Gilt Nachzahlung als Einkommen? Oder Überstunden?
Guten Abend/Morgen ihr lieben
Ich bin etwas durcheinander... ich habe eine Nachzahlung von knapp 1000 Euro vom Jobcenter erhalten obwohl ich Wohngeld bekomme. Zur Situation vorweg.
Ich habe im Jahr 2020 als Aufstocker von AlG 2 und Lohn gelebt und habe dann im Nov 2020 einen neuen besser bezahlten Job angefangen. Daraufhin wurde ich aus den Leistungen des Jobcenter rausbekommen da ich zu viel verdiene. Im Dez. 20 geriet ich dann bis März 21 in kurzarbeit und hatte Hilfe beim Jobcenter beantragt die es damals aber ablehnten. Daraufhin habe ich wohngeld beantragt und die Wohngeldbearbeiterin meinte das die Ablehnung nicht rechtens sei und ich solle einen Antrag auf Überprüfung der Sachlage stellen ect..Nach vielen hin und her auch zwischen den beiden Ämtern bekam ich dann ab April 21 Wohngeld bis einschließlich zum jetzigen Zeitpunkt.
Jetzt habe ich aber Post bekommen (Feb 22) das mein Antrag auf Überprüfung stattgegeben wurde , ich hätte doch Leistungen bekommen hätte und mir im Zeitraum von Dez 20 bis März 21 Leistungen nachbezahlt werden. Darunter auch BuT.
Jetzt weiß ich nicht wie ich mich verhalten muss oder kann? Bzw wie es weiter geht. Wenn ich es der Wohngeldbearbeiterin melde , was ich natürlich tue, passiert was??? Wird es mir als Einkommen angerechnet? Und ich verliere mein Wohngeld oder darf ich es behalten? Ich bekomme nur knapp 100€ monatlich an Wohngeld das wären da 10 Monate die sie mich sperren würden? 🙊🙈
Und wenn ich reguläre Überstunden von Arbeit ausbezahlt bekomme (ca 20 stk) wie verhält es sich da? 🙊🙈 1x im Jahr.
Liebe abendliche Grüße
1 Antwort
Die Nachzahlung ist doch kein Einkommen, sondern eine Sozialleistung, dann müsste ja Kindergeld und Kinderzuschlag auch als Einkommen angerechnet werden, was es aber nicht wird.
Wenn sich das Einkommen, welches laut Bewilligungsbescheid zur Berechnung des Anspruchs herangezogen würde nicht um mehr als 15 % erhöht, dann musst Du das der Wohngeldbehörde erst bei einem Antrag auf Weiterzahlung melden und nachweisen.
Würde es höher sein dann gleich und dann würde neu berechnet, aber die Zahlung wäre ja keine Erhöhung im eigentlichen Sinn, die müsste dann meiner Ansicht nach auf den gesamten Bewilligungszeitraum verteilt werden.