was brauche ich für den alg 2 antrag?

5 Antworten

449 € sind der sog. Eckregelsatz, den man bekommen kann. Die 360 € gelten für "nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern".

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regelsaetze-steigen-1960152

Für den Antrag braucht man i.d.R. die Kontoauszüge der letzten 3 bzw. 6 Monate, und Nachweise über das Wohnen, sowie über ggf. vorhandenes Einkommen.

Wenn das Jobcenter weitere Dokumente haben will, so wird es dieses mitteilen.

Was meinst Du mit Kindergeld - wie soll es damit aussehen?


isomatte  17.02.2022, 09:21

Die 360 € ab 18 und unter 25 gelten auch dann, wenn das Kind ohne Bewilligung des Jobcenters auszieht, ohne einen wichtigen Grund nachweisen zu können bzw.nach dem Auszug seinen höheren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen decken kann.

Dann steht dem Kind max. der Regelbedarf wie bei den Eltern zu und es hat keinen Anspruch auf Zahlung der angemessenen Wohnkosten.

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derbratan495 
Beitragsersteller
 17.02.2022, 06:27

Wenn ich durch hartz 4 kein kindergeld bekomme habe ich nur 160€. Ich darf aber 449€

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Agamemnon712  17.02.2022, 06:31
@derbratan495

Kindergeld würde auf Dein ALG 2 angerechnet werden, wenn Du im Haushalt der Eltern mit diesen eine Bedarfsgemeinschaft bilden würdest und wenn Deine Eltern noch Kindergeld für Dich erhielten.

Ansonsten würde es angerechnet, wenn Du es aufgrund eines Abzweigungsantrags direkt erhieltest.

Kindergeldbezug bringt einem ALG 2 - Bezieher keinen nennenswerten monetären Vorteil.

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derbratan495 
Beitragsersteller
 17.02.2022, 07:04
@Agamemnon712

und wenn man auf der strasse wohnt wie bekommt man das geld? wie lange brauch es bis das geld auf dem konto ist. und was brauch ich um den antrag zu stellen

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Agamemnon712  17.02.2022, 07:37
@derbratan495

Hast Du eine Meldeadresse, unter der Du auch tatsächlich regelmäßig erreichbar bist? Ohne die gibt es kein ALG 2.

Den Erstantrag auf ALG 2 kannst Du Dir ansehen, ausfüllen und ausdrucken:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos

Bis Ende März könnte das hier noch funktionieren:

https://con.arbeitsagentur.de/prod/sgb2ka/ka-ui/pc/

Die Kohle wird grundsätzlich überwiesen und die reguläre Bearbeitungszeit für einen Antrag liegt bei 4 - 6 Wochen, sofern dem Jobcenter alle erforderichen Unterlagen vorliegen.

Da Du mit der Angelegenheit überfordert scheinst, solltest Du Dich an eine Beratungsstelle vor Ort bzw. an eine erwachsene Vertrauensperson wenden.

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Agamemnon712  17.02.2022, 07:54
@derbratan495

Ich weiß zwar nicht, warum Deine Eltern Dich rausgeschmissen haben, aber ich glaube, ich verstehe es :)

Du darfst übrigens auf "Hilfreich" und/oder auf "Danke" klicken/tippen, wenn Du dies für angemessen hältst.

Ich bin jetzt raus.

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Wo und mit wem wohnst Du zusammen, was hast Du bisher gemacht und was willst Du jetzt machen ?

Kindergeld stünde deinen Eltern bzw.dir ab 18 unter 25 nur dann zu, wenn Du z.B.ausbildungssuchend gemeldet wärst, oder eine Ausbildung machen würdest.

Das Kindergeld würde außerdem auf den Bedarf entsprechend angerechnet.

Würdest Du unter 25 ohne wichtigen Grund bei deinen Eltern ausziehen, ohne das Du deinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kannst bzw.ohne der Zusicherung vom Jobcenter bei den bedürftigen Eltern ausziehst, dann steht dir max.der derzeitige Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 360 Euro zu und keine Kosten für die Miete.

Die 449 Euro Regelbedarf und Miete könnten dir dann zustehen, wenn Du vorher die Bewilligung vom Jobcenter bekommen hast, oder Du deinen Bedarf vorher aus eigenem Einkommen decken könntest und nun nicht mehr.


derbratan495 
Beitragsersteller
 16.02.2022, 20:11

naja eltern haben mich rausgeworfen und jetzt habe ich kein geld für essen

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isomatte  16.02.2022, 21:53
@derbratan495

Hast Du schon einen Antrag beim Jobcenter gestellt und einen Bescheid erhalten ?

Meine obigen Fragen hast Du auch noch nicht beantwortet, können aber für die Beantwortung deiner Frage ggf.relevant sein.

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Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr sind deine Eltern für dich zuständig, es sei denn, du hast eine eigene Arbeitsstelle / Ausbildung.

Und du musst dich schon entscheiden was im Netz nun stehen soll.
360 € oder 449 €. Letzteres bekommt ein Lediger-ALG II Bezieher der Ü25 ist.


isomatte  16.02.2022, 17:37

So pauschal ist das nicht korrekt.

Das Kind kann ja schon eine abgeschlossene Ausbildung haben und nicht mehr bei den Eltern wohnen und das schon weit vor der Vollendung des 25 Lebensjahres.

Dann sind die Eltern aus der Unterhaltspflicht nach dem BGB - raus und dem Kind stünden dann bei Bedarf und erfüllen der sonstigen Voraussetzungen Leistungen vom Jobcenter zu.

