Gilt Nachzahlung als Einkommen? Oder Überstunden?

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Die Nachzahlung ist doch kein Einkommen, sondern eine Sozialleistung, dann müsste ja Kindergeld und Kinderzuschlag auch als Einkommen angerechnet werden, was es aber nicht wird.

Wenn sich das Einkommen, welches laut Bewilligungsbescheid zur Berechnung des Anspruchs herangezogen würde nicht um mehr als 15 % erhöht, dann musst Du das der Wohngeldbehörde erst bei einem Antrag auf Weiterzahlung melden und nachweisen.

Würde es höher sein dann gleich und dann würde neu berechnet, aber die Zahlung wäre ja keine Erhöhung im eigentlichen Sinn, die müsste dann meiner Ansicht nach auf den gesamten Bewilligungszeitraum verteilt werden.


isomatte  15.02.2022, 18:42

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