4 Euro verkauft worden eine mal für 19 Euro
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das einkommen aus dem verkauf muss er melden, sonst ist es leistungsbetrug
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Was hat das mit Betrug in deinen Augen zu tun ? Meinst du nicht eher Vermögens Umwandlung
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Begründung. Ist denk eh nicht mehr nachweisbar ist ein Jahr her
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Warum fragst du dann 5 mal nach? Es IST aber BETRUG und es wird aufgedeckt werden. Also jammer dann nicht rum...
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Wollte nur fragen dafür ist die Plattform ja da. Habe einen Rechtsanwalt gefragt ist kein Betrug dazu gehört Vorsatz und wegen 1000€ gibt es höchstes eine Rückzahlung. Was aber nicht passieren wird ist ja ein Jahr und nicht über das Girokonto gegangen also nicht nachweisbar. Aber nett das ihr immer anderen versucht in die Suppe zu spucken
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Wirst du die Frage morgen trotzdem erneut stellen?
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Na aus Ü Eiern halt gezogen oder mal im Laden um die Ecke Figuren gekauft usw . Ist jetzt auch 1 Jahr her und nie ist was über sein Konto gegangen was das Jobcenter hätte prüfen können