Hallo zusammen,

ein Freund von mir hat aufgrund von Corona Ende August seinen Job verloren, dieser hatte zu dem Zeitraum eine leichte Psychose die sich aber verschlimmerte sodass er von Weihnachten bis letzte Woche dann im Bezirkskrankenhaus in Behandlung war, da er sich selbst gefährdet hat aufgrund der Psychose. Er hatte damals noch einen Antrag gestellt auf Alg 1 hatte aber noch keinen Termin und seinen perso nicht vorgelegt, da er diesen in seinem Zustand verloren hat.

Nun sagt das Jobcenter, er würde obwohl er psychisch krank war, rückwirkend kein Geld erhalten, erst ab nächsten Monat, da er seinen Personalausweis nicht vorgelegt hat und der Antrag mit Kündigung usw. alleine nicht reicht. Zudem muss er sich selbst krankenversichern für ca 200Euro monatlich, da es ja auch nicht abgedeckt ist übers Jobcenter.

Meine Frage, kann man hier rechtlich vorgehen? Kann das wirklich so laufen, auch wenn die Person eine psychische Krankheit hat(te)?

Danke für eure Antworten.