Eine Freundin will Bafög-Darlehen komplett zurückzahlen, bezieht aber ALG-2. Wie soll sie in folgendem Fall vorgehen?
Hallo zusammen,
eine Freundin bezieht aktuell ALG-2. Sie hatte allerdings damals ein Studium abgeschlossen und während dieser Zeit auch Bafög erhalten. Nun kam Ihr Bescheid an vom Bundesverwaltungsamt. In diesem Schreiben geht hervor, dass sie 10.000 Euro entweder auf Raten bezahlen muss (monatlich, vierteljährlich) oder das Darlehen komplett in einer Summe abbezahlen müsste. Hierauf würde sie einen Erlass von 2100 Euro erhalten, womit sie dann 7900 Euro zahlen müsste. Sie möchte natürlich das Geld komplett in einer Summe bezahlen aufgrund des Erlasses.
Das Geld hat sie auch vorrätig, allerdings hat sie es nicht auf Ihrem Bankkonto, da es sonst vom Jobcenter angerechnet würde, da sie ein Schonvermögen von ca. 5000 Euro haben darf. Sie hatte damals nicht angegeben, dass sie Geld zur Seite zurückgelegt hat für ihre Schulden.
Kann oder darf sie das Geld in einer Summe abbezahlen, ohne dass das Jobcenter danach nachfragt? Darf sie diese hohe Summe von 7900 Euro auf das Konto einzahlen und dann an das Bundesverwaltungsamt überweisen? Es werden schließlich regelmäßig Kontoauszüge vom JC verlangt. In diesen Auszügen sieht dann das JC, dass sie die 7900 Euro einzahlen würde und dann würden wohlmöglich Fragen aufkommen, woher sie das Geld hat.
Wie kann sie die Situation am besten lösen? Bzw. wie sollte sie vorgehen? Sollte sie jetzt mit dem Jobcenter telefonieren und ihnen schildern, dass sie das Geld zur Verfügung hat, um es dem Bundesverwaltungsamt zahlen zu können?
Ich bitte um hilfreiche Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Sie hatte damals nicht angegeben, dass sie Geld zur Seite zurückgelegt hat für ihre Schulden.
Das ist schlecht und kann den Straftatbestand des Betruges erfüllen.
Sollte sie jetzt mit dem Jobcenter telefonieren und ihnen schildern, dass sie das Geld zur Verfügung hat, um es dem Bundesverwaltungsamt zahlen zu können?
Nicht telefonieren, sondern papierschriftlich machen.
Sie sollte das Geld nachmelden und ihre BAföG-Schulden zahlen.
Wie das Jobcenter reagiert, läßt sich nicht voraussagen.
Seit wann bezieht sie ALG 2? Davon ist die Höhe des erlaubten Schonvermögens abhängig.
da sie ein Schonvermögen von ca. 5000 Euro haben darf
Dieser Betrag gilt grundsätzlich für Sozialhilfe, was gerne mal mit ALG 2 verwechselt wird.
schwierig. sie darf natürlich Schulden tilgen.
jedoch was ich hier rauslese ist das verschweigen von Vermögenswerten und damit das Prellen des Sozialstaates.
Meiner Meinung nach: Belasse es bei den monatlichen Raten, im schlimmsten Fall droht das Ende von ALG2
Ja das stimmt es war damit gemeint dass sie den Anspruch der Leistungen verliert da sie zuerst vom Vermögen leben muss
Dann wird sie aber erklären müssen, woher plötzlich das Geld kommt, das BAFÖG zurück zu zahlen.
Da kommt ja schnell heraus, dass sie beim AlG 2 Antrag Einkommen oder Vermögen verschleiert hat.
Natürlich würde das JobCenter nachfragen, woher plötzlich 7.000 € kommen. Das ist ja nur durch eine vorherige Falschaussage möglich gewesen. Das nennt man dann Leistungsbetrug.
Sie begeht Leistungsbetrug!
Sie ist eine Sozialbetrügerin und sie betrügt mich und alle anderen Steuerzahler.
Und jetzt:
Alles aufklären und dem Jobcenter ehrliche Angaben machen!
Mit den entspr. Konsequenzen muss sie natürlich rechnen, aber das hat sie sich mit ihren Falschaussagen ja selbst eingebrockt.
Solange Anspruch auf Leistungen besteht, kann dieser auch geltend gemacht werden.