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verreisterNutzer  18.02.2022, 23:45
@isomatte

Es gibt auch die Möglichkeit das wenn das Kind u25 ein Schreiben bestenfalls vom Jugendamt vorlegen kann aus dem hervor geht das ein zusammen leben mit den Eltern nicht möglich bekommt es auch den Regelsatz einer ü25 ledigen

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isomatte  19.02.2022, 00:20
@verreisterNutzer

Das wäre wieder eine andere Sache, da es dafür dann einen wichtigen Grund geben würde.

Aber auch da wäre dann nicht gesagt, dass die Eltern dann nicht mehr vorrangig zum Unterhalt verpflichtet sind, falls sie leistungsfähig sind, Kind unter 25, noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium, aber auf der ernsthaften Suche ist.

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verreisterNutzer  19.02.2022, 00:24
@isomatte

Okay,bei mir ist das auch so also mit dem Schreiben und meine Eltern haben bisher in all den Jahren nix vom Jobcenter bekommen

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isomatte  19.02.2022, 00:27
@verreisterNutzer

Hast Du denn schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium und wenn nicht, bist Du auf der ernsthaften Suche ?

Würdest Du schon eine haben, dann würden die Eltern nach dem BGB - eh aus der Unterhaltspflicht raus sein.

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verreisterNutzer  19.02.2022, 00:31
@isomatte

Ne hab dummerweise abgebrochen. Momentan gehe ich zur schule. Wie definierst du ernsthaften suche?

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isomatte  19.02.2022, 00:45
@verreisterNutzer

Bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausbildungssuchend gemeldet sein, oder der Familienkasse ( Kindergeld ) seine ernsthaften Bemühungen eine Ausbildung zu finden durch Bewerbungen bzw. Absagen selber nachweisen.

Wenn Du derzeit zur Schule gehst und noch keine abgeschlossene Ausbildung hast, unter 25 bist, dann bestünde ja zumindest erst einmal Anspruch auf Kindergeld, auch wenn das im Regelfall bis auf 30 Euro Versicherungspauschale angerechnet würde.

Und dann müsste eine evtl. Unterhaltspflicht der Eltern geprüft werden.

Denn durch einen Abbruch, auch wenn es keinen wichtigen Grund dafür gab, hat man seinen Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern noch nicht verwirkt.

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verreisterNutzer  19.02.2022, 00:48
@isomatte

Bisher hatte ich kein kg bekommen Hab ich auch nicht beantragt wo es mir eigentlich zugestanden hätte. Das jc hat mich nicht dazu aufgefordert...woher sollte ich das den wissen;). Aber jetzt wo ich zur Schule gehe stell ich demnächst einen Antrag wenn das jc mich auffordert. 30€ mehr ist besser als keine 30€

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isomatte  19.02.2022, 00:55
@verreisterNutzer

Stimmt, aber im Regelfall muss der Antrag von einem Elternteil gestellt werden, wenn man nicht Vollwaise ist und den Aufenthaltsort der Eltern kennt.

Das Kind selber kann dann einen Abzweigungsantrag stellen, wenn das Kindergeld einmal bewilligt ist und das Kind nicht mehr bei den Eltern lebt und nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommt.

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verreisterNutzer  19.02.2022, 00:58
@isomatte

Stimmt da war ja was. Das ist aber kein Problem ich druck den Antrag aus, Fülle alles aus, lass das jc alles ausfüllen falls die was ausfüllen müssen, unterschreibe den und sende den meiner Mutter.

Soll ich ihr dann schon mal einen Abzweigungsantrag mitsenden oder erst nach Bewilligung? Ich würde sagen vor Bewilligung. Obwohl eigentlich ist es egal ich weiß das sie das KG weiterleiten würde damit es verrechnet wird.

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isomatte  19.02.2022, 01:14
@verreisterNutzer

Das Jobcenter muss da nichts ausfüllen, Du musst es ihnen dann nur mitteilen das es beantragt wurde.

Am besten vom Antrag eine Kopie machen und beim Jobcenter einreichen.

Den Abzweigung kannst Du ohne deine Eltern ausfüllen und dann im schlimmsten Fall selber einreichen, dafür ist er ja da, damit das Kind dann zumindest ans Kindergeld kommt, wenn es keinen Unterhalt in dieser Höhe bekommt.

Würden die Eltern selber Leistungen beziehen, dann müssten sie bei der Weiterleitung ans Kind aufpassen.

Das Kindergeld müsste dann unbedingt in dem Monat ans Kind weitergeleitet werden, in dem die Eltern es von der Familienkasse auf ihr Konto bekommen.

Sonst würde es Einkommen der Eltern und das würde dann entsprechend mindernd auf ihren Bedarf angerechnet ggf.unter Berücksichtigung von min. 30 Euro Versicherungspauschale.

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verreisterNutzer  19.02.2022, 01:17
@isomatte

Aber nicht das dass Jobcenter schon anrechnen will obwohl es noch nicht bewilligt ist und auch nicht feststeht ob es überhaupt kommt und wann es zufließen wird.

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isomatte  19.02.2022, 01:25
@verreisterNutzer

Das könnte durchaus passieren, aber wenn sie dich auffordern würden, dann möchten sie auch einen Nachweis das Du dich darum gekümmert hast.

Normalerweise darf Einkommen erst bei Bezug angerechnet werden, aber da halten sich viele Jobcenter nicht daran, sie zahlen dann lieber nach, anstatt Geld zurück zu fördern oder mit laufenden Leistungen zu verrechnen.

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derbratan495 
Beitragsersteller
 16.02.2022, 16:54

nein, im internet steht ich bekomme 449euro. jobcenter sagt 360euro aber nur wenn ich kindergeld bekomme. wenn das amt das streicht sind es nur 160euro. aber ich ahbe ein recht auf 449euro sonst kann ich den jobcenter verkjlagen

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Kindergeld wird auf den Leistungssatz angerechnet.