Nach einem Jahr noch melden?

Oberamtmann  18.02.2022, 16:51

Vor 9 Tagen ging es bei der Frage noch um dich. Bist du auch ehrlich zu uns?

2 Antworten

Was hat das mit Betrug zu tun?

Wenn die 2.000 € aus seinem Schonvvermögen stammen, von welchem das Jobcenter weiß, sollte alles in Ordnung sein.

Die 1.000 € sehe ich als Vermögensumwandlung, sofern er keinen Gewinn daraus erzielt hat. Der wäre m.M.n. als Einkommen zu berücksichtigen.

Wieviel hat(te) er denn für die verkauften Figuren bezahlt?


verreisterNutzer  18.02.2022, 09:07

Na aus Ü Eiern halt gezogen oder mal im Laden um die Ecke Figuren gekauft usw . Ist jetzt auch 1 Jahr her und nie ist was über sein Konto gegangen was das Jobcenter hätte prüfen können

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das einkommen aus dem verkauf muss er melden, sonst ist es leistungsbetrug


verreisterNutzer  18.02.2022, 18:08

Was hat das mit Betrug in deinen Augen zu tun ? Meinst du nicht eher Vermögens Umwandlung

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Oberamtmann  20.02.2022, 13:22
@verreisterNutzer

Warum fragst du dann 5 mal nach? Es IST aber BETRUG und es wird aufgedeckt werden. Also jammer dann nicht rum...

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verreisterNutzer  20.02.2022, 14:46
@Oberamtmann

Wollte nur fragen dafür ist die Plattform ja da. Habe einen Rechtsanwalt gefragt ist kein Betrug dazu gehört Vorsatz und wegen 1000€ gibt es höchstes eine Rückzahlung. Was aber nicht passieren wird ist ja ein Jahr und nicht über das Girokonto gegangen also nicht nachweisbar. Aber nett das ihr immer anderen versucht in die Suppe zu spucken

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